„Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land kontinuierlich sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert. Dieses Vorgehen hat sich absolut bewährt, wie die geringen Fallzahlen in Baden-Württemberg zweifelsfrei belegen. Aufgrund weiterer H5N1-positiver Befunde bei heimischen Wildvögeln am Rhein sowie im Landkreis Ludwigsburg werden daher die Aufstallungsgebote entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg entlang des Neckars in der bisherigen Form bis zum 12. Februar 2026 verlängert. Hingegen können aufgrund der derzeitigen Lage die Aufstallungsgebote im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum 15. Januar 2026 aufgehoben werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Seit dem Herbst 2025 kam es in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg der Nachweise des Vogelgrippe-Virus H5N1 bei Geflügel und Wildvögeln, der im November seinen Höhepunkt erreichte. Im Dezember war nun erstmals ein Rückgang der Fallzahlen zu beobachten. Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist trotz dieses Rückgangs aufgrund der weiterhin hohen Zahlen an Virusnachweisen bei Wildvögeln und weiteren Ausbrüchen bei Geflügel derzeit nicht von einer nachhaltigen Entspannung der Lage auszugehen. Das FLI schätzt daher in seiner aktuellen Einschätzung vom 12. Januar 2026 das Risiko des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch ein.
Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot
Nach wie vor oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag des Vogelgrippevirus aus der Wildvogelpopulation. „Das Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Die bisherigen Anstrengungen der Geflügelhalter haben maßgeblich beigetragen, die Situation gut im Griff zu behalten. Noch ist die Vogelgrippe-Saison aber in vollem Gange, und ich bitte Sie daher eindringlich, Ihre Tierbestände weiterhin zu schützen“, betonte Minister Hauk.
Zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.
Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
- kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung
- einschließlich Wechsel des Schuhwerks
- Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
- Tränken nur mit Leitungswasser
- betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
- nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Monitoring
Passanten, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren und ihr zuständiges Veterinäramt im jeweiligen Stadt- und Landkreis informieren. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.
Pressemitteilung vom 20. Januar 2023: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen einhalten
Friedrich Löffler Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest
SIS – TierSeuchenInformationsSystem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Geflügelpest

