Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

32. Kommentar von :Robert Wekenmann

Änderung des Staatsvertrags

Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.

Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.

Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.

43. Kommentar von :Evesque

Beteiligung der Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, vom Bund der Selbstständigen wurde ich informiert, dass die Anzahl an Wirtschaftsvertreter innerhalb der SWR-Gremiums auf 3 Personen schrumpfen soll. Es ist aus einem einfachen Grund nicht hinnehmbar: Was ist der SWR? Es ist eine Einrichtung innerhalb einer Infrastruktur, die für das Wohl der Menschen (Deutschen) in […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Bund der Selbstständigen wurde ich informiert, dass die Anzahl an Wirtschaftsvertreter innerhalb der SWR-Gremiums auf 3 Personen schrumpfen soll. Es ist aus einem einfachen Grund nicht hinnehmbar:

Was ist der SWR? Es ist eine Einrichtung innerhalb einer Infrastruktur, die für das Wohl der Menschen (Deutschen) in diesem Land, aufgebaut wurde.

Was ist diese Infrastruktur? Es ist Teil eines Luxus, bzw. Wohlstands, den unsere Vorfahren (die Selbstständigen und Firmengründer als Arbeitgeber) mit Hilfe Ihrer Mitarbeiter (Arbeitnehmer) erarbeitet haben, um die Wirtschaft und die Motivation dafür aufblühen zu lassen. Ohne diese Wirtschaftsführende hätten wir heute entweder keine Infrastruktur bzw. keine freidenkende Information (siehe DDR).

Statt auf 3 Personen zu schrumpfen müssten die Wirtschaftsvertreter im Gremium mehrheitlich zu finden sein, denn sie haben es ermöglicht und finanziert.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Evesque

44. Kommentar von :Joachim Seuling

Mitglieder des Rundfunkrates

Als neue Regelung ist vorgesehen, dass ein Mitglied die Behindertenorganisationen in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat vertreten soll. Können sich die Organisationen nicht auf einen Vorschlag einigen, wird durch den jeweils zuständigen Ausschuss des Landtages festgelegt, wer die Belange Behinderter im Rundfunkrat vertritt. Ich […]

Als neue Regelung ist vorgesehen, dass ein Mitglied die Behindertenorganisationen in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat vertreten soll. Können sich die Organisationen nicht auf einen Vorschlag einigen, wird durch den jeweils zuständigen Ausschuss des Landtages festgelegt, wer die Belange Behinderter im Rundfunkrat vertritt.

Ich läge vor, von dieser Regelung abzusehen und stattdessen das Verfahren anzuwenden, das für das Beschlussrecht der Landtage vorgesehen ist.

"In den Fällen des Absatzes 4 wechselt das Beschlussrecht der Landtage von Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz nach jeder Amtsperiode des Rundfunkrats."

51. Kommentar von :Landesverband BaWü des Deutschen Bühnenvereins

Stellungnahme Deutscher Bühnenverein Landesverband Baden-Württemberg

Der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Baden-Württemberg, soll sich künftig mit zwei weiteren Kulturverbänden einen Sitz im Rundfunkrat teilen. Bislang waren es zumindest zwei gemeinsame Sitze. Diese Reduzierung steht der Zielsetzung der geplanten Novelle diametral entgegen. Auftrag des SWR bleibt es, durch Verbreitung seiner Angebote die […]

Der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Baden-Württemberg, soll sich künftig mit zwei weiteren Kulturverbänden einen Sitz im Rundfunkrat teilen. Bislang waren es zumindest zwei gemeinsame Sitze. Diese Reduzierung steht der Zielsetzung der geplanten Novelle diametral entgegen. Auftrag des SWR bleibt es, durch Verbreitung seiner Angebote die kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und der Kultur zu dienen. Hier liegt eine wesentliche Überschneidung mit dem öffentlichen Auftrag der Theater und Orchester in Baden-Württemberg und damit mit unseren Mitgliedshäusern. Im Landesverband Baden-Württemberg sind rund 45 überwiegend öffentlich getragene baden-württembergische Theater und Orchester organisiert. Insgesamt besuchen im Jahr durchschnittlich rund 1,7 Millionen Besucherinnen und Besucher Vorstellungen und Kulturangebote unserer Mitglieder. Unsere Mitgliedshäuser leisten somit einen wesentlichen Beitrag zu dem regionalen kulturellen Geschehen in unserem Land. Unser Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Erfüllung dieser Aufgaben, nimmt ihre Gesamtinteressen wahr, pflegt und dient der der Gesetzgebung und Verwaltung. Gleichzeitig ist er der Arbeitgeberverband der Mitgliedstheater und -orchester mit einer Vielzahl von Beschäftigten in Baden-Württemberg.

Angesichts dieser immensen Bedeutung für die Kultur im Südwesten Deutschlands wäre ein eigener Sitz des Landesverbandes Baden Württemberg des Deutschen Bühnenvereins im Rundfunkrat interessengerecht. Wir erkennen aber den Reformbedarf und fordern daher, dass zumindest dafür Sorge getragen wird, dass die Einbeziehung unseres Kulturverbandes mit seiner Expertise und seinem kulturellen Beitrag in der bisherigen Stärke im Rundfunkrat erhalten bleibt. Die in dem Entwurf enthaltene Reduzierung ist inakzeptabel. Es muss, wie in der bisherigen Fassung des SWR-Staatsvertrages vorgesehen, sichergestellt werden, dass die drei Kulturverbände zumindest zwei Mitglieder entsenden dürfen.

 

61. Kommentar von :lvkmbw 4487

§ 14: Zusammensetzung des Rundfunkrates

Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an.   Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer […]

Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an.

 

Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und in Rheinland-Pfalz 328.139 Personen (laut amtlicher Stastik).

 

Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die baden-württembergischen Behindertenorganisationen erstmals einen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten. Damit wurde bereits vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention der Grundsatz "nichts über uns ohne uns" umgesetzt und Vertreter:innen der Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen haben sich aktiv einbringen können.

 

§ 14 Absatz 4 sieht vor, dass acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder aus Rheinland-Pfalz entsandt werden, darunter auch in § 14 Abs. 4 Ziffer 6 die Behindertenorganisationen. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, ein Bundesland je entsendeberechtigte Organisation konkret zuzuordnen.

 

In Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag schlagen wir vor, dass nach jeder zweiten Amtsperiode (= maximale Amtszeit eines Mitglieds im Rundfunkrat laut Entwurf) das Bundesland wechselt. Dieses Verfahren würde erheblich die Abstimmung innerhalb der Organisationen erleichtern, da es kaum Berührungspunkte mit den Organisationen im anderen Bundesland gibt.

58. Kommentar von :Norbert55

Mehr Regionalität und musikalische Vielfalt im Hörfunk

Auch wenn die Regierung dem SWR keine Inhaltlichen Vorgaben machen darf, finde ich wichtig den Sender Vorgaben im Bereich Vielfalt und Qualität zu machen. Besonders im Hörfunkbereich ist insbesondere in den Unterhaltungsprogrammen eine zunehmende Reduzierung des Wortanteils und Vereinheitlichung und Formatierung der Musikfarbe zu beobachten. […]

Auch wenn die Regierung dem SWR keine Inhaltlichen Vorgaben machen darf, finde ich wichtig den Sender Vorgaben im Bereich Vielfalt und Qualität zu machen. Besonders im Hörfunkbereich ist insbesondere in den Unterhaltungsprogrammen eine zunehmende Reduzierung des Wortanteils und Vereinheitlichung und Formatierung der Musikfarbe zu beobachten. Gerade im Unterhaltungsbereich fielen viele Musikfarben seit Beginn der 90er Jahre weg.

Insbesondere in den eher hörerschwächeren Abendstunden sollte es deswegen zukünftig täglich jeweils unterschiedliche moderierte Musiksendungen geben.

 

 

Konzepte, die im Privatfunk richtig und wichtig sind, um Geld zu verdienen, können und dürfen nicht Maßstab eines öffentlich-rechtlichen Senders sein. Auch in der Unterhaltung müssen Nischenprogramme möglich sein. Bisher war es eine gute Aufteilung im Tagesprogramm eine hohe Reichweite zu erzielen und ein durchhörbares Programm zu gestalten. Ab 20.00 Uhr nimmt generell die Radionutzung ab, so daß in dieser Zeit Spezialsendungen auch jenseits des Mainstreams gut aufgehoben sind.

 

 

So wäre ein breiteres Angebot an Unterhaltungsmusik notwendig: nicht nur Schlager, Top 100, Pop/Rock usw., sondern z.B. auch Instrumentale U-Musik. Da hatte die ARD bis in die 90er Jahre ein großes Angebot. Leider senden die ARD Hörfunkwellen alle das gleiche Format. Entweder Pop, Rock, Klassik ein wenig Jazz oder Weltmusik oder Schlager oder Oldies.

Zum einen anspruchslose Massenprogramme und auf der anderen Seite hochgeistige Kulturprogramme. Besser wäre auch die Massenprogramme anspruchsvoller zu machen, in dem man mehr vielfältigere Musik sendet und sich leistet in den aktuelle Magazinen auch mal einen 5 Minuten Wortbeitrag unterzubringen und nur 1 Lied dazwischen zu spielen.

 

Die ARD-Anstalten habe ein riesiges Archiv auch mit den Tanzorchestern der jeweiligen Sender. Und so etwas gibt es auf den Streaming-Diensten nicht, die oft auch nur das einstellen was viel Klickzahlen bringt.

Statt dessen wurden die Unterhaltungswellen alle zu Formatradios umgestaltet. Da gibt es keinen Unterschied zum Privatfunk mehr. Alles muss durchhörbar sein und das 24 h am Tag.

Die Frage ist allerdings, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag noch erfüllt, wenn er jegliche Musik weglässt, die polarisieren könnte, weil sie nicht ins Format passt. Zumindest in den Abendstunden ab 20.00 Uhr sollte ein breiteres Angebot vorgehalten werden.

Das bereits von der ARD angedachte Konzept, bei dem der MDR ein Oldie-Basiertes einheitliches Programm anbietet erfüllt dies nicht. Das wird dann auch nur wieder das gleiche Format wie tagsüber gesendet und die Vielfalt bleibt wieder auf der Strecke.

 

Der SWR Hörfunk ist leider ein Beispiel wie man es nicht machen soll SWR 4 hat sämtliche Regionalsendungen aus dem Programm genommen, Die Regionalität beschränkt sich auf das Vorlesen von Meldungen für 2,5 Minuten werktäglich um halb und 1-2 Beiträge pro Stunde. Da können Sie auch gleich die beiden SWR4 Länderprogramme streichen. Da gibt kaum Regionalität und Infos Zumal SWR4 RP und BW ab dem Mittag ohnehin identisch sind. Eine Verschwendung von Frequenzen. Es werden wie in Tübingen und Heilbronn zwar teure Studios neu gebaut, aber es gibt keine Inhalte mehr in den Programmen.

Die paar Onlinebeiträge könnten sonst auch in einem kleinen Büro oder im Homeoffice erstellt werden. Online sind die Berichte der Regionalstudios nicht zu finden. Nur einige als Text aber nicht als Audio. Und das sind dann auch nicht mehr als 2 pro Tag und Region auf der SWR-App. Dabei haben sich noch den 80er Jahren SDR und SWF die Regionalberichterstattung gerichtlich erstritten. Es gab 3x täglich lange regionale Sendestrecken mit einem sehr hohen Wortanteil. Heute ist Regionalität, wie sie es fordern nichts mehr übrig. Da muss die Politik mehr Vorgaben machen. Die Maßgabe im Staatsvertrag "ein Programm,

das der Darstellung der Regionen dient und nach

landsmannschaftlichen Gesichtspunkten sowie nach gewachsenen

Wirtschafts- und Erlebnisräumen zugeschnitten ist;" muss bleiben und längerer Sendestrecken der Regionalstudios müssen wieder eingeführt werden.

Auch SWR 1 ist meilenweit von einem Vollprogramm mit hohem Infoanteil entfernt, wie es einmal ( im Staatsvertrag) gedacht war. Eine Bankrotterklärung des Hörfunks dass dies im neuen Staatvertrag nicht mehr auftaucht. Bis auf eine tägliche Talksendung kommt nur Musik und die aktuellen Berichte sind auf 2 pro Stunde beschränkt. Es gibt keine aktuelle Sendung Mittags und Abends mehr wie es noch vor einigen Jahren war. Da können Sie SWR 1 auch gleich abschalten. Die Maßgabe mit dem Informationsbetont muss bleiben und noch verschärft werden und darf sich nicht nur auf die halbstündlichen Nachrichten beziehen.

 

Wenn schon vieles ins Digitale ausweichen muss, sollten alle auch kurze Hörfunkbeiträge als Podcast angeboten werden. In den Musikwellen sind diese gut versteckt. Das versendet sich meistens. Nach dem Motto: Sie könne über alles reden aber nicht über 2 Minuten, dann müssen wieder mindestens 8 Minuten Musik kommen.

Im Internetangebot sind bisher meist Beiträge zum Lesen. Da ist klar, das sich die Zeitungsverleger darüber beschweren. Audio beschränkt sich meist auf 30 Sekunden und gibt keinen Hörfunkbeitrag wieder. (Beispiel SWR aktuell App)

 

Allerdings sind die Kosten die wirklich ins Gewicht fallen die hohen Gehälter der Indentanten und Direktoren, Renten, Pensionen, Mieten, Chöre, Orchester, Verwaltung, Film- und Serienproduktion, Sportrechte und die Doppelversorgung UKW und DAB+ UKW sollte schnell abgeschaltet werden.

52. Kommentar von :Verlage unterstützen

Regionalität

Unter §3 (Regionalität und Landesidentität) ist vorgesehen: (3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.   Das ist schädlich für den Lokaljournalismus der Verlage in Baden-Württemberg. Regionale Auseinanderschaltungen müssen auch in Programmen wie SWR3 möglich sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt […]

Unter §3 (Regionalität und Landesidentität) ist vorgesehen: (3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.

 

Das ist schädlich für den Lokaljournalismus der Verlage in Baden-Württemberg. Regionale Auseinanderschaltungen müssen auch in Programmen wie SWR3 möglich sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt damit Triggerpunkte für das Online-Angebot der Verlage. Die User_innen vertiefen die Themen, die in den kurzen Radioformaten in regionalen Auseinanderschaltungen gesetzt werden, in dem sie auf die Seiten der regionalen Verlage gehen. Eine kurze regionale Radiomeldung ist das Einfallstor für die Vertiefung auf den Seiten der Zeitungen. Nachgewiesen wurde das in einer unabhängigen Studie der Universität Zürich. Dazu hat die ZEIT einen Artikel veröffentlicht: www.zeit.de/kultur/2024-10/oeffentlich-rechtliche-medien-schweiz-private-medien

53. Kommentar von :Beatrix Vogt-Wuchter

Besetzung Rundfunkrat

Die Diakonie Baden ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg. Die Liga-BW ist […]

Die Diakonie Baden ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg. Die Liga-BW ist damit ein wichtiges soziales Sprachrohr für alle Menschen in Baden-Württemberg. Die Novellierung des Staatsvertrags sieht Änderungen der Zusammensetzung des Rundfunkrates vor. Durch die geplante Reduzierung des Rundfunkrates ist vorgesehen, dass sich die Liga-BW sowie andere große Sozialverbände, die anwaltschaftlich Menschen in besonderen Lebenslagen repräsentieren, sich zukünftig Sitze teilen sollen, d.h. Ihre Sitze verlieren werden. Wir bitten dringend um nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände

56. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Rundfunkrat § 14 Abs. 4 Staatsvertrag

§ 14 Abs. 4 Staatsvertrag Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an. Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die […]

§ 14 Abs. 4 Staatsvertrag

Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an. Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die baden-württembergischen Behindertenorganisationen erstmals einen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten. Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und in Rheinland-Pfalz 328.139 Personen (laut amtlicher Stastik).

 

§ 14 Absatz 4 sieht vor, dass acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder aus Rheinland-Pfalz entsandt werden, darunter auch in § 14 Abs. 4 Ziffer 6 die Behindertenorganisationen. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, ein Bundesland je entsendeberechtigte Organisation konkret zuzuordnen. In Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag schlagen wir vor, dass nach jeder zweiten Amtsperiode das Bundesland wechselt. Dieses Verfahren würde erheblich die Abstimmung innerhalb der Organisationen erleichtern, da es kaum Berührungspunkte mit den Organisationen im anderen Bundesland gibt.

60. Kommentar von :Diakonisches Werk Württemberg | Dr. Kornelius Knapp

Stellungnahme des Diakonischen Werks Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herrn,   gerne machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags abgeben zu können. Dafür danken wir.   Selbstverständlich ist die effiziente Ausgestaltung von Strukturen ein wichtiges Anliegen und zu unterstützen. Eine Verkleinerung des Rundfunkrates ist demnach […]

Sehr geehrte Damen und Herrn,

 

gerne machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags abgeben zu können. Dafür danken wir.

 

Selbstverständlich ist die effiziente Ausgestaltung von Strukturen ein wichtiges Anliegen und zu unterstützen. Eine Verkleinerung des Rundfunkrates ist demnach grundsätzlich plausibel. Ein wichtiges Gut ist zugleich, die tiefe Verankerung des öffentlich-rechtlichen Medienangebots in der Breite der Bevölkerung. Mit der Verkleinerung des Gremiums werden aber z.B. die Kirchen, die interessensvertretenden Räte (z.B. Landesfamilienrat) und die Liga-Verbände überproportional geschwächt. Das Stimmgewicht der zivilgesellschaftlichen Verbände insgesamt reduziert sich um ca. 44% während der gesamte Rat um 30% verkleinert wird.

 

Das Diakonische Werk Württemberg ist teil der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg. Zusammen mit unseren Partnern erbringen wir soziale Leistungen in über 10.000 Einrichtungen und Diensten. Mit über 400.000 Beschäftigten repräsentiert die Liga einen der größten Wirtschaftsbereiche unserer Gesellschaft und ist ein wichtiges soziales Sprachrohr für viele Menschen in Baden-Württemberg.

 

Durch die geplante Reform sollen die Liga sowie weitere wichtige anwaltschaftlich tätige Verbände ihren festen Sitz im Rundfunkrat verlieren und diesen mit anderen Institutionen auszuhandeln haben. Wir bitten dringend um eine nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände, sodass die Liga BW einen eigenen Sitz erhält.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kornelius Knapp

Vorstand Sozialpolitik