Onlinediskussion zu den Eckpunkten der Landesregierung
Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Das Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage austauschen. Um die Klimaziele des Landes zu erreichen und die Kosten für Heizung und Warmwasser im Griff zu behalten, hat die Landesregierung es weiterentwickeln. In Zukunft sollen 15 Prozent Erneuerbare Energien (anstatt bisher zehn Prozent) genutzt werden. Außerdem gilt das Gesetz künftig auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büros oder Krankenhäuser. Und die Umsetzung wird flexibler gestaltet: Maßnahmen wie Wärmedämmung, Pläne für die Gebäudesanierung und die Kombination verschiedener Maßnahmen werden verstärkt berücksichtigt.