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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Nichtraucherschutzgesetz
Es ist unendlich traurig, dass Baden-Württemberg nicht einmal die bayerischen Standards zum Nichtraucherschutz schafft. Tagtäglich erlebe ich als Ärztin die schlimmen Folgen des Rauchens und kann nur noch den Kopf schütteln, was sich hier im LÄND zu diesem Thema abspielt. Man fragt sich, warum tun sich unsere Entscheidungsträger*innen damit so
Es ist unendlich traurig, dass Baden-Württemberg nicht einmal die bayerischen Standards zum Nichtraucherschutz schafft. Tagtäglich erlebe ich als Ärztin die schlimmen Folgen des Rauchens und kann nur noch den Kopf schütteln, was sich hier im LÄND zu diesem Thema abspielt. Man fragt sich, warum tun sich unsere Entscheidungsträger*innen damit so schwer. Woran liegt es?
Rauchen ist uncool... ist die Devise
1. Geschockt war ich über die Möglichkeit, an Tankstellen kiloweise Tabak in einer Box kaufen zu können... Daher: Kampagne starten, die Verkaufsangebote an Tankstellen und Discountern einzudämmen bzw. ganz zu beseitigen. 2. Der Nichtraucherschutz geht nicht weit genug. Er sollte auch Biergärten und Fahrerkabinen umfassen... 3. Warum nicht ganz
1. Geschockt war ich über die Möglichkeit, an Tankstellen kiloweise Tabak in einer Box kaufen zu können... Daher: Kampagne starten, die Verkaufsangebote an Tankstellen und Discountern einzudämmen bzw. ganz zu beseitigen.
2. Der Nichtraucherschutz geht nicht weit genug. Er sollte auch Biergärten
und Fahrerkabinen umfassen...
3. Warum nicht ganz in der Öffentlichkeit verdammen? Schließlich weiß man heute besser Bescheid über die negativen Auswirkungen. Vorschlag: Kampagne zur Tabakrauchentwöhnung fördern.
Werbung E-Zigaretten
Wie kann es sein dass im Supermarkt Eingang für E-Zigaretten geworben wird? Junge Menschen werden angesprochen ob sie probieren möchten. Das ist aktive Werbung und sollte komplett
verboten sein.
Mehr Schutz für die Lunge
Da bei mir kürzlich ein Lungenemphysem diagnostiziert wurde, finde ich Anstrengungen sinnvoll, das zwangsweise Mitrauchen noch stärker einzudämmen. Ich weiß vom Ursprung meiner Erkrankung nichts, und es beeinträchtigt mich kaum, aber wenn Risiken ausschließbar sind, ist das gut! Gerade nach Covid19 haben viele Menschen Probleme mit dem
Da bei mir kürzlich ein Lungenemphysem diagnostiziert wurde, finde ich Anstrengungen sinnvoll, das zwangsweise Mitrauchen noch stärker einzudämmen. Ich weiß vom Ursprung meiner Erkrankung nichts, und es beeinträchtigt mich kaum, aber wenn Risiken ausschließbar sind, ist das gut!
Gerade nach Covid19 haben viele Menschen Probleme mit dem Lungentrakt, hier sollte man keine halben Sachen machen.
Nichtraucher Schutz Gesetz- Vorschläge zu Ergänzungen
Der Gesetzesentwurf enthält wichtige Verbesserungen zum Schutz von Nichtraucher*innen. In einigen Punkten besteht aus ärztlicher Sicht jedoch dringend Nachbesserungsbedarf: Die Dichte der Zigarettenautomaten ist in Deutschland deutlich höher als in anderen europäischen Ländern. Die Verfügbarkeit hat nachweislich Einfluss auf das
Der Gesetzesentwurf enthält wichtige Verbesserungen zum Schutz von Nichtraucher*innen. In einigen Punkten besteht aus ärztlicher Sicht jedoch dringend Nachbesserungsbedarf:
Die Dichte der Zigarettenautomaten ist in Deutschland deutlich höher als in anderen europäischen Ländern. Die Verfügbarkeit hat nachweislich Einfluss auf das Nutzer*innenverhalten. Deshalb möchte ich dringend darum bitten, eine deutliche Reduktion der Zigarettenautomaten in Baden-Württemberg ins Gesetz aufzunehmen.
Es bestehen immer noch zu viele Ausnahmen vom Rauchverbot vor allem in Gaststätten. Hier sollte dringend nachgebessert werden.
Jetzt noch eine Bemerkung in eigener Sache: Warum wurde die LAG Gesundheit als Thinktank buendnisgruener Politik im Land nicht an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt? Sind wir zu kritisch?
Und ein Appell: Bitte weniger industriefreundliche Politik, dafür konsequente Politik für den größtmöglichen Gesundheitsschutz für die Menschen in unserem Land-nicht nur beim Rauchen!
Dr. Irene Kunz-Woestmann
KV Emmendingen
Mitglied LAG Gesundheit
Nichtraucherschutz in Gaststätten und Festzelten
Ich finde es sehr bedauerlich, dass in Gaststätten und Festzelten weiterhin Ausnahmen vom Rauchverbot gelten sollen. In anderen Bundesländern ist man deutlich konsequenter. Vor allem in Mehrraumgaststätten ist der Nichtraucherschutz häufig durch offen stehende Türen oder "Pseudoabtrennungen" nicht gewährleistet. Die Unterscheidung welches ist
Ich finde es sehr bedauerlich, dass in Gaststätten und Festzelten weiterhin Ausnahmen vom Rauchverbot gelten sollen. In anderen Bundesländern ist man deutlich konsequenter.
Vor allem in Mehrraumgaststätten ist der Nichtraucherschutz häufig durch offen stehende Türen oder "Pseudoabtrennungen" nicht gewährleistet. Die Unterscheidung welches ist der Haupt- und welches ein Nebenraum birgt Konfliktpotenzial. In einigen Gaststätten muss man auch die Toiletten durch Raucherräume betreten.
Ich verstehe auch nicht, weshalb in Festzelten das Rauchen gestattet wird. Wo ist der Unterschied zu einer Gaststätte, außer in der vorübergehenden Erlaubnis?
Weshalb sind die Gäste und das Personal in vorübergehenden Gaststättenbetrieben weniger schützenswert?
Auch entzieht sich mir die Logik, weshalb in Rauchergaststätten nur kalte, einfache Speisen erlaubt werden und in Festzelten auch warme Speisen. Festzelte werden von Kindern und Jugendlichen besucht, was bedeutet, hier kommt das Land seiner Aufgabe des Jugendschutzes nicht nach.
Auch für die Ortspolizeibehörden wären klare und eindeutige Regelungen einfacher. Sie müssten kein Ermessen ausüben und unnötige Diskussionen sowie Rechtsstreitigkeiten würden vermieden.
Für saubere Luft und gesunde Kindheit
Jeden Tag atmen wir ein, was andere ausstoßen. Und immer öfter ist es nicht nur Zigarettenrauch, sondern auch Cannabis – mitten in Parks, an Spielplätzen, an Bushaltestellen, auf Restaurantterrassen oder gar durch offene Fenster in Mehrfamilienhäusern. Die Schwächsten in unserer Gesellschaft – Kinder, Babys, Schwangere, Kranke – sind diesem
Jeden Tag atmen wir ein, was andere ausstoßen. Und immer öfter ist es nicht nur Zigarettenrauch, sondern auch Cannabis – mitten in Parks, an Spielplätzen, an Bushaltestellen, auf Restaurantterrassen oder gar durch offene Fenster in Mehrfamilienhäusern. Die Schwächsten in unserer Gesellschaft – Kinder, Babys, Schwangere, Kranke – sind diesem giftigen Cocktail schutzlos ausgeliefert. Das können und dürfen wir nicht länger hinnehmen.
Deutschland – und gerade Baden-Württemberg – hinkt beim Nichtraucherschutz weit hinterher. Während Länder wie Frankreich mutig vorangehen und rauchfreie Zonen an öffentlichen Orten schaffen, hat sich die Lage bei uns seit der Cannabis-Legalisierung noch verschärft. Was früher als "belästigend" galt, ist heute Alltag – mit gravierenden Folgen für unsere Gesundheit.
Wir brauchen einen echten Wandel:
Ein konsequentes Rauchverbot an öffentlichen Orten, an denen Menschen – und vor allem Kinder – sich aufhalten. Parks, Bushaltestellen, Spielplätze, öffentliche Plätze, Restaurantterrassen und Mehrfamilienhäuser müssen Orte werden, an denen saubere Luft kein Luxus ist, sondern ein Grundrecht.
Das ist keine Einschränkung der Freiheit – es ist ein Schutz der Gesundheit. Wer raucht, kann das weiterhin tun – aber nicht dort, wo andere mitrauchen müssen.
Unsere Kinder haben das Recht auf einen gesunden Start ins Leben. Saubere Luft darf kein Privileg sein, sondern muss Standard werden.
Lasst uns jetzt handeln. Für die Gesundheit, für Rücksicht, für ein lebenswerteres Land.
Freiheit von Nichtraucher:innen schützen
Es ist überfällig, dass Baden-Württemberg sein Nichtraucher:innenschutzgesetz überarbeitet. Der Schutz vor den Gefahren von Rauch ist nur in wenigen EU-Ländern schlechter als in Deutschland, und innerhalb von Deutschland ist der Schutz in Baden-Württemberg am schlechtesten. Der vorliegende Entwurf wirkt aber wie aus der Zeit gefallen. Es ist
Es ist überfällig, dass Baden-Württemberg sein Nichtraucher:innenschutzgesetz überarbeitet. Der Schutz vor den Gefahren von Rauch ist nur in wenigen EU-Ländern schlechter als in Deutschland, und innerhalb von Deutschland ist der Schutz in Baden-Württemberg am schlechtesten.
Der vorliegende Entwurf wirkt aber wie aus der Zeit gefallen. Es ist klar, dass abgetrennte Raucherbereiche keinen wirksamen Schutz vor den Gefahren von Rauch bieten. Es ist klar, dass Menschen auch im Freien vor den Gefahren von Rauch geschützt werden müssen. Raucher:innen schränken die Freiheit ihrer Mitmenschen ein und nehmen ihnen ihr Recht auf eine gesunde Umwelt. Eine Mehrheit der Menschen will einen besseren Schutz vor den Gefahren von Rauch. Das alles wird durch den Entwurf nur unzureichend adressiert. Wenn wir in Baden-Württemberg den Nichtraucher:innenschutz überarbeiten, dann bitte auch so, dass wirklich umfassender Schutz vor den Gefahren von Rauch ermöglicht wird. Wir brauchen viel mehr rauchfreie Bereiche, um die Freiheit von Nichtraucher:innen zu schützen.
Es ist genug!!
Sehr geehrte Damen und Herren, dies geht wirklich zu weit. Es wurde bereits genug für den Nichtraucherschutz getan, weitere Gesetze sind nicht nötig. Es ist niemand gezwungen, sich in die Nähe von Raucherbereichen zu stellen, oder in Kneipen zu gehen, in denen geraucht wird, es gibt inzwischen genug Alternativen und genug Platz für alle. Außerdem
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies geht wirklich zu weit. Es wurde bereits genug für den Nichtraucherschutz getan, weitere Gesetze sind nicht nötig. Es ist niemand gezwungen, sich in die Nähe von Raucherbereichen zu stellen, oder in Kneipen zu gehen, in denen geraucht wird, es gibt inzwischen genug Alternativen und genug Platz für alle. Außerdem passt es für mich nicht zusammen, dass eine gefährliche Rauschdroge legalisiert und gesellschaftsfähig gemacht wird, aber Raucher an den Pranger gestellt werden. Mit Gesundheitsschutz hat das nichts mehr zu tun, sondern geht schon in Richtung Diskriminierung und ist logisch nicht mehr erklärbar. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die einiger überzeugter Nichtraucher, mit denen ich gesprochen habe. Die EU-Kommission ist vor kurzem zu Recht mit einem solchen Vorstoß gescheitert. Wäre sie damit durchgekommen, hätte dies nur einige Menschen mehr in die Hände von EU-Feinden gedrängt und damit die politischen Ränder gestärkt, an deren Eindämmung wir alle gemeinsam arbeiten sollten. Blinder Aktionismus und Kampagnen gegen gesellschaftliche Gruppen sind dabei aber garantiert die falschen Rezepte.