Öffentlichkeitsbeteiligung durch Verwaltungen ist mittlerweile Alltag in jedem Winkel des Landes. Das zeigt die Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Staatsrätin Gisela Erler vorgestellt haben. Die Politik des Gehörtwerdens wirkt.
Die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zentraler Baustein für mehr Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Nach drei Jahren lässt sich feststellen, dass sie einen Kulturwandel in der Verwaltung hin zu mehr Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen hat.
Hinter der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung steckt eine für die Landesbehörden verbindliche Vorschrift, die Öffentlichkeit bei Bauvorhaben des Landes frühzeitig und verbindlich zu beteiligen – etwa beim Bau von neuen Straßen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsiden erstellen beispielsweise Präsentationen und Informationsmaterial über geplante Bauvorhaben und stellen sie für Gemeinderäte und Bürgerversammlungen zur Verfügung. Sie können aus einem breiten Baukasten möglicher Beteiligungsformen wie etwa Runde Tische wählen. Sie ermöglichen den Dialog zwischen Verwaltungen und Bürgerschaft. „Wir sind damit bundesweit zum Musterland der Beteiligung geworden“, betont Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Neben Einführungsqualifizierungen für die Landesverwaltung bietet das Land zusammen mit der Führungsakademie Baden-Württemberg und der Allianz für Beteiligung eine Vielzahl von Seminaren zur Öffentlichkeitsbeteiligung auch für zivilgesellschaftliche Organisationen an.
Politik des Gehörtwerdens ist inzwischen Alltag
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat von Oktober 2014 bis Dezember 2015 145 Verwaltungsverfahren und deren Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht. Die Studie zeigt, der tatsächliche personelle Aufwand war nur geringfügig über den hierfür bewilligten neun Stellen im Staatshaushaltsplan. „Die ursprünglichen Befürchtungen, dass ein enormer Stellenaufwuchs notwendig wird, sind bisher nicht eingetreten“, sagte Gisela Erler, die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft.
Dabei entfällt der Großteil der Arbeitsstunden in der Öffentlichkeitsbeteiligung auf wenige Großprojekte wie z.B. den Hochwasserschutz in Breisach oder den Neubau der B30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen. Bei den meisten Verwaltungsverfahren liegt der Aufwand für Öffentlichkeitsbeteiligung hingegen unter zehn Stunden im Monat.
Pressemitteilung: Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
Interview: Drei Fragen an Gisela Erler zum „Beteiligungskongress Baden-Württemberg“
Wissenschaftlicher Beirat für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung einberufen
Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Neue Planungskultur
Evaluation Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg (PDF)
Quelle:
/red