Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung (PDF) wurden ausgewertet und zusammengefasst. Außerdem werden sie in die Ausarbeitung des „Referentenentwurf“ einbezogen, den die Verwaltung erstellt – der ersten Fassung des neuen Gesetzes.
Der Referentenentwurf wird abermals dem Kabinett vorgelegt und dann zur förmlichen Anhörung freigegeben.
Auswertung der Bürgerbeteiligung zur Novelle des EWärme-Gesetzes
Der Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) hatte eine hohe Resonanz: Zwischen dem 16. Juni und dem 15. Juli haben rund 4.000 Bürgerinnen und Bürger die Seiten auf dem Beteiligungsportal des Landes besucht. Das Umweltministerium dankt herzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Beteiligungsprozess mit Engagement und Sachkenntnis eingebracht haben.
Im Folgenden wird ein Überblick zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und zu den Themen der Kommentare gegeben.
Für die aufgezeigten Ziele der Gesetzesnovellierung und die inhaltlichen Eckpunkte wurden nahezu 3.200 Bewertungen abgegeben (Abschnitt I)
Darüber hinaus wurden mehr als 260 individuelle Kommentare abgegeben (Abschnitt 2 und 3).
1. Bewertungen
Für die Bewertung der Ziele und Maßnahmen waren fünf verschiedene Bewertungskategorien vorgegeben:
- Zu wenig weitgehend
- Richtig
- Teilweise Richtig
- Falsch
- Keine Bewertung
Die meisten Bewertungen entfallen auf die übergeordneten Zielsetzungen des Landes zum Klima- und Ressourcenschutz. Viele dieser Bewertungen waren offenbar – wie aus dem Wortlaut erschlossen werden kann – zugleich als Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben insgesamt gedacht.
Auch zu den Themen Vereinfachung des Vollzugs und Erhöhung des Pflichtanteils der Erneuerbaren Energien von derzeit 10 Prozent auf 15 Prozent wurden überdurchschnittlich viele Bewertungen abgegeben.
Die Ergebnisse dieser Befragung zur Gesetzesnovelle sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst:
- Die übergeordneten Ziele der Landesregierung (Klima- und Ressourcenschutz, Versorgungs- und Kostensicherheit sowie die Förderung der regionalen Wertschöpfung) erhalten bei den Bewertungen im Vergleich zu anderen Punkten eine deutliche grundsätzliche Zustimmung („richtig“, „teilweise richtig“ oder „zu wenig weitgehend“). Der Konsens über die Zielsetzungen könnte demnach deutlicher ausgeprägt sein als die Zustimmung zu einzelnen Umsetzungsschritten.
- Überwiegend positiv bewertet werden die vorgesehenen Eckpunkte:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nichtwohngebäude
- Erfüllung durch Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetze und Photovoltaik
- Zielsetzung der Technologie-Offenheit
- Erfüllung durch Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude
- Besonders negativ werden folgende Eckpunkte beurteilt:
- Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energie von 10 Prozent auf 15 Prozent
- Erhöhte Anforderungen an solarthermische Anlagen
- Erhöhung der Anforderungen beim Biomethan
2. Kommentare
Die Aufteilung der individuellen Kommentare zeigt gegenüber den Bewertungen der Ziele und Maßnahmen ein leicht verändertes Bild. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Kommentare nicht unter der Themenstellung abgegeben wurden, die sie inhaltlich ansprechen. Eine hohe Relevanz haben für die Kommentatoren die vorgesehene Ausweitung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von derzeit 10 Prozent auf künftig 15 Prozent und die Einführung des Instrumentes Gebäude-Sanierungskonzept. Hingegen verfälschen die unter dem Stichwort Klima- und Ressourcenschutz eingesandten Stellungnahmen das Bild, da sie häufig eine Gesamtbewertung des Vorhabens enthalten.
Das folgende Schaubild zeigt die Anzahl der Kommentare:
Schaubild: Anzahl der Kommentare
3. Themenschwerpunkte der Kommentierung
Die Kommentare sind zumeist sehr sachorientiert und detailreich. Sie enthalten zahlreiche Anregungen und Empfehlungen, die derzeit sorgfältig ausgewertet werden. Wie aus anderen Bürgerbeteiligungen bekannt, werden individuelle Kommentare zumeist von jenen abgegeben, die eine kritische Haltung zu dem jeweiligen Vorhaben begründen wollen. Wer hingegen seine generelle Zustimmung durch eine entsprechende Bewertung deutlich gemacht hat, verzichtet erfahrungsgemäß häufig auf eine schriftliche Stellungnahme.
Da die „Eckpunkte“ die Neufassung eines bereits seit 2007 gültigen Gesetzes vorbereiten sollen, nehmen viele Stellungnahmen die Befragung zum Anlass, Kritik an den vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu äußern. Die Bewertung der Eckpunkte wird dann leicht mit dem bereits gültigen Gesetz vermischt.
Dies betrifft insbesondere die Grundsatzfrage des EWärmeG, ob Bürgerinnen und Bürger mittels Ordnungsrecht verpflichtet werden sollten, bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlagen nach gesetzlich fixierten Regeln vorzugehen. Zahlreiche Kritiken, die dieses Vorgehen aus unterschiedlichen Motiven ablehnen, richten sich tatsächlich zugleich gegen die derzeitige Rechtslage. In vielen Fällen gehen Kosten, technische Schwierigkeiten und komplizierte Verfahrensregeln, die nach Meinung der Autoren durch die aktuelle Landesregierung und ihre Novellierungspläne verursacht werden, tatsächlich bereits auf das seit 2007 gültige EWärmeG zurück.
Im Folgenden wird anhand ausgewählter Themenschwerpunkte ein Überblick über die Stellungnahmen gegeben.