3. Themenschwerpunkte der Kommentierung
Die Kommentare sind zumeist sehr sachorientiert und detailreich. Sie enthalten zahlreiche Anregungen und Empfehlungen, die derzeit sorgfältig ausgewertet werden. Wie aus anderen Bürgerbeteiligungen bekannt, werden individuelle Kommentare zumeist von jenen abgegeben, die eine kritische Haltung zu dem jeweiligen Vorhaben begründen wollen. Wer hingegen seine generelle Zustimmung durch eine entsprechende Bewertung deutlich gemacht hat, verzichtet erfahrungsgemäß häufig auf eine schriftliche Stellungnahme.
Da die „Eckpunkte“ die Neufassung eines bereits seit 2007 gültigen Gesetzes vorbereiten sollen, nehmen viele Stellungnahmen die Befragung zum Anlass, Kritik an den vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu äußern. Die Bewertung der Eckpunkte wird dann leicht mit dem bereits gültigen Gesetz vermischt.
Dies betrifft insbesondere die Grundsatzfrage des EWärmeG, ob Bürgerinnen und Bürger mittels Ordnungsrecht verpflichtet werden sollten, bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlagen nach gesetzlich fixierten Regeln vorzugehen. Zahlreiche Kritiken, die dieses Vorgehen aus unterschiedlichen Motiven ablehnen, richten sich tatsächlich zugleich gegen die derzeitige Rechtslage. In vielen Fällen gehen Kosten, technische Schwierigkeiten und komplizierte Verfahrensregeln, die nach Meinung der Autoren durch die aktuelle Landesregierung und ihre Novellierungspläne verursacht werden, tatsächlich bereits auf das seit 2007 gültige EWärmeG zurück.
Im Folgenden wird anhand ausgewählter Themenschwerpunkte ein Überblick über die Stellungnahmen gegeben.