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Umfrage

Eckpunkt 2.1: Erfüllung durch solarthermische Anlagen

Um einen Anteil am Gebäude-Wärmebedarf von 15% durch Solarthermie zu erreichen, ist eine Anlage erforderlich, die neben der Warmwasserbereitung auch die Raumheizung unterstützt. Zur Einbindung in den Heizkreislauf bietet sich an, dafür einen Pufferspeichers zu installieren. Bei einem mittleren Ein- oder Zweifamilienhaus werden dabei etwa 12 m² Kollektorfläche benötigt.

Die Anforderung gilt pauschaliert als erfüllt, wenn bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens 0,07 m² Kollektorfläche je m² Wohnfläche installiert werden. Bei Mehrfamilienhäusern gilt ein Wert von 0,06 m² Kollektorfläche. Daneben ist auch ein individueller Einzelnachweis möglich.

Werden Vakuumröhrenkollektoren eingesetzt, kann die Kollektorfläche um 20% geringer ausfallen, da diese Kollektoren gegenüber Flachkollektoren einen höheren Wirkungsgrad aufweisen.

Der Anteil von 15% erneuerbarer Energie kann auch durch eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen erreicht werden. Beispielsweise kann dazu eine solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung ohne Heizungsunterstützung mit einem Sanierungskonzept für das Gebäude kombiniert werden.

Originaltext von Eckpunkt 2

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