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Verwaltungsvorschrift und Leitfaden für eine neue Planungskultur

Hier finden Sie den Leitfaden für eine neue Planungskultur.

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Leitfaden für eine neue Planungskultur

Der beratende Teil der Verwaltungsvorschrift ist der Leitfaden für eine neue Planungskultur (kurz: Planungsleitfaden). Er enthält praktische Hinweise, zum Beispiel wie die Behörden private Vorhabenträger von der Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung überzeugen können oder welche Kriterien für den möglichst flexiblen Umgang mit dem Beteiligungsscoping gelten.

Leitfaden für eine neue Planungskultur inkl. VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (VwV) ist der verbindliche Teil für die neue Planungskultur. Es ist bundesweit einmalig, dass ein Leitfaden zur Beteiligung rechtlich so stark abgesichert wird. Wesentliche Elemente der VwV sind u.a. folgende Punkte: Die Behörden sollen auf den Vorhabenträger hinwirken, mehr frühe und mehr nicht-förmliche Beteiligung zu ermöglichen. Auch der Umgang mit Gutachten und die Verzahnung der informellen Bürgerbeteiligung mit den formellen Verfahren werden geregelt. Es gibt eine strengere Vorgabe für das Land bei eigenen Projekten (z.B. Straßenbau, Hochwasserschutz) früher zu beteiligen. So nimmt das Land eine Vorbildfunktion ein.

Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung wurde 27. Februar 2021 verlängert. Sie gilt bis zum 25. Februar 2028.

VwV Öffentlichkeitsbeteiligung