Polizei

Ermittlungserfolg beim Kampf gegen Kinderpornografie

Dem Cybercrime-Zentrum und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist mit einer landesweiten Durchsuchungsaktion erneut ein Schlag gegen die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie gelungen.

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Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Symbolbild

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte am 14. Mai 2025 zum Erfolg der landesweiten Durchsuchungen des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Kampf gegen die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie: „Kinderpornografie gehört zu den widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten, die wir uns vorstellen können oder besser nicht vorstellen wollen. Sie richtet sich gegen die Schwächsten, Kleinsten und Hilflosesten unserer Gesellschaft und ist aufs Schärfste als besonders grausam zu verurteilen. Hinter jeder Abbildung steht in den allermeisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. Deshalb gehen wir jeder einzelnen Tat entschieden und unnachgiebig nach und setzen alles daran, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Der neuerliche Ermittlungserfolg ist ein Erfolg ambitionierter und hoch engagierter Polizisten und auch eine knallharte Ansage an die Täter: Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes. Mein Dank für diesen erfolgreichen Einsatz gilt allen Beteiligten, insbesondere den Ermittlerinnen und Ermittlern des Cybercrime-Zentrums der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.“

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Den Ermittlern des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg bin ich sehr dankbar für ihren unermüdlichen Einsatz gegen alle im digitalen Raum begangenen Straftaten, besonders gegen Kinder- und Jugendpornografie. Der sexuelle Missbrauch setzt sich im Teilen von Bildern und Videos fort. Hier ist der Rechtsstaat in besonderem Maße gefordert: Er muss klarmachen, dass es auch im Internet weder Anonymität noch rechtsfreien Raum gibt. Die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte Frist zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern von drei Monaten bedeutet einen enormen Fortschritt in der Bekämpfung dieses abscheulichen und weit verbreiteten Kriminalitätsphänomens.“

Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg: Landesweite Durchsuchungen wegen Kinderpornografie