Integration

Neue Förderlinie „Integration“ im Kooperationsprogramm Schule–Verein

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Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.

Eine neue Förderlinie im Rahmen des bestehenden Kooperationsprogramms Schule–Verein soll die schulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zusätzlich unterstützen. Bezuschusst werden regelmäßige außerunterrichtliche Bewegungs- und Sportangebote. Anträge für das Schuljahr 2017/18 können ab 15. März gestellt werden.

Das Kultusministerium richtet im Kooperationsprogramm Schule–Verein eine neue Förderlinie ein. Ziel sei es, die schulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zusätzlich zu unterstützen, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Bezuschusst werden regelmäßige außerunterrichtliche Bewegungs- und Sportangebote, an denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Fluchterfahrung gemeinsam teilnehmen. Anträge für das kommende Schuljahr 2017/18 können vom 15. März bis zum 1. Mai 2017 gestellt werden.

Die 2015 und 2016 aus den Krisen- und Kriegsgebieten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrikas nach Baden-Württemberg gekommenen Kinder und Jugendlichen besuchen Vorbereitungsklassen (VKL) an allgemein bildenden Schulen oder Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen. Sie erhalten eine intensive Sprachförderung und werden auf den Wechsel in eine Regelklasse vorbereitet. Insgesamt besuchen derzeit etwa 30.500 Schülerinnen und Schüler eine VKL und 9.500 Schülerinnen und Schüler eine VABO-Klasse.

„Bewegung und Sport sind Brücken in die Schulgemeinschaft“

„In dieser ersten, vom Spracherwerb geprägten schulischen Phase, ist es besonders wichtig, Brücken in die bestehende Schulgemeinschaft zu bauen. Hierfür bieten außerunterrichtliche Bewegungs- und Sportangebote einen guten Rahmen. Gemeinsame Aktivitäten schaffen Vertrauen und fördern gegenseitigen Anerkennung und Toleranz“, erklärte Eisenmann gemeinsam mit der Präsidentin des Landessportverbands Baden-Württemberg, Elvira Menzer-Haasis, dem Präsidenten des Badischen Sportbundes Freiburg, Gundolf Fleischer, dem Präsidenten des Badischen Sportbundes Nord, Martin Lenz, sowie dem Vizepräsidenten des Württembergischen Landessportbundes, Rolf Schmid. Die Ministerin bedankte sich beim LSV und den Sportbünden für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der neuen Förderlinie.

Als Kooperationsmaßnahme können regelmäßige Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen in den verschiedensten Sportarten mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 460 Euro gefördert werden. Das sind 100 Euro mehr als der Regelsatz. Es ist vorgesehen, dass die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus den Vorbereitungsklassen bzw. VABO-Klassen sowie aus den Regelklassen einer Schule kommen. Für die eingerichteten Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen können zusätzlich halb-, ganz- oder mehrtägig angelegte, erlebnispädagogisch orientierte Bewegungs- und Sportangebote in einer Gesamthöhe von bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Die Betreuung bzw. Anleitung der Kooperationsmaßnahmen übernehmen Sportfachkräfte aus den Vereinen. Außerhalb ihrer Deputatsverpflichtung können auch Sportlehrkräfte der Schulen Gruppen anleiten. Das Antragsverfahren wird von den Sportbünden durchgeführt, die Anträge können auf der Onlineplattform des jeweils zuständigen Sportbundes gestellt werden. Wie beim Regelprogramm teilen sich Schulen und Sportvereine die Trägerschaft für die Kooperationsmaßnahme, Zuschussempfänger ist der Sportverein.

Für das laufende Schulhalbjahr 2016/17 ist auch die „Umstellung“ eines im Kooperationsprogramm bereits bewilligten Antrags möglich. Das bedeutet, dass laufende Maßnahmen über die neue Förderlinie abgerechnet werden können, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Schulen und Vereinen, denen es möglich ist, sehr kurzfristig Bewegungs- und Sportangebote einzurichten, die den Bedingungen der neuen Förderlinie entsprechen, können bis zum 1. März 2017 noch für das laufende Schuljahr 2016/17 einen Antrag stellen. Für die neue Förderlinie „Integration“ stehen Fördermittel aus dem Solidarpakt Sport III in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Ansprechpartner zur Förderlinie „Integration“