Der Ministerrat hat die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht. Durch mehr Rechtssicherheit, Innovationen und Digitalisierung macht Baden-Württemberg den Rettungsdienst fit für die Zukunft.
„Das Wohl der Patientinnen und Patienten ist unser zentrales Anliegen. Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz sorgen wir für Rechtssicherheit, fördern Innovation und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Kurz gesagt: Wir machen den Rettungsdienst fit für die Zukunft. Der Rettungsdienst wird damit auch zukünftig die wachsenden Herausforderungen in einem Flächenland wie Baden-Württemberg bewältigen können. Wir stellen die Weichen für eine moderne rettungsdienstliche Versorgung, die weiterhin die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Ministerrat hatte am 16. April 2024 beschlossen, den Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes dem Landtag zuzuleiten.
Planungsfrist für mehr Rechtssicherheit und Klarheit
Die neue Planungsfrist sorgt für mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Die Planung wird künftig daran ausgerichtet, dass das erste Rettungsmittel am Notfallort in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten eintrifft. Die bisherige Hilfsfrist mit einer Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten wird hierdurch ersetzt. „Der Gesetzesentwurf nimmt vor allem die Planung im Rettungsdienst in den Blick. Moderne Planungsinstrumente helfen uns, die Versorgung der Menschen im Land auch in Zukunft sicherzustellen und weiter zu verbessern. Die Bedürfnisse des Einzelnen nehmen wir dabei stärker in den Fokus. Denn Notfall ist nicht gleich Notfall: Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch“, erklärte Minister Thomas Strobl. Daher ist für bestimmte Notfälle auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, künftig bei der Planung zu berücksichtigen. Für mehr Rechtssicherheit sorgen auch Vorgaben für die sogenannte „Vorabdelegation“. Hierdurch können die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Maßnahmen eigenständig durchführen, zum Beispiel auch bestimmte Medikamente geben.
„Zudem treiben wir Innovationen voran und machen den Rettungsdienst zukunftsfähig“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Neu eingeführt wird eine Experimentierklausel. Sie ermöglicht die Erprobung neuer Versorgungskonzepte. Auf Grundlage einer validen Faktenlage kann dann entschieden werden, ob Neuerungen landesweit eingeführt werden.
Digitalisierung im Rettungsdienst
„Die Digitalisierung verändert die Welt – auch im Rettungsdienst. Dabei muss die Digitalisierung den Menschen dienen. Und im Rettungsdienst kann sie das besonders gut, zum Beispiel mit dem Telenotarzt oder dem digitalen Versorgungsnachweis“, so Minister Thomas Strobl. Das telenotärztliche System wird bei der Novellierung gesetzlich verankert. Telenotärztinnen und Telenotärzte tragen in Zukunft dazu bei, dass ärztlicher Sachverstand virtuell in Echtzeit am Einsatzort verfügbar ist. Mit dem digitalen Versorgungsnachweis kann der Rettungsdienst freie Kapazitäten in den potenziellen Zielkliniken abfragen und eine freie Klinik ansteuern. Das spart kostbare Zeit.
Großes Interesse am Gesetzentwurf
Der erste Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes stieß auf große Resonanz. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die fachlich betroffenen Stellen und viele Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen qualifizierten Anregungen zu Wort gemeldet haben. Besonders viele positive Rückmeldungen haben wir zur sogenannten Experimentierklausel erhalten“, freute sich Innenminister Thomas Strobl abschließend. Rund 25 Stellungnahmen mit rund 350 einzelnen Punkten erhielt das Innenministerium von den fachlich betroffenen Stellen. Und auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich zu Wort gemeldet. Über 90 Kommentierungen erfolgten im Beteiligungsportal des Landes.
Die Landesregierung wird nun den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten und ihn damit in das parlamentarische Verfahren übergeben.