Schule

Online-Kommentierung

Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen Schulen ermächtigt werden, die Nutzung mobiler Endgeräte von Schülerinnen und Schüler konsequent und verpflichtend zu regulieren.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Durch die Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) sollen die für eine sachgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter nach Artikel 1 Nummer 3 a) Ganztagsförderungsgesetz erforderlichen oder sinnvollen Rahmenbedingungen geschaffen, die schulpsychologischen Dienste der aktuell geltenden Verwaltungsstruktur angepasst und die für eine datenbasierte Betrachtung von Bildungsverläufen erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Die Nutzung mobiler Endgeräte von Schülerinnen und Schülern soll in allen Schulen konsequent und verpflichtend reguliert werden, insbesondere um Störungen des Unterrichts und des Schulalltags zu verhindern sowie die Entwicklung und das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Schulen sollen ermächtigt werden, Möglichkeiten, Einschränkungen und Verbote der Nutzung alters- und entwicklungsangemessen festzulegen und durchzusetzen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Kommentare : zur Änderung des Schulgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Schulgesetz

Dass die Regelung der Nutzung von mobilen Geräten jetzt den Schulen überlassen werden ist richtig.