Tierschutz

Zweifel an den Genehmigungsvoraussetzungen bei Greifvogelschauen, Vogelparks und Auffangstationen

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Falkner Peter Behrmann trainiert mit einem Habicht (Quelle: dpa).

„Greifvogelschauen und Vogelparks erfüllen nach meiner Erfahrung häufig die Bedingungen für einen fachlich und formal korrekten Betrieb nicht“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger. Viele Shows und Vogelparks würden eine Zoo-Genehmigung benötigen, an die hohe Anforderungen geknüpft seien.

Außerdem bräuchten viele Greifvogelhaltungen und Auffangstationen eine spezielle Ausnahmegenehmigung nach dem Jagdrecht. „Das ist den Betreibern häufig überhaupt nicht bewusst“, so Jäger.

Die Rechtslage sei laut der Landestierschutzbeauftragten sehr komplex, weil neben dem Tierschutzrecht das Jagd- und das Naturschutzrecht beachtet werden müssten. „Deshalb hat die unabhängige Stabsstelle des Landestierschutzbeauftragen die Vorgaben, die bei der Genehmigung von Greifvogelshows, -auffangstationen und ähnlichen Tierhaltungen beachtet werden müssen, im Sinne einer Hilfestellung für Behörden und Betroffene aufgearbeitet.“ Jäger geht es dabei nicht nur um die formale Seite, sondern darum, dass in solchen Genehmigungsverfahren auch die Haltungsbedingungen für die Tiere bezüglich Gehege, Ausstattung und Versorgung sowie die sonstigen fachlichen Aufgaben, die sich aus der europäischen Zoo-Richtlinie ergäben, durch Expertinnen und Experten kritisch beleuchtet würden.

Die Stellungnahme zur Rechtslage bei der Zurschaustellung von Greifvögeln und Eulen (PDF)

Die Landesbeauftragte für Tierschutz