1. Eckpunkte – erste Vorbereitung für ein Gesetzgebungsverfahren
Von den ersten Überlegungen zu einem Gesetz bis zu seinem Inkrafttreten sind viele Zwischenschritte nötig und wichtige Hürden zu nehmen. Dabei kann das Verfahren durchaus unterschiedlich gestaltet werden.
So einigen sich in vielen Fällen die verschiedenen Ministerien zunächst auf sogenannte „Eckpunkte“. Darin werden die Ziele und die wesentlichen Umsetzungsvorschläge des geplanten Gesetzes festgehalten und im Landeskabinett abgestimmt.
Die Eckpunkte sind noch nicht Teil des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens.
2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit bekommen, gleich zu Beginn des Verfahrens – also noch bevor alle Details festgezurrt sind – das Vorhaben zu bewerten und ihre eigenen Vorschläge einzubringen.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden durch die Verwaltung sorgfältig ausgewertet. Sie werden ins Netz gestellt und damit öffentlich gemacht. Außerdem werden sie in die Ausarbeitung des sogenannten „Referentenentwurfs“ – einer ersten Fassung des neuen Gesetzes – einbezogen.
Bis zu einem fertigen Gesetz ist es aber noch ein weiter Weg.
3. Beginn des förmlichen Verfahrens – der Referentenentwurf
Mit der Ausarbeitung des Referentenentwurfs durch die Verwaltung beginnt der förmliche Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Der Entwurf wird in dem jeweils „federführenden“ Ministerium ausgearbeitet und mit den sachlich betroffenen Ressorts abgestimmt. Mit der Zustimmung des Landeskabinetts zum Referentenentwurf beginnt eine weitere Phase der Beteiligung.
4. Anhörung der „beteiligten Kreise“ und Kommentierung durch die Bürger
Auf Grundlage des vom Kabinett beschlossenen Referentenentwurfes werden in einem förmlichen Verfahren die „beteiligten Kreise“ – z. B. Wirtschafts- und Umweltverbände, kommunale Landesverbände, und andere Institutionen, die mit der Thematik besonders befasst sind – angehört.
Zusätzlich werden in Baden-Württemberg werden die Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres Mal gebeten, den Gesetzentwurf im Internet –auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung – zu kommentieren. Auch diese Kommentare werden ausgewertet und in zusammengefasster Form im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf wird auf dieser Grundlage durch die Verwaltung erneut überarbeitet. Anschließend entscheidet das Landeskabinett ein weiteres Mal und bringt ihn in den Landtag ein.
5. Landtag entscheidet über neues Gesetz
Nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, wird er in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum debattiert und ggf. weiter korrigiert und verändert.
Wenn der Landtag zustimmt, wird daraus ein neues Baden-Württembergisches Landesgesetz.
6. Inkrafttreten des Gesetzes
Das neue Gesetz tritt frühestens in Kraft, wenn es im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht worden ist. Es kann auch ein späterer Termin bestimmt werden.