Instrument der direkten Demokratie auf Bundes- und Landesebene, das der Bürgerschaft, Einzelpersonen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen ermöglicht, einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu bringen oder auch die Änderung der Landesverfassung oder die Auflösung des Landtags zu verlangen. Vorgehen: Die Initiatoren reichen einen Zulassungsantrag oder eine Volksinitiative ein, die von einer Mindestzahl wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben sein muss. Ist der Antrag verfassungskonform und zulässig, bestimmt das Ministerium den Zeitpunkt, ab dem nun die nötigen Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden können. In den meisten Bundesländern wird ein Volksbegehren nicht per Zulassungsantrag, sondern per Volksinitiative erwirkt. Hierbei ist nicht das Innenministerium sondern der Landtag Adressat des Anliegens. Lehnt er die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen. Ist das Volksbegehren dann erfolgreich, wird es wieder vom Parlament behandelt. Lehnt es die Vorlage ab, kommt es zum Volksentscheid. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt, um einen von der Bevölkerung initiierten Volksentscheid herbeizuführen. Auf der kommunalen Ebene entspricht dem Volksbegehren das Bürgerbegehren.