Aus den eingeholten Gutachten ergibt sich, dass aus geologischer Sicht eine Bebauung des Waldes grundsätzlich möglich ist. Auch stehen Belange des Natur- und Artenschutzes einer Waldbebauung nicht generell entgegen. Ebenso verhält es sich mit den im Rahmen der archäologischen Prospektionen gewonnenen Erkenntnissen. Die Herstellung der Bebaubarkeit und die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen wären allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Die Körperschaftsforstdirektion Freiburg hat sich hingegen eindeutig ablehnend zur Erweiterung des Plangebiets geäußert. Die im Rahmen des Vorabprüfverfahrens vorgenommene forstwirtschaftliche Abwägung hat ergeben, dass es aufgrund des bisherigen Standortsuchlaufs Alternativen zur Waldumwandlung gibt, die in die Prüfung einzubeziehen sind. Bevor ein Antrag auf Waldumwandlung genehmigt werden kann, müssen die Alternativstandorte hinsichtlich der Belange Bebaubarkeit, Bodenschutz, Naturschutz, Verkehrsanbindung, Landschaft, Erholung sowie vollzuglicher Belange miteinander verglichen werden. Im Ergebnis würde die Bebauung des südlich des bisherigen Plangebietes gelegenen Waldes großflächige, dauerhafte Eingriffe und erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion der betroffenen Waldflächen bedeuten. Mit dem im bisherigen Auswahlverfahren gefundenen Standort am Esch, der auch Gegenstand des Bürgerentscheids war, steht ein geeigneter und in einer vergleichenden Gesamtbetrachtung günstiger Standort zur Verfügung. Nach alledem kann die Körperschaftsforstdirektion die Erteilung einer Umwandlungserklärung im Rahmen des Bauleitverfahrens nicht in Aussicht stellen.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Land dazu entschieden, von einer aller Voraussicht nach nicht umsetzbaren Planung unter Einbeziehung der von der Stadt Rottweil angebotenen Erweiterungsfläche im südlich angrenzenden Wald Abstand zu nehmen. Es verbleibt damit bei der bisherigen Fläche im Esch, welche auch dem Bürgerentscheid zugrunde lag.
Das Land ist davon überzeugt, dass mit dem bisherigen Plangebiet aus dem Suchlaufverfahren ein hervorragend geeigneter Standort in Rottweil für die neue Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil gefunden wurde.
Die Möglichkeit der Anbindung der geplanten Justizvollzugsanstalt über die B 27 wurde ausführlich untersucht. Dazu wurde ein Verkehrsgutachten erstellt und dem Regierungspräsidium Freiburg ein verkehrstechnischer Entwurf mit einem Anschluss an die B 27 zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund der vorliegenden Bewertung des Entwurfs durch das zuständige Regierungspräsidium wird das Land den verkehrstechnischen Anschluss jedoch über die bereits bestehende Zufahrt von der L 424 realisieren und diesen entsprechend in den Architekturwettbewerb aufnehmen.
Wesentliches Argument hierbei ist, dass der von der Justizvollzugsanstalt kommende Verkehr als größeres Problem anzusehen ist. Bei einem Anschluss an die B 27 muss dieser Verkehr links abbiegen und quert dabei eine Spur. Diese Situation wird zu einer Verlangsamung und zu einem gewissen Gefahrenpotential des fließenden Verkehrs führen, zumal weitere Anschlusspunkte dicht hintereinander kommen.
Im Laufe des vergangenen Jahres ist es zudem zu weiteren Entwicklungen gekommen, die Auswirkung auf die Planung des Neubaus haben werden. Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass in den Justizvollzugsanstalten des Landes nach mehreren Jahren mit abnehmenden Zahlen im letzten Jahr wieder ein Anstieg der Gesamtzahl der benötigten Haftplätze zu verzeichnen war. Die aktuelle Belegungssituation im geschlossenen Vollzug in Baden-Württemberg ist daher angespannt. Landesweit ist die Durchschnittsbelegung seit Dezember 2015 um über 500 Gefangene angestiegen. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, weitere Haftplätze zu schaffen. Nachdem der ursprünglich gesteckte Rahmen von 400 bis 500 zu schaffender Haftplätzen über das gesamte Sandortsuchlaufverfahren in der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil im Sommer 2015 auf zunächst 400 Haftplätze konkretisiert worden war, muss nunmehr mit 500 Haftplätzen weitergeplant werden, um den künftigen Haftplatzbedarf sicher befriedigen zu können.
Erweiterung des Plangebiets: Ergebnisse der Prüfung
Im Interesse einer möglichst landschaftsverträglichen Einbettung der Anstalt in das Gelände hat das Land umfangreiche Untersuchungen zur generellen Machbarkeit einer südlichen Erweiterung des Plangebiets beauftragt.