EWärmeG

Auswertung und Veröffentlichung

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Die  Ergebnisse der Bürgerbeteiligung (PDF) wurden ausgewertet und zusammengefasst. Außerdem werden sie in die Ausarbeitung des „Referentenentwurf“ einbezogen, den die Verwaltung erstellt – der ersten Fassung des neuen Gesetzes.

Der Referentenentwurf wird abermals dem Kabinett vorgelegt und dann zur förmlichen Anhörung freigegeben.

Auswertung der Bürgerbeteiligung zur Novelle des EWärme-Gesetzes

Der Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) hatte eine hohe Resonanz: Zwischen dem 16. Juni und dem 15. Juli haben rund 4.000 Bürgerinnen und Bürger die Seiten auf dem Beteiligungsportal des Landes besucht. Das Umweltministerium dankt herzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Beteiligungsprozess mit Engagement und Sachkenntnis eingebracht haben.

Im Folgenden wird ein Überblick zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und zu den Themen der Kommentare gegeben.

Für die aufgezeigten Ziele der Gesetzesnovellierung und die inhaltlichen Eckpunkte wurden nahezu 3.200 Bewertungen abgegeben (Abschnitt I)

Darüber hinaus wurden mehr als 260 individuelle Kommentare abgegeben (Abschnitt 2 und 3).

1. Bewertungen

Für die Bewertung der Ziele und Maßnahmen waren fünf verschiedene Bewertungskategorien vorgegeben:

  • Zu wenig weitgehend
  • Richtig
  • Teilweise Richtig
  • Falsch
  • Keine Bewertung

Die meisten Bewertungen entfallen auf die übergeordneten Zielsetzungen des Landes zum Klima- und Ressourcenschutz. Viele dieser Bewertungen waren offenbar – wie aus dem Wortlaut erschlossen werden kann – zugleich als Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben insgesamt gedacht.

Auch zu den Themen Vereinfachung des Vollzugs und Erhöhung des Pflichtanteils der Erneuerbaren Energien  von derzeit 10 Prozent auf 15 Prozent wurden überdurchschnittlich viele Bewertungen abgegeben.

Die Ergebnisse dieser Befragung zur Gesetzesnovelle sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst:

  nicht weitgehend genug     richtig        teilweise richtig falsch                   Keine Bewertung
Ziel: Klima- und Ressourcenschutz 9 Prozent  26 Prozent 34 Prozent 29 Prozent 1 Prozent
Ziel: Versorgungs-und Kostensicherheit 3 Prozent 37 Prozent 32 Prozent 25 Prozent 2 Prozent
Ziel: Regionale Wertschöpfung 6 Prozent 39 Prozent 28 Prozent 26 Prozent 1 Prozent
Eckpunkt 1: Vereinfachung Vollzug 7 Prozent 33 Prozent 25 Prozent 30 Prozent 5 Prozent
Eckpunkt 2: Pflichtanteil EE auf 15 Prozent 7 Prozent 18 Prozent 18 Prozent 57 Prozent 0 Prozent
Eckpunkt 3: Solarthermie 2 Prozent 22 Prozent 24 Prozent 50 Prozent 2 Prozent
Eckpunkt 4: Feste Biomasse 4 Prozent 35 Prozent 31 Prozent 27 Prozent 4 Prozent
Eckpunkt 5: Wärmepumpen 5 Prozent 21 Prozent 29 Prozent 38 Prozent 8 Prozent
Eckpunkt 6: Wärmeschutz 6 Prozent 47 Prozent 23 Prozent  20 Prozent 3 Prozent
Eckpunkt 7: Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetze, Photovoltaik 5 Prozent 49 Prozent 26 Prozent 18 Prozent 3 Prozent
Eckpunkt 8: Technologie-Offenheit 6 Prozent 48 Prozent 23 Prozent 21 Prozent 2 Prozent
Eckpunkt 9: Ausweitung Nichtwohngebäude 5 Prozent 52 Prozent 19 Prozent 21 Prozent 3 Prozent
Eckpunkt 10: Streichen Bio-Öl 3 Prozent 38 Prozent 14 Prozent 41 Prozent 4 Prozent
Eckpunkt 11: Biomethan 5 Prozent 29 Prozent 15 Prozent 47 Prozent 4 Prozent
Eckpunkt 12: Sanierungskonzepte 9 Prozent 29 Prozent 28 Prozent 33 Prozent 2 Prozent
Eckpunkte gesamt 5 Prozent 18 Prozent 37 Prozent 38 Prozent 1 Prozent
  • Die übergeordneten Ziele der Landesregierung (Klima- und Ressourcenschutz, Versorgungs- und Kostensicherheit sowie die Förderung der regionalen Wertschöpfung) erhalten bei den Bewertungen im Vergleich zu anderen Punkten eine deutliche grundsätzliche Zustimmung („richtig“, „teilweise richtig“ oder „zu wenig weitgehend“). Der Konsens über die Zielsetzungen könnte demnach deutlicher ausgeprägt sein als die Zustimmung zu einzelnen Umsetzungsschritten.
  • Überwiegend positiv bewertet werden die vorgesehenen Eckpunkte:
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nichtwohngebäude
    • Erfüllung durch Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetze und Photovoltaik
    • Zielsetzung der Technologie-Offenheit
    • Erfüllung durch Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude
  • Besonders negativ werden folgende Eckpunkte beurteilt:
    • Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energie von 10 Prozent auf 15 Prozent
    • Erhöhte Anforderungen an solarthermische Anlagen
    • Erhöhung der Anforderungen beim Biomethan

2. Kommentare

Die Aufteilung der individuellen Kommentare zeigt gegenüber den Bewertungen der Ziele und Maßnahmen ein leicht verändertes Bild. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Kommentare nicht unter der Themenstellung abgegeben wurden, die sie inhaltlich ansprechen. Eine hohe Relevanz haben für die Kommentatoren die vorgesehene Ausweitung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von derzeit 10 Prozent auf künftig 15 Prozent und die Einführung des Instrumentes Gebäude-Sanierungskonzept. Hingegen verfälschen die unter dem Stichwort Klima- und Ressourcenschutz eingesandten Stellungnahmen das Bild, da sie häufig eine Gesamtbewertung des Vorhabens enthalten.

Das folgende Schaubild zeigt die Anzahl der Kommentare:

Schaubild: Anzahl der Kommentare

3. Themenschwerpunkte der Kommentierung

Die Kommentare sind zumeist sehr sachorientiert und detailreich. Sie enthalten zahlreiche Anregungen und Empfehlungen, die derzeit sorgfältig ausgewertet werden. Wie aus anderen Bürgerbeteiligungen bekannt, werden individuelle Kommentare zumeist von jenen abgegeben, die eine kritische Haltung zu dem jeweiligen Vorhaben begründen wollen. Wer hingegen seine generelle Zustimmung durch eine entsprechende Bewertung deutlich gemacht hat, verzichtet erfahrungsgemäß häufig auf eine schriftliche Stellungnahme.

Da die „Eckpunkte“ die Neufassung eines bereits seit 2007 gültigen Gesetzes vorbereiten sollen, nehmen viele Stellungnahmen die Befragung zum Anlass, Kritik an den vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu äußern. Die Bewertung der Eckpunkte wird dann leicht mit dem bereits gültigen Gesetz vermischt.

Dies betrifft insbesondere die Grundsatzfrage des EWärmeG, ob Bürgerinnen und Bürger mittels Ordnungsrecht verpflichtet werden sollten, bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlagen nach gesetzlich fixierten Regeln vorzugehen. Zahlreiche Kritiken, die dieses Vorgehen aus unterschiedlichen Motiven ablehnen, richten sich tatsächlich zugleich gegen die derzeitige Rechtslage. In vielen Fällen gehen Kosten, technische Schwierigkeiten und komplizierte Verfahrensregeln, die nach Meinung der Autoren durch die aktuelle Landesregierung und ihre Novellierungspläne verursacht werden, tatsächlich bereits auf das seit 2007 gültige EWärmeG zurück.

Im Folgenden wird anhand ausgewählter Themenschwerpunkte ein Überblick über die Stellungnahmen gegeben.

Ausgewählte Themen Schwerpunkte der Kommentierung
1. Klimaziele, Kostensicherheit und regionale Wertschöpfung Die im Eckpunktepapier formulierten Zielsetzungen werden überwiegend positiv gesehen.
2. Grundsätzliche Zweifel am Sinn gesetzlicher Regelungen  – Investitionsstau Der Sinn gesetzlicher Regelungen für den Einsatz Erneuerbarer Energien wird häufig in Frage gestellt. Kritisiert wird unter anderem dass allgemeine gesetzliche Regelungen die besondere Situation der jeweiligen Gebäude und ihrer Nutzerinnen nicht ausreichend berücksichtigen können. Gesetzlicher Zwang könne Verzögerungen beim Heizungsaustausch und damit einen Investitionsstau zur Folge haben. Anstelle ordnungsrechtlicher Vorgaben solle die Landesregierung mit Förderprogrammen und Informationskampagnen tätig werden.
 3. Qualität der Beratung und Anerkennung von Beratern Der Qualität der Beratung gilt – vor dem Hintergrund wachsender Komplexität – die Besorgnis vieler Teilnehmerinnen der Umfrage. Ob Berater ohne BAFA-Zulassung von den Baubehörden als Berater anerkannt werden sollen, ist ebenfalls Gegenstand zahlreicher Kommentare.
4. Wirtschaftlichkeit Ein zentrales Thema ist die Entwicklung der Kosten. Viele Kommentare sehen die von ihnen vermutete Steigerung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien als unzumutbar an. Insbesondere für ältere Gebäude in weniger attraktiven Lagen wird keine Möglichkeit zur Amortisierung der Investitionen gesehen. Auch die Aufteilung von Sanierungskosten und Energieersparnissen auf Mieter und Vermieter („Investor-Nutzer-Dilemma“) wird angesprochen.
5. Erhöhung auf 15 Prozent technisch schwer umsetzbar Die Erhöhung der Anforderungen bedeutet, dass erneuerbare Energien künftig neben der Warmwasserbereitung auch für die Heizungsunterstützung einzusetzen sind. Damit sind nach Auffassung vieler Stellungnahmen hohe technische und infolgedessen auch ökonomische Hürden zu überwinden.
6. Schaffung von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für ältere Menschen Für zahlreiche Situationen und technische Probleme wird die Einführung von Ausnahmetatbeständen gefordert – zum Beispiel wenn es in bestimmten Lebenssituationen nicht sinnvoll erscheint, ein Wohngebäude zu hohen Kosten zu sanieren.
7. Technologieoffenheit Beide Vorschläge werden mit Hinweis auf Nebenwirkungen der Erzeugung von Agrarrohstoffen unterstützt. In anderen Kommentaren werden sie kritisch angegangen, unter anderem,  weil dadurch die Möglichkeiten versperrt würden, die Vorgaben ohne kostspielige Gebäudesanierungsmaßnamen zu erfüllen.
8. Abschaffung der Erfüllungsoption Bioöl und höhere Anforderungen an die Erfüllung durch Biomethan Beide Vorschläge werden mit Hinweis auf Nebenwirkungen der Erzeugung von Agrarrohstoffen unterstützt. In anderen Kommentaren werden sie kritisch angegangen, unter anderem weil dadurch die Möglichkeiten versperrt würden, die Vorgaben ohne kostspielige Gebäudesanierungsmaßnamen zu erfüllen.
9. Nicht-Anerkennung von Kaminöfen und Einzelraumfeuerungen Manche Kommentare sehen hier kritisch die Nichtanerkennung einer günstigen Möglichkeit zur energetischen Selbstversorgung; die Begründung und die Differenzierung unterschiedlicher Typen von Öfen werden in Frage gestellt. Andere unterstützen die Regelung unter andere, aus Immissionsschutzgründen.
10. Zusätzliche Erfüllungsoptionen: Wärmeschutz, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan Dass die Dämmung der Kellerdecke als teilweise Erfüllung angesehen oder Photovoltaik-Nutzung anerkannt werden kann, wird vorwiegend begrüßt. Die Erfüllung durch Vorlage eines qualifizierten Sanierungsfahrplans sehen viele Kommentare als hilfreich an.
11. Bewertung des Verfahrens zur Bürgerbeteiligung Die Ausweitung der Geltung des EWärmeG auf Nichtwohngebäude sehen viele Kommentare als ein Gebot der Gerechtigkeit, andere befürchten wirtschaftliche Probleme für Unternehmen und Kommunen. Die Erfüllung durch Vorlage eines Sanierungsfahrplans wird von manchen als ungerechtfertigte Bevorzugung gegenüber der Regelung für Wohngebäude gesehen.
12. Bewertung des Verfahrens zur Bürgerbeteiligung Die Bemühung der Landesregierung, durch frühzeitige Beteiligung die Eckpunkte öffentlich zu diskutieren, wird anerkannt. Allerdings wird auch die Frage nach der „Wirkung“ dieser Beteiligung gestellt. Manche Kommentatoren hätten auch gern eine Antwort auf ihre Stellungnahmen erhalten.