Kabinett beschließt Medienpaket zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Jugendmedienschutzes
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll moderner, schlanker und digitaler aufgestellt und seine angemessene Finanzierung für die Zukunft gesichert werden. Kinder und Jugendliche sollen stärker vor den wachsenden Gefahren problematischer Inhalte in digitalen Medien geschützt werden. Das sind die zentralen Ziele des Medienpakets, welches das Kabinett am Dienstag, 21. Januar 2025, in drei Staatsvertragsentwürfen beschlossen hat.
- Der Entwurf des Reform-Staatsvertrages enthält ein Maßnahmenbündel zur Stärkung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei gleichzeitiger Reduzierung des Umfangs an Hörfunkprogrammen und Spartenkanälen. Daneben werden unter anderem die Vorgaben zur Presseähnlichkeit der Angebote der Anstalten nachgeschärft.
- Des Weiteren stimmte das Kabinett dem Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages zu. Er sieht unter anderem Änderungen im technischen Jugendmedienschutz vor und setzt im Bereich der Betriebssysteme von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets an.
- Außerdem wurde der Entwurf zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages zugestimmt. Durch einen Systemwechsel hin zu einem Widerspruchsmodell soll Klarheit, Stabilität und Planungssicherheit beim Verfahren zur Anpassung des Rundfunkbeitrags geschaffen und das Verfahren insgesamt resilienter werden.
Aktivitäten und Vorhaben im betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagement vorgestellt
Minister Winfried Hermann hat in der Kabinettssitzung über Aktivitäten und Maßnahmen des Verkehrsministeriums im Bereich des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements berichtet. Mobilitätsmanagement verfolgt das Ziel, alle von einem Betrieb oder einer Behörde ausgehenden Verkehrsströme umweltfreundlicher und effizienter abzuwickeln. Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt das Land seine Beschäftigten und Dienststellen sowie Arbeitgeber dabei, den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern. In der Landesverwaltung gehören dazu beispielsweise das JobTicket BW und das Radleasingangebot JobBike BW sowie die Förderung zur Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte. Arbeitgeber, die ihr Mobilitätsmanagement aktiv voranbringen wollen, können zum Beispiel über das Programm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ Förderungen für konkrete Projekte erhalten.