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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Landesnichtraucherschutzgesetz
Ich bin gegen den neuen Gesetzentwurf. Ich empfinde es als weiterer Eingriff in meine persönliche Freiheit. In öffentlichen Gebäuden oder geschlossenen Räumen ein Rauchverbot ist schon schlimm genug. Aber im Freien z. B. in Biergärten ein weiteres Verbot auszusprechen, das geht entschieden zu weit. Es hat den Anschein, dass politische
Ich bin gegen den neuen Gesetzentwurf.
Ich empfinde es als weiterer Eingriff in meine persönliche Freiheit.
In öffentlichen Gebäuden oder geschlossenen Räumen ein Rauchverbot ist schon schlimm genug.
Aber im Freien z. B. in Biergärten ein weiteres Verbot auszusprechen, das geht entschieden zu weit.
Es hat den Anschein, dass politische Entscheidungsträger sich nicht mehr dessen bewusst sind, dass sie nicht von den mündigen Bürgern gewählt wurden, um diese dann irren Gesetzen zu bevormunden.
Wir leben in Freiheit in einer Demokratie, was aber dem Anschein immer mehr in eine Demokratur abzudriften scheint.
Überregulierung schränkt Freiheit ein.
Jeder sollte die Freiheit haben Entscheidungen über das eigene Verhalten treffen zu können solange es nicht anderen schadet. In Freizeiteinrichtungen wo nur Personen über 18 Jahre Zutritt haben braucht es aus diesem Grund keine weiteren Reglementierungen und gesetzlichen Vorschriften. Jeder Kunde kann selbst entscheiden ob er den Ort betreten
Jeder sollte die Freiheit haben Entscheidungen über das eigene Verhalten treffen zu können solange es nicht anderen schadet. In Freizeiteinrichtungen wo nur Personen über 18 Jahre Zutritt haben braucht es aus diesem Grund keine weiteren Reglementierungen und gesetzlichen Vorschriften. Jeder Kunde kann selbst entscheiden ob er den Ort betreten möchte oder nicht und jeder Betreiber kann vom Hausrecht gebrauch machen. Ich möchte mich nicht in einem Obrigkeitsstaat wiederfinden nachdem jedes Risiko reguliert wurde.
Erstmal verbieten ohne darüber nachzudenken
Es sollte doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht – niemand wird gezwungen. Interessanterweise sind es oft nicht einmal die Leute, die überhaupt in solche Kneipen gehen, die jetzt nach einem strengeren Rauchergesetz rufen. Stattdessen wird nur gejammert und gemeckert, dass wieder irgendetwas verboten
Es sollte doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht – niemand wird gezwungen. Interessanterweise sind es oft nicht einmal die Leute, die überhaupt in solche Kneipen gehen, die jetzt nach einem strengeren Rauchergesetz rufen. Stattdessen wird nur gejammert und gemeckert, dass wieder irgendetwas verboten gehört. Wenn wir so weitermachen, können wir ja gleich Alkohol und andere Genussmittel mit verbieten.
Nichtraucherschutzgesetz
Ich bin Nichtraucher. Und ja – Nichtraucherschutz ist grundsätzlich sinnvoll. Niemand will gezwungen werden, in einer dicken Rauchwolke zu sitzen. Aber: Ich bin auch der Meinung, dass wir als mündige Bürger selbst entscheiden können, wohin wir gehen. Wenn in einem Lokal geraucht wird, dann gehe ich eben nicht hinein – so einfach ist das. Das ist
Ich bin Nichtraucher. Und ja – Nichtraucherschutz ist grundsätzlich sinnvoll. Niemand will gezwungen werden, in einer dicken Rauchwolke zu sitzen. Aber: Ich bin auch der Meinung, dass wir als mündige Bürger selbst entscheiden können, wohin wir gehen.
Wenn in einem Lokal geraucht wird, dann gehe ich eben nicht hinein – so einfach ist das. Das ist meine Entscheidung, nicht die des Gesetzgebers. Wir müssen nicht für jede Kleinigkeit neue Vorschriften bekommen, die uns vorschreiben, wie wir zu leben haben.
Es ist Zeit, wieder mehr auf Eigenverantwortung zu setzen, statt alles bis ins kleinste Detail durch politische Regeln zu ersticken. Freiheit heißt auch, Entscheidungen selbst zu treffen – und die Verantwortung dafür zu tragen.
Dringend mehr Schutz für Nichtraucher
Nichtraucher sind bis heute nicht ausreichend geschützt. Aufgrund ständig qualmender Nachbarn kann ich weder beruhigt meine Wohnung lüften, noch mich unbelästigt im Gemeinschaftsgarten aufhalten. Im Sommer in der Außengastronomie? Eine Qual für Nichtraucher! Von allen Seiten wird man ungefragt mit dem Gift der Raucher vollgequalmt, das geht gar
Nichtraucher sind bis heute nicht ausreichend geschützt. Aufgrund ständig qualmender Nachbarn kann ich weder beruhigt meine Wohnung lüften, noch mich unbelästigt im Gemeinschaftsgarten aufhalten. Im Sommer in der Außengastronomie? Eine Qual für Nichtraucher! Von allen Seiten wird man ungefragt mit dem Gift der Raucher vollgequalmt, das geht gar nicht. In meiner Heimat gibt es nur ein (!) Restaurant, bei dem rauchen in der Außengastronomie nicht gestattet ist - BITTE VIEL MEHR DAVON! Überall muss man ungewollt die schädlichen Stoffe einatmen, selbst beim Spaziergang durch die Stadt oder den Park. Als wäre die Luftverschmutzung und der Zwang zum Passivrauchen durch die Raucher noch nicht genug, werden von ihnen die giftigen Zigarettenabfälle auf den Boden/in die Natur geworfen, anstatt in einem Mülleimer entsorgt. Diese Umweltverschmutzung betrifft uns alle, denn dadurch wird auch unser Grundwasser verseucht. Es sollte viel härtere Strafen dafür geben, wenn man seinen Zigarettenabfall nicht umweltgerecht entsorgt - und das sollte auch viel mehr von den Zuständigen verfolgt und bestraft werden! Dann haben wir ganz schnell saubere Straßen und Wiesen. Ich bin also weder in meinem Zuhause noch unterwegs als Nichtraucher geschützt: ich fordere DRINGEND mehr konsequenten Schutz für Nichtraucher! Es sollte klar gekennzeichnete, wenige Raucherbereiche im Freien geben - am liebsten natürlich gar keine. Denn Nichtraucher möchten auch ungestört bzw. unvergiftet eine Veranstaltung im Freien oder ein Festzelt besuchen.
Ich ermutige auch alle Nichtraucher dazu Raucher anzusprechen, wenn diese einen ungefragt voll rauchen oder ihren Zigarettenabfall nicht umweltfreundlich entsorgen. Wir dürfen nicht mehr wegschauen. Die Raucher sollen merken, dass wir sehr wohl sehen, wenn sie sich nicht rücksichtsvoll verhalten. Ungewolltes Passivrauchen ist Körperverletzung.
Keine Verschärfungen
Das Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Gesundheitsschutz – nicht, jeden möglichen Rauchgeruch aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. In der Gastronomie, ob im Lokal oder im Festzelt, hat sich die aktuelle Lösung bewährt: Nichtraucher sind geschützt, und trotzdem bleibt Raum für alle, die gern rauchen. Toleranz sollte keine Einbahnstraße
Das Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Gesundheitsschutz – nicht, jeden möglichen Rauchgeruch aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. In der Gastronomie, ob im Lokal oder im Festzelt, hat sich die aktuelle Lösung bewährt: Nichtraucher sind geschützt, und trotzdem bleibt Raum für alle, die gern rauchen. Toleranz sollte keine Einbahnstraße sein – auch gegenüber Rauchern darf sie gelten. Deshalb: Alles so lassen, wie es ist.
Keine zusätzlichen Rauchverbote
Rauchverbote an Schulen und Kinderspielplätzen ok, sonst lasst es wie es ist. Diskriminierung gegenüber Rauchern ist auch nicht cool. Vor allem in der Gastronomie und in Festzelten sollten keine Verschärfungen kommen.
Kippen überall
Widerlich, umweltgefährdend und gesundheitsgefährdend sind die Kippen, die überall rumliegen: Im Wald, an Haltestellen, beim Kinderspielplatz, am Strand. Nicht nur für die Menschen sondern auch für Tiere, denn die Kippen verrotten unendlich langsam und die Giftstoffe gelangen ins Grundwasser.
Freibäder und andere kommunale Ausseneinrichtungen
Ich würde es sehr begrüßen, wenn grundsätzlich in allen öffentlichen kommunalen Einrichtungen ein Rauchverbot gelten würde. Nicht nur in Innenräumen, auch z.B. in Freibädern.
Zu schützende Bereiche
Im Sinne des Nichtraucherschutzes und des allgemeinen Gesundheitsschutzes würde ich es sehr begrüßen, wenn in folgenden Bereichen das Rauchen komplett verboten würde: - Außenbereich von Speiselokalen und Cafes, - Bus- und Stadtbahnhaltestellen - Bahnsteige (d. h., die Raucherzonen auf den Bahnsteigen, an die sich erfahrungsgemäß nur wenige
Im Sinne des Nichtraucherschutzes und des allgemeinen Gesundheitsschutzes würde ich es sehr begrüßen, wenn in folgenden Bereichen das Rauchen komplett verboten würde:
- Außenbereich von Speiselokalen und Cafes,
- Bus- und Stadtbahnhaltestellen
- Bahnsteige (d. h., die Raucherzonen auf den Bahnsteigen, an die sich erfahrungsgemäß nur wenige halten, sollten auch abgeschafft werden)
- Zigarettenautomaten und Automaten, in denen Zubehör für e-Zigaretten angeboten werden, sollten im Umkreis von Schulen verboten werden.