Zum Beschluss des Bundesrats vom 22. November 2024, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passieren zu lassen und den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, erklärt Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 22. November 2024, in Stuttgart:
„Der Bundesrat hat heute nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt und die Krankenhausreform passieren lassen. Ich hätte mir für Baden-Württemberg ein anderes Ergebnis gewünscht. Wichtig ist mir zu betonen: Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zu einzelnen Punkten wollten wir das Gesetzesvorhaben weder verzögern noch verhindern.
So gehört Baden-Württemberg neben Nordrhein-Westfalen (NRW) ja explizit zu den Treibern dieser Reform, was auch der Bundesminister immer wieder bestätigt hat. Gemeinsam mit meinem Kollegen Karl-Josef Laumann aus NRW bin ich mir auch sicher, dass wir im Vermittlungsausschuss sehr schnell eine konsensuale Lösung zwischen Bund und Ländern hätten finden können. Die entscheidenden Knackpunkte hatten wir klar benannt. Dazu gehören insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund.
Unser Ziel war: Wir wollten das Gesetz besser machen. Und das wäre dringend nötig gewesen. Nun müssen wir vorerst mit diesem Gesetz leben. Wir werden zunächst versuchen, über die im Gesetz angelegten Rechtsverordnungen Verbesserungen zu erzielen. Und wir setzen natürlich darauf, dass die nächste Bundesregierung zeitnah nach Amtsantritt die nötigen Korrekturen an dem Gesetz auf den Weg bringt. Ich schließe allerdings auch eine Klage vor Gericht nicht aus.
Baden-Württemberg ist auf dem Weg, unsere Krankenhauslandschaft zu modernisieren und zu konsolidieren, schon sehr weit vorangeschritten, wir sind hier bereits sehr fortschrittlich aufgestellt. In den letzten Jahren hat das Land zahlreiche Standortverlagerungen und -schließungen sowie den Bettenabbau vorangetrieben. Weitere Konzentrationen sind geplant und bereits im Bau.
Unser Ziel ist, dass die Menschen in Baden-Württemberg die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten – entweder in spezialisierten Kliniken oder ebenso im ambulanten Bereich. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sektoren (also Krankenhäuser und ambulante medizinische Versorgungsangebote) soll viel enger verzahnt werden. Außerdem sollen die digitalen Angebote wesentlich stärker ausgebaut werden. Es gilt der Grundsatz: Präventiv und digital vor ambulant vor stationär. Es gilt unbedingt zu verhindern, dass diese neu geschaffenen und geplanten zukunftsfähigen Strukturen nun durch zu starre Vorgaben des Bundes in Gefahr geraten.“