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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :NoName007
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3. Kommentar von :NoName007
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80. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger
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160. Kommentar von :ohne Name 136883
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134. Kommentar von :Eu
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215. Kommentar von :Gute Luft

Bester Kommentar in diesem Forum: Die Ewiggestrigen, Nr. 209, von FRISCHLUFT FÜR ALLE BÜRGER

Der Kommentator hat stringent argumentiert, die Verlogenheit vieler Pseudoargumente von Raucherinnen und Rauchern und ihrer bewussten und unbewussten Helfer zu Fall gebracht und gut zusammengefasst. Mir hat er viele neue Argumente gebracht. Ja, wir brauchen Frischluft statt Tabak-, Cannabis-, E-Dampf oder sonstigem Gestank und giftigen Abgasen

Der Kommentator hat stringent argumentiert, die Verlogenheit vieler Pseudoargumente von Raucherinnen und Rauchern und ihrer bewussten und unbewussten Helfer zu Fall gebracht und gut zusammengefasst. Mir hat er viele neue Argumente gebracht.

Ja, wir brauchen Frischluft statt Tabak-, Cannabis-, E-Dampf oder sonstigem Gestank und giftigen Abgasen süchtiger Menschen.

Danke an Sie, FRISCHLUFT FÜR ALLE BÜRGER!

216. Kommentar von :Gute Luft

Auf meine Aufforderung im Kommentar Nr. 203, die Argumente für die Negativbewertung meines Kommentars Nr. 201 zu nennen, kam niemand nach. Warum wohl?

Die Vermutung liegt nahe, es gibt keine schlüssigen Argumente! Es ist wie beim Ertapptwerden in Rauchverbotszonen, man bekommt keine Antwort. Man versteckt sich hinter der Anonymität. Auch zu meiner Aufforderung im Kommentar Nr. 203 gibt es reichlich Negativbewertungen. Dieses Verhalten ist einfach schmählich und feige! Man könnte annehmen, dass

Die Vermutung liegt nahe, es gibt keine schlüssigen Argumente! Es ist wie beim Ertapptwerden in Rauchverbotszonen, man bekommt keine Antwort. Man versteckt sich hinter der Anonymität. Auch zu meiner Aufforderung im Kommentar Nr. 203 gibt es reichlich Negativbewertungen. Dieses Verhalten ist einfach schmählich und feige!

Man könnte annehmen, dass die ersten Downvoter zu Nr. 201 meinen Kommentar Nr. 203 nicht gelesen haben, aber die Downvoter zu diesem Kommentar - also 203 - wussten darum und hätten darauf eine öffentliche Antwort geben können. Aber auch hier: Fehlanzeige!

149. Kommentar von :Gute Luft
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150. Kommentar von :Gute Luft
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202. Kommentar von :Gute Luft
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