Online-Kommentierung
Mit dem Regelungsbereinigungsgesetz sollen einzelne Verwaltungsverfahren effizienter gestaltet und obsolet gewordene Regelungen abgeschafft werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vom Mai 2021 wurden ambitionierte Ziele zu Bürokratieabbau und Digitalisierung in Baden-Württemberg vereinbart. Modernes und bürgernahes Staatshandeln erfordert die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Verwaltungsprozessen. Um hier gemeinsam mit Adressaten praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten, wurde im Juli 2023 die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg ins Leben gerufen.
Die Entlastungsallianz hat 2024 drei Entlastungspakete mit insgesamt 170 Maßnahmen beschlossen, wodurch eine Vielzahl von Verfahren vereinfacht und Belastungen abgebaut werden sollen. Wesentliche Vorhaben werden in eigenständigen Fachgesetzen geregelt oder durch Rechtsverordnungen umgesetzt. Dieses Artikelgesetz dient der Umsetzung weiterer Maßnahmen. Sie sind das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und den in der Entlastungsallianz mitwirkenden Vertreterinnen und Vertretern der Kommunal- und Wirtschaftsverbände.
Mit diesem Gesetz werden einzelne Verwaltungsverfahren in Baden-Württemberg effizienter gestaltet und überflüssig gewordene Regelungen abgeschafft. Die Änderungen dienen darüber hinaus der Klarstellung, Vereinfachung, Anpassung an Bundesrecht und zur redaktionellen Überarbeitung.
Das Gesetzgebungsvorhaben ist zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen erforderlich. Für die enthaltenen Regelungen sind keine Alternativen ersichtlich, die das mit dem Entwurf angestrebte Ziel, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie zu entlasten, wirkungsvoller und mit weniger Aufwand erreichen könnten. Alternativ könnte zum Teil an den bisherigen Regelungen festgehalten werden.
Keine. Insbesondere gilt dies auch für die Neugestaltung der pauschalen Erstattung der Aufwendungen der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung Geflüchteter durch die stufenweise Einführung einer modifizierten Pauschale. Diese soll im Vergleich zu der bislang praktizierten nachlaufenden Spitzabrechnung der fraglichen Aufwendungen ihrem Anspruch nach für den Landeshaushalt weder kostspieliger noch günstiger werden, da das Land eine in der Gesamtbetrachtung über alle Stadt- und Landkreise hinweg auskömmliche Aufwandserstattung anstrebt. Es wird lediglich die Abrechnungsform „von spitz auf pauschal“ umgestellt; inhaltliche Änderungen zum Umfang der Abrechnung sind damit nicht verbunden.
Durch die Änderungen entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Des Weiteren sind keine erheblichen Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger oder aufwändige Verwaltungsverfahren zu erwarten, vielmehr werden die Gesetzesänderungen zu Entlastungen führen. Die Änderungen sind im Wesentlichen auf Beschlüsse der Entlastungsallianz und ihrer Mitglieder aus Fachressorts, Kommunal- und Wirtschaftsverbänden zurückzuführen. Die in den Facharbeitsgruppen erarbeiteten Lösungen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Praxis, Vollzugsebene und Regelungsgebern, was ihre Praktikabilität als auch Umsetzbarkeit gewährleistet. Von weiteren Praxis-Checks wurde daher abgesehen.
Für die Änderungen, die verschiedene Fachgesetze und -verordnungen betreffen, werden positive Auswirkungen auf den Zielbereich „leistungsfähige Verwaltung“ prognostiziert. Von der Abschaffung entbehrlicher Regelungen und den geplanten Vereinfachungen werden insbesondere Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die zuständigen Verwaltungseinheiten profitieren. Freiwerdende Kapazitäten in den jeweiligen Verwaltungen haben zudem das Potential, die Produktivität in den einzelnen Verwaltungseinheiten zukünftig zu steigern. Für die übrigen Zielbereiche sind keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung zu erwarten.
Für die Neugestaltung der pauschalen Erstattung der Aufwendungen der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung Geflüchteter durch die stufenweise Einführung einer modifizierten Pauschale ist ein Digitaltauglichkeits-Check erfolgt. Dieser unterstreicht die Digitaltauglichkeit des Vorhabens.
Ergänzend wurden aufgrund eines Hinweises seitens der Prüfstelle Digitaltauglichkeit zwei weitere Vorgaben des Regelbereinigungsgesetzes auf ihre Digitaltauglichkeit hin geprüft:
- Artikel 9 § 6a Absatz 4 Änderung des Bildungszeitgesetzes BW: Soweit dort eine schriftliche oder elektronische Änderung vorgegeben wird, soll bewusst an diesen beiden Möglichkeiten festgehalten und keine rein digitale Abwicklung vorgesehen werden, damit weiterhin alle Kommunikationswege genutzt werden können.
- Artikel 6 § 21 Absatz 5 Naturschutzgesetz: Soweit dort eine Anzeigepflicht geregelt ist, wurde eine elektronische Anzeige geprüft. § 21 Abs. 5 Naturschutzgesetz sieht aber keine Formvorgabe vor und steht insofern auch einer elektronischen oder (späteren) digitalen Abwicklung des Prozesses nicht entgegen. Das Naturschutzgesetz verlangt an mehreren Stellen eine Anzeige. Rechtlich wäre es nun schwierig, nur an einer Stelle im Gesetz eine Ergänzung vorzunehmen. Dies würde eine Abweichung gegenüber den anderen Regelungen bedeuten und sollte insofern nur im Rahmen einer „großen Lösung“ erfolgen. Mit Blick auf die Zielrichtung und Dimension des vorliegenden Regelungsvorhabens ist eine Integration dieser großen Lösung im Rahmen des Regelungsbereinigungsgesetzes nicht möglich.
Durch die weiteren Regelungen sind keine Auswirkungen auf die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu erwarten. Daher wurde im Übrigen von Digitaltauglichkeits-Checks abgesehen.
Sonstige Kosten für Private sind nicht ersichtlich.


Kommentare : zum Regelungsbereinigungsgesetz
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. September 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Regelungsbereinigungsgesetz
Ob da unser Juristenstaat eine vernünftige Lösung endlich findet bin ich mehr als skeptisch.
Wo bleibt in unserem Juristenstaat der gesunde Menschenverstand!
Es sind einfach zu viele Ideologen u. Interessenverbände die bei der Entscheidungsfindung mitwirken.
Radikal entrümpeln
Bitte das Konzept "Single Source" umsetzen.
Bitte wirklich den Mut haben, obsolete Verfahren und multiple Kontrollen ausrotten.
Es muss einfacher werden,
- Firmen zu gründen und zu führen,
- Gebäude zu sanieren, um zu bauen oder neu zu bauen,
- Leerstand für Wohn- oder Gewerbezwecke zu nutzen.