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Eckpunkt 2.3: Erfüllung durch Wärmepumpen

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Der Mindestanteil erneuerbarer Energie von 15 % am Wärmebedarf kann auch durch den Betrieb einer Wärmepumpe bereit gestellt werden. Dabei ist jedoch beim Einsatz elektrisch angetriebener Wärmepumpen wie bisher eine Jahres-Arbeitszahl von mindestens 3,5 gefordert. Dieser Wert ist im Gebäudebestand nur bei guten baulichen Voraussetzungen zu erreichen, etwa durch erdgekoppelte Systeme und Flächenheizungen. Luft-Wasser-Wärmepumpen reichen dafür in der Regel nicht aus.

Auch durch Wärmepumpen, die mit Brennstoff betrieben werden (z.B. Erdgas) können die Anteile von 15% grundsätzlich erreicht werden. Hierbei ist eine Mindest-Jahresheizzahl von 1,3 nachzuweisen.

Originaltext von Eckpunkt 2

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