Ein Volksbegehren ist ein Instrument direkter Demokratie, mit dem Bürgerinnen und Bürger die Durchführung einer Volksabstimmung zu einer bestimmten politischen Frage beantragen können. Voraussetzung ist in der Regel das Erreichen einer gesetzlich festgelegten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Wird das Volksbegehren zugelassen, kommt es zu einer Volksabstimmung über das Anliegen. Ziel ist es, politische Entscheidungen unmittelbar durch die Bevölkerung beeinflussen zu können.

Eine Volksabstimmung beziehungsweise ein Volksentscheid ist eine direkte Abstimmung der Bevölkerung über eine politische Sachfrage oder Gesetzesvorlage. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dabei unmittelbar mit ihrer Stimme über Annahme oder Ablehnung eines Vorschlags. Volksabstimmungen können durch Volksbegehren oder gesetzliche Vorgaben ausgelöst werden. Sie sind ein zentrales Instrument direkter Demokratie.

Eine Volksinitiative ist ein Instrument direkter Demokratie, mit dem Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzesvorschlag offiziell in ein Parlament einbringen können und damit ein Volksbegehren initiieren können. Voraussetzung ist in der Regel das Sammeln einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Das zuständige Parlament muss sich mit dem Anliegen befassen, ohne dass automatisch eine Volksabstimmung erfolgt. Die Volksinitiative dient dazu, Themen aus der Bevölkerung auf die politische Agenda zu setzen und ist der erste Schritt hin zu einem Volksbegehren. In Baden-Württemberg gibt es keine Volksinitiative, sondern den Volksantrag und den Zulassungsantrag. Als Volksinitiative werden oftmals auch, analog zu Bürgerinitiativen, die Vertrauensleute eines Volksbegehrens oder deren Anliegen bezeichnet.

Der Volksantrag ist ein Instrument direkter Demokratie in Baden-Württemberg, mit dem Bürgerinnen und Bürger den Landtag verpflichten können, sich mit einem bestimmten politischen Anliegen zu befassen. Voraussetzung ist das Sammeln einer gesetzlich festgelegten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Im Unterschied zum Volksbegehren führt der Volksantrag nicht unmittelbar zu einer Volksabstimmung. Ziel ist es, Themen aus der Bevölkerung in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen. Beinhaltet der Volksantrag einen Gesetzentwurf, können die Vertrauensleute ein Volksbegehren beantragen, wenn das Parlament den Volksantrag ablehnt.