Landwirtschaft

Direktzahlungsverordnung zur Gemeinsamen Agrarpolitik geändert

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Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Mit der dritten Änderung der Direktzahlungsverordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden die Öko-Regelungen vereinfacht. Sie orientieren sich wieder mehr an den Notwendigkeiten der Bäuerinnen und Bauern.

„Am 24. November 2023 hat der Bundesrat der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt. Inhalt sind Änderungen zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen ab 2024 (PDF) in Bezug auf Prämienanpassung und Vereinfachung einiger Fördervoraussetzungen. Die Änderungen sollen Landwirtinnen und Landwirte noch stärker motivieren, die Öko-Regelungen auszuwählen und damit freiwillig noch mehr positive Effekte für die Umwelt zu erzielen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 8. Januar 2024 in Stuttgart.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Folgende Änderungen und Vereinfachungen für eine praxisgerechtere Umsetzung der Öko-Regelungen wurden unter anderem beschlossen:

Weitere Informationen erhalten Antragsteller von Ihrem Landwirtschaftsamt.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: GAP-Strategieplan