Beteiligungsverfahren finden häufig zu umstrittenen Vorhaben statt. Neben den inhaltlichen Streitpunkten sind es häufig Verfahrensfragen, die einen Keil zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft treiben. Dies liegt vor allem daran, dass Beteiligungsverfahren in der Regel von Politik und Verwaltung beauftragt werden und somit von dort auch wesentliche Vorgaben gemacht werden. Dienstleister setzen diese um und geraten dabei ebenfalls in den Konflikt hinein. Wie kann es gelingen, dass zumindest das Verfahren Akzeptanz erfährt? In der Praxis hat sich die Einsetzung einer Begleitgruppe bewährt.