Sanierungskonzepte bzw. „Sanierungsfahrpläne“ sollen durch die Novellierung des EWärmeG zu einem wichtigen neuen Instrument werden. Ein Sanierungskonzept analysiert den Zustand eines einzelnen Gebäudes, d. h. die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausrüstung und den Einsatz des Energieträgers. Ziel ist, dass die Eigentümer Klarheit über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an ihren Objekten, deren Kosten und die möglichen CO2- bzw. Energie-Einsparungen bekommen.
Bei Wohngebäuden soll die Vorlage eines qualifizierten, gebäudeindividuellen Sanierungskonzeptes künftig einen Teil (5%) einer Erfüllungsoption darstellen. Es kann dann in Kombination mit anderen Maßnahmen (z. B. Sanierungskonzept + 10 % Solarthermie oder Sanierungskonzept + Kellerdeckendämmung bei Gebäuden mit maximal zwei Geschossen) angerechnet werden.
Bei Nichtwohngebäuden soll ein qualifiziertes Sanierungskonzept sogar ganz ausreichen um die Anforderungen zu erfüllen. Allerdings muss es eine energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes enthalten, d. h. zusätzlich zum reinen Wärmebedarf sind auch die Energiebedarfe für Kälte (Klimatisierung) und Beleuchtung einzubeziehen.
Originaltext von Eckpunkt 7
Die Umfrage ist beendet. Nachstehend sehen Sie die Antworten, die gegeben werden konnten.