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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare
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Freiräume für Suchterkrankte
Wir diskutieren im Ernst darüber, wieviel Freiräume wir für Suchterkrankte und das Anwerben neuer Kunden geben wollen? Die Suchtwirkung von Nikotin ist unter den Top 3 aller Drogen.
Bitte nehmen Sie das Thema ernst!
Besondere Dringlichkeit bei Cannabis Konsum im privaten Außenraum
Ich stimme dem heute eingestellten 45. Kommentar von :ohne Name 136406 15.07.202515:34 in vollem Umfang zu.
Besondere Dringlichkeit sehe ich bei Cannabis Konsum, der nicht medizinisch begründet ist, und dazu geführt hat, dass junge Erwachsene sich zu privaten Partys treffen, so dass im umliegenden Wohnbereich kein Aufenthalt mehr im Freien möglich ist und auch kein Lüften.
Das Wohlbefinden von Säuglingen, Kindern, aber auch von Erwachsenen, die so dringend über eine längere Lebenszeit im Arbeitsleben gebraucht werden und sich im privaten Raum erholen können müssen, wird hier erheblich eingeschränkt.
Hier sollte die Studienlage betreffend Passivkonsum und Schädigungen besonders genau ins Auge gefasst werden. Das Nichtraucherschutzgesetz sollte auf jeden Fall einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen gesund bleiben können - im Sinne der Prävention ein aktiver Beitrag auch zur Regulierung der Krankenkassenbeiträge.
Volksabstimmung wie in Bayern
Wie zu Stuttgart 21 sollte Herr Kretschmann den Mumm haben eine Volksabstimmung für ein strenges Rauchverbot durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass es genauso Erfolg hätte wie damals das bayrische Volksbegehren. 2010 entschieden sich 61 % der Wähler dafür. de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid_%E2%80%9ENichtraucherschutz%E2%80%9C_in_Bayern. Zu befürchten ist allerdings, dass zur Abstimmung nur irgendwelche windelweichen Bedingungen kommen könnten, die CDU als Koalitionspartner würde schon dafür sorgen.
Baden-Württemberg - die Zeit steht still
Wir schreiben das Jahr 2025
- vor zwanzig Jahren wurde der Tabakindustrie in den US der Prozess gemacht. "United States of America vs. Philip Morris USA Inc."
o Schuldig Minderjährige zum Rauchen zu verführen
o Schuldig die Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums zu verschweigen
o Schuldig die Unschädlichkeit und Unbedenklichkeit des Zigarettenrauchens zu suggerieren
o Schuldig Forschungsergebnisse zu fälschen und zu vertuschen.
...
- Der Marlboro-Mann ist schon lange tot.
- Die Medizin ist schon lange einig, das der Zigarettenrauch für eine Reihe an Krankheiten verantwortlich ist.
- Der Lungenkrebs klettert von "sonstige" katapultartig auf die Spitze der meisten tödlichen Krebsarten
- Die Suchtwirkung von Nikotin ist höher als die meisten anderen Drogen
- Die Suchtwirkung von Nikotin ist sogar höher als der Mutterinstinkt und läßt schwangere Frauen verzweifelt heimlich rauchen.
ABER in Baden-Württemberg stehen die Uhren still.
Die Dorfältesten laden zum Mitmachevent ein, um die Frage zu klären, ob man eventuell das Rauchen in Kinder- und Jugendeinrichtungen
einschränken könnte. Das wär doch was!
Nichtraucherschutz endlich ernst nehmen
Als Anfang der 2000er Jahre die Diskussionen um den Nichtraucherschutz endlich erste mögliche Erfolge zeigten, wurde von den einschlägigen Interessengruppen der Untergang unseres Landes, zumindest aber der Gastronomie prophezeit. Dazu kam es dann aber nicht, im Gegenteil. Kaum noch jemand kann sich eine Rückkehr zu den damaligen Verhältnissen vorstellen, auch die meisten Raucher nicht.
Trotzdem ist seither nichts mehr passiert. Meiner Meinung nach würde es bereits der Anstand gebieten, die Zigaretten an Spielplätzen, Bushaltestellen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen, Biergärten, Vergnügungspark etc. aus zu lassen. Wer hier auf einen freiwilligen Verzicht hofft, hofft vergebens. Die Begründungen sind ebenso abenteuerlich wie abwegig. Die von Rauchern gewünschte gegenseitige Rücksichtnahme ist hier nicht möglich. Wie soll ich das machen. Nur über eine Inkaufnahme von gesundheitsschädlichem Gestank. Um es abzukürzen: Bitte, bitte nehmt den Nichtraucherschutz endlich ernst und erweitert die Verbotszonen deutlich. Die nichtrauchende Mehrheit im Land hat diese Fürsorge verdient!
Raucherschutzgesetz
Das sogenannte „Nichtraucherschutzgesetz“ trägt aus heutiger Sicht einen irreführenden Namen. Tatsächlich schützt es nicht primär die Nichtraucher, sondern sichert vielmehr dem privilegierten Kreis der Rauchenden – trotz bekannter Gesundheitsrisiken und Belästigung Dritter – weiterhin zahlreiche Freiheiten zu.
Es geht nicht um den Ausschluss der Raucher vom öffentlichen Leben – im Gegenteil: Vielerorts wird die nicht rauchende Mehrheit faktisch ausgegrenzt. Nicht nur Familien mit Kindern meiden beispielsweise die Außenbereiche von Gaststätten, weil dort oft geraucht wird – selbst beim Essen. Auch die Nutzung des eigenen Balkons oder das einfache Lüften der Wohnung wird zur Belastung, wenn Rauch aus der Nachbarschaft ständig eindringt.
Dabei würde niemand einem Raucher den Restaurantbesuch verwehren – lediglich das Rauchen selbst ist untersagt. Es ist also nicht der Mensch, sondern die Handlung, die eingeschränkt werden soll – aus Rücksicht auf die Allgemeinheit.
Ein konsequenter Nichtraucherschutz würde diesen Widerspruch ernst nehmen. Bis dahin bleibt das sogenannte Rauchverbot vielerorts ein Raucherprivileg mit Nebelwirkung – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne.
Gesetze und deren Anwendung
Ein Gesetz alleine ist nichts wert, es muss angewendet und durchgesetzt werden. Sonst machen sich Gesetzgeber und Staat gegenüber der Gesellschaft unglaubwürdig.
Betrachte ich das auf dem Hausrecht basierende Verbot der Bahn im Bahnhof zu rauchen, dann muss ich feststellen: auf den Bahnsteigen wird überall gequalmt und nicht nur in den Raucherzonen. Das interessiert niemanden und die wartenden Zugbegleiter:innen gehen manchmal auch noch mit schlechtem Beispiel voran. Wer sich in BW ein eigenes Bild machen will, stellt sich einfach mal an einem Freitag oder Sonntag Nachmittag in Mannheim auf den Bahnsteig von Gleis 2/3.
Meine Lunge ist privat
Meine Privatsphäre endet nicht an der Haustür, auch in der Öffentlichkeit besitze ich eine Privatsphäre. Dazu gehören mein Körper und meine Lunge. Daher ist es zu respektieren, wenn ich keinen Tabakrauch oder ähnliches einatmen möchte. Letztlich greift mir niemand unbefugt in meine Jackentasche.
Als Ex-Raucher
Ich bin Süchtig und ich werde es mein ganzes Leben bleiben.
Damit bin ich einer von Millionen in Deutschland.
Ich war selbst verantwortlich die erste Zigarette zu rauchen und ich habe nur vor 3 Jahren durch die Geburt der eigenen Kinder den Absprung geschafft.
Vorläufig, denn wie gesagt, ich bin süchtig und das werde ich bleiben.
Ich möchte für meine Kinder die Möglichkeit ihre Spätzle auf der Terrasse in einem Restaurant zu essen ohne dass sie im Tabakrauch sitzen.
Und ich möchte, dass keine Werbung suggeriert, dass es zum "cool sein" dazu gehört sich langsam zu vergiften. Denn das ist es, was wir alle (Raucher) tun oder getan haben.
Ich finde eine Anpassung an das Canabisgesetz sehr passend.
100m von Schulen und Spielplätzen und vorallem nicht in der Anwesheit von Minderjährigen.
Es wäre doch ein leichtes zumindest letzteres ins Gesetz zu schreiben. Der Begriff "Anwesenheit" wird doch eh bald juristisch geklärt werden müssen.
Die 100 Meter wären wünschenswert, sind aber natürlich absolut nicht Kontrollierbar und es ist für Täter ersichtlich wo die nächste Schule ist. Somit fehlt die Rechtssicherheit für die Bürger an diesem Punkt. Das geht also nicht.
Kretschmann hatte 2011 die Abschaffung der Ausnahmen versprochen
Am 23.03.2011 hatte Herr Ministerpräsident Kretschmann vor seiner Amtsübernahme bei Abgeordnetenwatch auf eine Frage zum Nichtraucherschutzgesetz wie folgt geantwortet:
„Sehr geehrter Herr …,
Ich teile Ihre Meinung bezüglich des aus Ihrer Sicht "guten" Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg nicht.
Für uns GRÜNEN hat der Gesundheitsschutz von Menschen absolute Priorität. Das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz geht uns insofern nicht weit genug, als es zu viele Ausnahmen zulässt. Wir setzen uns ein für ein konsequentes und absolutes Rauchverbot an Schulen und in allen öffentlichen Räumen, Geschäften, Büros und Ämtern mit Publikumsverkehr wie auch in der Gastronomie. Im Fall einer Regierungsbeteiligung werden wir das Nichtraucherschutzgesetz novellieren und für einen konsequenten Nichtraucherschutz sorgen.“
www.abgeordnetenwatch.de/profile/winfried-kretschmann/fragen-antworten/163573
Davon wurde bis heute nichts umgesetzt und wird es leider wohl auch nicht.