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Universitätsklinika

Landespersonal­vertretungsgesetz

Mit diesem Gesetzgebungsvorhaben soll die Interessensvertretung der Beschäftigten an den Universitätsklinika angemessen gestärkt werden.

Gegenstand des Anhörungsverfahrens ist ein Entwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG). Mit diesem Gesetzgebungsvorhaben soll die gute Interessensvertretung der Beschäftigten an den Universitätsklinika angemessen gestärkt werden.

Die Universitätsklinika als Anstalten des öffentlichen Rechts der Universitäten heben sich wegen ihrer Struktur von den anderen Dienststellen in Baden-Württemberg im Geltungsbereich des LPVG ab. Mit dem vorliegenden Gesetzgebungsvorhaben sollen Sonderregelungen für die Personalvertretung geschaffen werden, um dies angemessen zu berücksichtigen.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Beschluss vom 25. Juli 2023 gebilligt und zur Anhörung freigegeben.

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