Die Gesetzentwürfe zur Änderung des Schulgesetzes regeln zum einen die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung durch die Erziehungsberechtigten und zum anderen die Möglichkeiten der Realschulen, leistungsdifferenzierte Gruppen oder Klassen zu bilden. Auf dem Beteiligungsportal können Bürgerinnen und Bürger die beiden Gesetzentwürfe kommentieren.
Verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung
Die Empfehlung der Grundschule, welche weiterführende Schulart die Schülerin oder der Schüler aus pädagogisch-fachlicher Sicht besuchen soll, muss bisher der aufnehmenden Schule nicht vorgelegt werden. Durch den Gesetzentwurf soll nun eine gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung durch die Erziehungsberechtigten bei der aufnehmenden weiterführenden Schule geschaffen werden.
Folglich kann die aufnehmende Schule bereits frühzeitig, schon zu Beginn des neuen Schuljahres, die erforderlichen organisatorischen und auch pädagogischen Entscheidungen treffen, um Kinder mit und ohne entsprechende Grundschulempfehlung von Anfang an zielgerichtet zu fördern. Damit wird dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit entsprochen und die Qualität des Bildungssystems wird in diesem Zuge weiter gestärkt. Die Autonomie der Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über die weiterführende Schule wird dabei nicht angetastet und förmlich klargestellt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 3. Januar 2017 die Möglichkeit zum Gesetzentwurf zur verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung Stellung zu nehmen und Anregungen und Änderungsvorschläge einzubringen.
Stärkung der Realschulen
Statt wie bisher überwiegend leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten und zu fördern, stärkt der Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Realschulen, leistungsdifferenzierte Gruppen oder Klassen zu bilden.
Durch die Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen flexibler auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogeneren Schülerschaft der Realschule reagieren. Um diese Leistungsdifferenzierung umsetzen zu können, wird die Zahl der Poolstunden für das Schuljahr 2017/18 von derzeit 8 auf 13 Stunden je Zug erhöht.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Realschulen kann noch bis zum 20. Januar 2017 kommentiert werden.
Beteiligungsportal: Verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung