Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung von umstrittenen Vorhaben lässt sich nicht nach Schema F gestalten. Jeder Fall bringt neue Sachfragen, Akteure, Konfliktlinien und Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Beteiligung besteht nicht aus vielen Einzelmaßnahmen. Sie muss vielmehr in einen Gesamtprozess gedacht werden, dessen einzelne Schritte aufeinander aufbauen. Daher ist es empfehlenswert, einen Fahrplan für das Vorgehen in einem Dialogprozess vorab zu erarbeiten. So gibt es bereits beim Verfahren Handlungsoptionen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten können.