Rundfunkbeitrag

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

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Auf einem Tisch liegt ein Anschreiben zu den Rundfunkgebühren und ein Überweisungsschein.

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet hat den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt.

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet begrüßte am Donnerstag, 5. August 2021, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem gerade aktuellen parteipolitischen Gusto der CDU in Sachsen-Anhalt erknobelt, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und staatsfern ermittelt. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung hier klipp und klar bestätigt hat. Gerade in Zeiten von Desinformationen und Verschwörungsmythen ist ein sorgsam recherchierender, faktenbasierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein weit strahlender Leuchtturm für eine gut informierte Gesellschaft und damit letztlich auch für den Zusammenhalt der Bevölkerung von elementarer Bedeutung.“

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag