Eine zentrale Zielsetzung des Gesetzes ist der Klima- und Ressourcenschutz. Das Verbrennen der begrenzten Vorräte an fossilen Energieträgern zur Beheizung von Gebäuden führt aus ökologischer und ökonomischer Sicht in eine Sackgasse. Die Verminderung des Wärmeenergiebedarfs sowie die langfristige Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien bleibt die einzig vernünftige Alternative.
Der CO2-Ausstoß soll nach den Zielen der EU und der Bundesregierung innerhalb der nächsten gut 35 Jahre um 80-95 % gegenüber dem Jahr 1990 gemindert werden. Das Land Baden-Württemberg will mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz und einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept bis zum Jahr 2050 seine CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 90 % reduzieren.
Dies bedeutet, dass Gebäude im Jahr 2050 mit viel weniger Energie auskommen müssen und dass diese Energie aus erneuerbaren Quellen statt aus fossilen Brennstoffen stammt. Tatsächlich ist jedoch der Wärmebedarf bei Wohngebäuden in Baden-Württemberg in den letzten 20 Jahren um etwa 14 % angestiegen. Die erzielten Einsparungen durch Gebäudesanierungen wurden durch einen beträchtlichen Zuwachs an Wohnfläche im Land mehr als kompensiert.
Für die Zukunft muss es darum gehen, den Wärmeenergiebedarf deutlich, d.h. um ca. 60 % zu reduzieren und gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung voran zu treiben. Der Anteil erneuerbarer Energien soll dabei von heute etwa 10% auf rd. 90 % in 2050 steigen. Nur so kann es gelingen, die Ziele im Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen.
Infografik „Szenario Wärmeversorgung“
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