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Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Onlinediskussion zu den Eckpunkten der Landesregierung

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)

Das Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage austauschen. Um die Klimaziele des Landes zu erreichen und die Kosten für Heizung und Warmwasser im Griff zu behalten, hat die Landesregierung es weiterentwickeln. In Zukunft sollen 15 Prozent Erneuerbare Energien (anstatt bisher zehn Prozent) genutzt werden. Außerdem gilt das Gesetz künftig auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büros oder Krankenhäuser. Und die Umsetzung wird flexibler gestaltet: Maßnahmen wie Wärmedämmung, Pläne für die Gebäudesanierung  und die Kombination verschiedener Maßnahmen werden verstärkt berücksichtigt.

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
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Auswertung

Ihre Kommentare und Anregungen konnten Sie bis zum 15. Juli 2013 einbringen. Die Bürgerbefragung und die abgegebenen Kommentare sind ausgewertet worden. Sie können hier den zusammenfassenden Bericht einsehen.

Informationen

Die Eckpunkte der Landesregierung

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Das aktuelle Erneuerbare-Wärme-Gesetz

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Ablauf des Verfahrens – von den Eckpunkten bis zum Gesetz

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„50-80-90“ Energiewende Baden-Württemberg

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Ein Arbeiter montiert eine Styroporplatte zur Wärmedämmung an eine Fassade (Symbolbild: © dpa)
  • EWärmeG

Die Eckpunkte 1 bis 7

Beim Austausch einer Heizungsanlage soll künftig der Anteil erneuerbarer Energien von 10 auf 15 % gesteigert werden. Auch Nichtwohngebäude werden künftig in diese Verpflichtung einbezogen. Zugleich wird die Umsetzung flexibler gestaltet. Sanierungskonzepte oder innovative Einzellösungen werden verstärkt berücksichtigt.

  • EWärmeG

Die Ziele

Wir wollen Baden-Württemberg zur führenden Energie- und Klimaschutzregion machen und im Vergleich zum Basisjahr 1990 die Treibhausgasemissionen bis 2020 mindestens um ein Viertel verringern und 2050 eine Reduktion um 90 Prozent erreichen. Hier kommt dem EWärmeG eine besondere Bedeutung zu, schließlich verbrauchen wir so viel Energie allein für Wärme, wie für Strom und Kraftstoffe zusammen.

  • Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung

Durch die Neufassung des Gesetzes zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) soll die Energiewende im Wärmesektor voran gebracht werden. Sie können sich an diesem Prozess von Anfang an beteiligen. Eckpunkte sind nämlich noch kein Gesetz, sondern bilden den groben Rahmen für eine künftige Neuregelung.

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