Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare
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Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
zu § 4 (3) Übertragungswege
Der SWR sollte keinesfalls, wie es aber bedauernswerterweise in § 4 (3) vorgesehen ist, in der Verbreitung seiner Hörfunkprogramme über unterschiedliche Übertragungswege eingeschränkt werden. Früher war es über UKW leider nicht möglich, landesweit DASDING zu empfangen. Mittlerweile funktioniert dies aber dank DAB+ landesweit. So kann man mit
Der SWR sollte keinesfalls, wie es aber bedauernswerterweise in § 4 (3) vorgesehen ist, in der Verbreitung seiner Hörfunkprogramme über unterschiedliche Übertragungswege eingeschränkt werden.
Früher war es über UKW leider nicht möglich, landesweit DASDING zu empfangen. Mittlerweile funktioniert dies aber dank DAB+ landesweit. So kann man mit DAB+ nun in Baden-Württemberg
- 1. SWR 1 BW
- 2. SWR 2 (/Kultur)
- 3. SWR 3
- 4. SWR 4 BW (4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13: SWR 4 KA/FN/HN/MA/S/FR/TU/UL)
- 5. SWR Aktuell
- 6. DASDING
empfangen. Aus technischer Sicht ist es der Hörerschaft nun endlich möglich nahezu alle Programme, beispielsweise auch im Auto, des SWR zu empfangen. Und es wäre unfassbar traurig, wenn der SWR diese Möglichkeit dann nicht mehr voll ausnutzen kann. Denn dann ist lediglich noch die Verbreitung von 5 Programmen über DAB+ zulässig. Wenn man SWR 4 BW als einen einzigen Sender betrachtet, so müsste einer der 6 Sender oben in der Liste wegfallen. Unter der Annahme SWR 4 BW würde als Landeshörfunkprogramm mit seinen Regionalprogrammen nicht als einziger Sender betrachtet werden, so dürften diese Regionalprogramme ärgerlicherweise nicht mehr verbreitet werden:
- 4. Baden Radio, Karlsruhe, SWR4 KA
- 7. Bodensee Radio, Friedrichshafen, SWR4 FN
- 8. Franken Radio, Heilbronn, SWR4 HN
- 9. Kurpfalz Radio, Mannheim, SWR4 MA
- 10. Radio Stuttgart, Stuttgart, SWR4 S
- 11. Radio Südbaden, Freiburg im Breisgau, SWR4 FR
- 12. Radio Tübingen, Tübingen, SWR4 TU
- 13. Schwaben Radio, Ulm, SWR4 UL
Unter diesem Link sind die zugehörigen Onlinestreams abrufbar: https://www.swr.de/unternehmen/empfang/webradio-hoeren-alle-streams-100.html
Aber einen Onlinestream kann man im Auto oder mit einem Digitalradio eben nicht empfangen. Zusätzlich benötigt man für diesen ein Datenvolumen und eine flächendeckende gute Internetverbindung, was beim Digitalradio nicht nötig ist. Es wäre daher wünschenswert, wenn auf diese starke Einschränkung verzichtet werden würde. Wenn man die technische Möglichkeit per DAB+ nun endlich hat, sollte man sie auch voll ausnutzen.
Zu § 3a (3) Regionale Auseinanderschaltungen in Hörfunkprogrammen erlauben
„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“ Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für
„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“
Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für Programmaktionen, Sondersendungen wie das Maimarktradio, die Ausstrahlung eines regionalisierten Wetterberichts (wird heute teilweise bei SWR 4 so gehandhabt), eines Regiotickers wie bei SWR3, für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz getrennte Nachrichtensendungen wie bei SWR4 und SWR1 und vor allem für das Versenden der SWR-Regionalnachrichten, soweit das technisch gesehen möglich ist, zu nutzen.
Es ist schade, dass z. B. die Regionalnachrichten derzeit nur auf einem Hörfunkprogramm laufen. Denn diese sind sehr hochwertig. Aufrufen können Sie diese über den folgenden Link:
- SWR Regionalnachrichten für Baden-Württemberg
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-studios-zum-nachhoeren-100.html
- SWR Regionalnachrichten für Rheinland-Pfalz
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-rheinland-pfalz-studios-zum-nachhoeren-100.html
Mit der Regelung aus § 3a (3) würden die hochwertigen Regionalnachrichten lediglich im Landeshörfunkprogramm verbreitet werden dürfen. Den Hörern aller anderen Hörfunkprogramme müsste der SWR diese regional für den Hörer vor Ort bedeutsame und sehr hochwertig aufgearbeitete Informationen dann vorenthalten, was völlig unverständlich ist.
Dass der SWR Auseinanderschaltungen sehr gut beherrscht, sieht man an SWR4. In Zeiten, in denen z. B. die SWR Regionalnachrichten auf SWR4 (jeweils um halb) ausgestrahlt werden, kann man sich diese im Gesamtzusammenhang des laufenden Programms auch beispielhaft bewusst unter dem folgenden Link anhören:
https://www.swr.de/unternehmen/empfang/webradio-hoeren-alle-streams-100.html
Die Regionalmagazine aus den Regionalstudios, welche in Baden-Württemberg zuletzt noch am Nachmittag eine Stunde lang liefen, wurden mittlerweile leider eingestellt.
Dem SWR sollte daher in Sachen Auseinanderschaltung, die über das Mindestmaß des Rundfunkstaatsvertrags und die heutige Praxis hinausgeht, eine völlige Freiheit gewährt werden, wenn es der Regionalität und der Landesidentität dient. Dann könnte der SWR dies überall umsetzen, wo es technisch möglich ist (z. B. im Onlinestream), sofern er es selbst denn möchte oder er es für sinnvoll hält.
Zu § 3 (2) Auftrag – Landeshörfunkprogramme erhalten
Die zwei Landeshörfunkprogramme sollten erhalten bleiben. Ansonsten müsste eines der hier vier genannten Programme, oder das, was davon noch übrig ist, komplett eingestellt werden: - SWR1 Baden-Württemberg; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“) - SWR1 Rheinland-Pfalz; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes
Die zwei Landeshörfunkprogramme sollten erhalten bleiben. Ansonsten müsste eines der hier vier genannten Programme, oder das, was davon noch übrig ist, komplett eingestellt werden:
- SWR1 Baden-Württemberg; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“)
- SWR1 Rheinland-Pfalz; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“)
- SWR4 Baden-Württemberg; Da sind wir daheim. (früher „Darstellung der Regionen“)
- SWR4 Rheinland-Pfalz; Da sind wir daheim. (früher „Darstellung der Regionen“)
Ist das wirklich so gewollt?
Bei SWR4 kommt derzeit bereits nur noch Mo-Sa die Morgensendung zwischen 6 Uhr und 10 Uhr getrennt aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Wenn schon keine Ausweitung der getrennten Sendestrecken wie früher mehr möglich ist, wäre wenigstens eine Beibehaltung dieser Praxis wünschenswert.
In der daraus speziell für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entstehenden Sendezeit lassen sich mehr landesbedeutsame Themen beleuchten. Die Intensität dieser hat seit der Zusammenschaltung der Sender über den Tag hinweg bedauerlicherweise abgenommen. Diesen Prozess gilt es aufzuhalten oder rückabzuwickeln. Es ist ein Qualitätsmerkmal eines Hörprogramms, wenn die Hörerschaft mitbekommt, was in ihrem jeweiligen Bundesland gerade passiert und wichtig ist. Jemand aus Friedrichshafen ist nunmal nicht in Koblenz daheim.
Im Vergleich zum SWR hat der BR ein Vielfaches an Landeshörfunkprogramme. Daran gemessen scheinen zwei Landeshörfunkprogramme des SWR durchaus angemessen zu sein.
gerechte Repräsentation fördert die Demokratie
Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120. Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich
Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120.
Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich nicht einfach zusammenfassen. Jede Region hat ihre eigene Dynamik, Herausforderungen und Prioritäten, die eine separate Vertretung erfordern.
Ein gemeinsamer Sitz für beide Bundesländer ist keine gerechte Lösung. Ein Sitz pro Bundesland wäre der erste Schritt zu einer Repräsentation, die den muslimischen Gemeinschaften in ihrer Vielfalt gerecht wird und die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft widerspiegelt.
Andere Bundesländer andere Strukturen
Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.
Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.
In Rheinland-Pfalz beispielsweise agiert die Schura als unabhängige Vertretung der Verbände und unterscheidet sich in ihren Arbeitsweisen und Zielen grundlegend von den Strukturen in Baden-Württemberg. Es fehlt an gemeinsamen Strukturen und abgestimmten Arbeitsweisen, die eine effektive Repräsentation durch einen einzigen Vertreter ermöglichen könnten. Die Theorie, beide Bundesländer durch eine gemeinsame Stimme zu vertreten, steht daher in eklatantem Widerspruch zur gelebten Praxis.
Um eine gerechte und wirksame Teilhabe der muslimischen Gemeinschaften sicherzustellen, ist es dringend notwendig, die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt, um dieser Vielfalt gerecht zu werden und den muslimischen Vertretungen eine faire Chance zur Mitgestaltung zu geben.
Regionalität: JA! aber bitte nicht bei den Muslimen!
Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können? Das wirkt auf
Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können?
Das wirkt auf mich schlichtweg falsch. Liebe Freundinnen und Freunde sowie Entscheidungsträger, bitte überdenken Sie diesen schwerwiegenden Fehler. Sie betonen stets die Bedeutung von Regionalität – doch ausgerechnet bei den Muslimen scheint dieser Grundsatz keine Anwendung zu finden?
Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So könnte eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entstehen, die sowohl den muslimischen Gemeinschaften als auch den demokratischen Prinzipien gerecht wird.
Die Stimme der Vertriebenen darf nicht verstummen!
Der Sitz des BdV im Rundfunkrat des SWR steht erneut zur Debatte: Schon jetzt teilen wir ihn mit der Europa-Union - und jetzt soll ein dritter Partner hinzukommen? Das bedeutet eine weitere Schwächung unserer Mitbestimmung und eine Marginalisierung der Anliegen von Millionen Vertriebenen und Aussiedlern. Diese Gemeinschaft hat über Jahrzehnte
Der Sitz des BdV im Rundfunkrat des SWR steht erneut zur Debatte: Schon jetzt teilen wir ihn mit der Europa-Union - und jetzt soll ein dritter Partner hinzukommen?
Das bedeutet eine weitere Schwächung unserer Mitbestimmung und eine Marginalisierung der Anliegen von Millionen Vertriebenen und Aussiedlern.
Diese Gemeinschaft hat über Jahrzehnte hinweg Kultur, Gesellschaft und Zusammenhalt in Deutschland geprägt.
Ihre Stimmte im Rundfunkrat zu beschneiden, schadet der Meinungsvielfalt und sendet ein fatales Signal.
Wir sagen: NEIN!
Keine weitere Teilung unseres Sitzes. Vielfalt, Geschichte und kultureller Beitrag müssen Gehör finden.
§ 14 Zusammensetzung des Rundfunkrats - unterrepräsentierte Minderheit
In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation. Eine ohnehin
In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation.
Eine ohnehin unterrepräsentierte Minderheit wird dadurch noch weiter marginalisiert. Das ist in meinen Augen ein Rückschritt und keinesfalls ein Fortschritt im Sinne einer Demokratie, die ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Jedes Bundesland sollte mindestens einen eigenen Sitz für muslimische Verbände im Rundfunkrat erhalten. Nur so kann eine gerechte und angemessene Repräsentation sichergestellt werden.
§ 4a Einstellung, Überführung und Austausch von Programmen
Das Verfahren, erläutern zu müssen, warum ein linearer Radiosender zugunsten eines Websiteauftritts eingestellt werden kann (§ 4a) ist nicht zielführend. Die Vergangenheit zeigt, dass dies dem SWR mit Leichtigkeit gelingt. So hat der SWR sein Sender, in dem bisher „Titel, die entspannt und freundlich klingen und somit zu […] melodiösen, in erster
Das Verfahren, erläutern zu müssen, warum ein linearer Radiosender zugunsten eines Websiteauftritts eingestellt werden kann (§ 4a) ist nicht zielführend. Die Vergangenheit zeigt, dass dies dem SWR mit Leichtigkeit gelingt. So hat der SWR sein Sender, in dem bisher „Titel, die entspannt und freundlich klingen und somit zu […] melodiösen, in erster Linie deutschsprachigen Format passen“ liefen, komplett entkernt und tatsächlich durch ein im Vergleich zu einem Radiosender nicht wirklich ansprechendes Internetangebot ersetzt, welches sich unter der folgenden Webadresse abrufen lässt https://www.swr.de/schlager/.
Ohne Ankündigung oder Kommentierung nach außen oder an die Hörer hat der SWR bereits die Sendezeit von 24 Uhr auf 23 Uhr reduziert und die mittlerweile nur noch eine Stunde am Tag gehenden Regionalmagazine aus den Regionalstudios weggestrichen.
Obwohl jener Sender gemäß dem Staatsvertrag ein Landessender sein sollte, findet eine getrennte Sendezeit Mo bis Sa gerade mal noch zwischen 6 und 10 Uhr statt.
Da der SWR selbst solch tiefgreifende Einschnitte in das Programm bereits heute scheinbar völlig problemlos durch die Gremien wie den Rundfunkrat bringt, ist die Gewährung der Möglichkeit zur Einstellung, Überführung und Austausch von Programmen aus § 4a abzulehnen, bzw. deutlich zu verschärfen.
Es ist zu hoffen, dass der Sender ohne die ihn prägende Kernelemente, welche ihn seinerzeit auch noch einzigartig gemacht haben, nicht unmittelbar genau dieser Regelung zum Opfer fällt.