Gegenstand des Anhörungsverfahrens ist ein Entwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG). Mit diesem Gesetzgebungsvorhaben soll die gute Interessensvertretung der Beschäftigten an den Universitätsklinika angemessen gestärkt werden.
Die Universitätsklinika als Anstalten des öffentlichen Rechts der Universitäten heben sich wegen ihrer Struktur von den anderen Dienststellen in Baden-Württemberg im Geltungsbereich des LPVG ab. Mit dem vorliegenden Gesetzgebungsvorhaben sollen Sonderregelungen für die Personalvertretung geschaffen werden, um dies angemessen zu berücksichtigen.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Beschluss vom 25. Juli 2023 gebilligt und zur Anhörung freigegeben.
Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 12. September 2023 kommentieren.
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