Instrumente der direkten Demokratie. Ein Referendum ist eine Abstimmung aller Wahlberechtigten über eine von Parlament oder Regierung erarbeitete Vorlage. Das obligatorische Referendum muss im Gegensatz zu anderen Referenden nicht von Parlament und/oder Regierung anberaumt werden, sondern wird unter bestimmten Bedingungen (meist bei Verfassungsänderungen) automatisch ausgelöst. In Deutschland wird ein Volksentscheid z.B. bei Neugliederung des Bundesgebiets ausgelöst. Dieses Instrument spielt hierzulande also bislang keine nennenswerte Rolle. In Hessen und Bayern müssen Verfassungsänderungen in obligatorischen Volksabstimmungen bestätigt werden. In der Schweiz hingegen bildet das obligatorische Referendum eines der wichtigsten Merkmale der halbdirekten Demokratie. Es wird zwischen Referendum und Volksabstimmung sprachlich meist deshalb unterschieden, um deutlich zu machen, wer die Abstimmung ausgelöst hat.

Ein Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung, das den Dialog und die Zusammenarbeit initiieren oder fördern soll und das sich vor allem dann anbietet, wenn starke Interessengegensätze bestehen. Dies gilt sowohl bei Konflikten einzelner Bevölkerungsgruppen untereinander, als auch bei Konflikten mit Politik und/oder Verwaltung. An einem Runden Tisch kommen bis zu 30 Personen zusammen. Vertreterinnen und Vertreter der von einem Vorhaben betroffenen Interessengruppen, der Politik und/oder der Verwaltung diskutieren mit Expertinnen und Experten und suchen gemeinsam nach Lösungen, die von allen Konfliktparteien getragen werden können.