Nachdem die Landesregierung den nochmals überarbeiteten Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, wird er in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum debattiert und ggf. ein weiteres Mal verändert.
Wenn der Landtag zustimmt, wird daraus ein neues Baden-Württembergisches Landesgesetz.