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Ziele des Gesetzes: Versorgungs- und Kostensicherheit

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Langfristige Kosten- und Versorgungssicherheit im Wärmebereich ist ein grundlegendes Ziel der Landesregierung. Unsere Gesellschaft ist auf ein jederzeit verlässliches Energieversorgungssystem angewiesen. Wenn wir unsere Energieversorgung auf erneuerbare Energien umstellen, ist sie weniger anfällig gegen Kostensprünge und Lieferbeschränkungen beim Import fossiler Energieträger.

Zudem muss Energie für Verbraucher und Gesellschaft auch langfristig bezahlbar bleiben. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung für die Einfuhr von Energieträgern in den letzten 20 Jahren spricht viel dafür, dass fossile Energien in Zukunft weiter teurer werden. Die Preise für Erdgas und Heizöl sind seit 1990 deutlich mehr gestiegen als der Strompreis.

Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien wird die Wärmeversorgung von der Kostensteigerung bei importierten fossilen Energien entkoppelt. Zwar erscheinen erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen im Wärmebereich oft teuer – auf den ersten Blick sogar teurer als der Einsatz fossiler Energien. Aber die Kosten der erneuerbaren Energien werden hauptsächlich durch die (gut kalkulierbaren) Investitionen in die Erzeugungsanlagen bestimmt. Während der Betriebsphase der Anlagen fallen  – außer bei Biomasse – keine Brennstoffkosten mehr an.

Infografik Preisentwicklung

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