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Eckpunkt 2.5: Erfüllung durch Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetze und Photovoltaik

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Die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Strom in einem Kraft-Wärme-Kopplungsprozess (KWK) ist in der Regel effizienter als eine getrennte Erzeugung. Diese Technik kann zum Beispiel durch Blockheizkraftwerke (BHKWs) bei größeren Gebäuden eingesetzt werden.  Wird ein Gebäude durch eine Heizanlage in Kraft-Wärme-Kopplung beheizt, gilt der Pflichtteil von 15% erneuerbarer Energie als erfüllt. Geprüft wird, ob diese Regelung auch für Mini-BHKWs gelten kann.

Gleiches soll gelten, wenn das Gebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen ist, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird.

Auch die grundsätzliche Möglichkeit, die Anforderungen durch Anlagen zur Solarstromerzeugung (Photovoltaik) zu erfüllen, soll weiter beibehalten werden.

Originaltext von Eckpunkt 2

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