Privatschulgesetz

Schülerinnen der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen. (Bild: © dpa)

Schule

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Mit dem Gesetz werden in erster Linie die Zuschüsse angepasst und die Bezuschussung inklusiver Beschulung an Ersatzschulen verbessert.

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Nach Vorlage des Berichts der Landesregierung über die Kosten des öffentlichen Schulwesens am 8. Oktober 2024 sind entsprechend Paragraf 18 Absatz 2 Satz 3 Privatschulgesetz die Zuschüsse anzupassen. Daneben wird nach der Auszahlung des einmaligen Zuschlags für die Zahlung der Corona-Sonderprämie die entsprechende Regelung mangels Relevanz aufgehoben. Der Zuschuss zur Abgeltung inklusionsbedingten Mehraufwands wird zur zielgerichteten Förderung inklusiver Beschulung an Ersatzschulen erhöht. Der Abzug der Aufwendungen für Ganztagsangebote an Grundschulen als Sonderbelastung wird an die geänderte Lebensrealität angepasst und auf 50 Prozent verringert.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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