Kreislaufwirtschaft

Kabinett beschließt Neuordnung des Abfallrechts

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Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts beschlossen und zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Damit soll die Kreislaufwirtschaft im Land weiter modernisiert werden. Dazu gehört ein verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Der Ministerrat der Landesregierung hat am Dienstag, 3. November 2020, den Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“ beschlossen und ihn für die Einbringung in den Landtag freigegeben. Damit kann das Parlament den Entwurf Mitte November in der ersten Lesung beraten und noch in diesem Jahr verabschieden.

Kreislaufwirtschaft im Land weiter modernisieren

„Mit dem Gesetz können wir die Kreislaufwirtschaft im Land weiter modernisieren und für die Herausforderungen unserer Zeit fit machen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen dazu beitragen werden, Abfälle noch besser zu vermeiden, sie konsequent zu sammeln und wiederzuverwerten, damit wir unsere Ressourcen schonend einsetzen können.“

Mit der Neuordnung des Abfallrechts komme das Land seiner Verantwortung für die Umwelt, das Klima und die Gesundheit der Menschen nach, fügte Untersteller hinzu. Und es spart gleichzeitig viel Geld. Mit dem Gesetz können die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und Verwaltung im Land jährlich rund 23,5 Millionen Euro einsparen. „Das ist ein stolzer Betrag“, hob der Umweltminister hervor.

Verstärkte Verwendung von Recycling-Baustoffen

Den Schwerpunkt in der Neuordnung des Abfallrechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist unter anderem vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zum verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen zu verpflichten. „Damit steht die Verwendung von Recycling-Baustoffen erstmals gesondert im Gesetz drin“, sagte Untersteller: „Wir hoffen, dass wir so die Markteinführung vorantreiben können.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Bau- und Abbruchabfälle besser zu verwerten oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Land setzt hier auf den sogenannten Erdmassenausgleich. „Statt den Bodenaushub beim Bau auf Deponien zu bringen, ist es natürlich ökologisch und ökonomisch sehr viel effizienter, ihn vor Ort zu belassen und zu verwenden, erläuterte Umweltminister Untersteller: „Das spart sowohl Deponiekapazitäten als auch Kosten.“ Insbesondere die Wirtschaft profitiere davon mit jährlichen Einsparungen von knapp 10 Millionen Euro. Dazu müssten nur die Straßen- und Gebäudeniveaus im Bauplan etwas angehoben werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz löst Abfallgesetz ab

Da der Bund das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes an die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union anpassen muss, wird nun auch das baden-württembergische Abfallrecht aktualisiert. Dafür wird das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang sollen die landesrechtlichen Regelungen auch mit neuen kreislaufwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen in Einklang gebracht werden.

Landtag von Baden-Württemberg (Drucksache 16/9191): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg (PDF)

Umweltministerium: Abfall- und Kreislaufwirtschaft