Eckpunkte für ein neues EWärmeG

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Das bestehende Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wurde im Jahr 2007 vom Landtag mit einer parteiübergreifenden großen Mehrheit beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es,  den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung zu steigern. Es verpflichtet Hauseigentümer dazu,  beim Einbau einer neuen Heizung dafür zu sorgen, dass mindestens 10% der Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Ersatzweise können auch Maßnahmen zur Energieeffizienz am Gebäude durchgeführt werden.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, beabsichtigt die Landesregierung, das Gesetz neu zu fassen. Sie hat dazu am 11. Juni 2013 Eckpunkte für eine Novelle des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg beschlossen.

Die Ziele und die wesentlichen Änderungen des neuen Gesetzes sind damit innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Von den Eckpunkten bis zu einem fertigen Gesetz ist es aber noch ein weiter Weg. „Eckpunkte“ fassen zusammen, was später einmal in einem Gesetz stehen soll, ohne dass die Formulierungen und die einzelnen Regelungen schon feststünden. Das endgültige Gesetz soll erst nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung erstellt werden.

Dabei sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden Gesetz aufgenommen, die Kritik berücksichtigt, neue Ideen einbezogen und Detailkenntnisse der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Unser Ziel ist, das neue Gesetz so einfach, wirksam und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Sie konnten sich daher vom 18. Juni bis zum 15. Juli 2013 an der Umfrage beteiligen und zugleich die einzelnen Aspekte des Vorhabens und des Beteiligungsverfahrens umfassend mit Ihren eigenen Worten kommentieren. Ihre Teilnahme an der Umfrage wird streng vertraulich behandelt, eine Auswertung erfolgt ausschließlich auf einer anonymisierten Datengrundlage.

Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung