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Eckpunkt 5: Streichung der Erfüllungsoption Bioöl

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Bisher gilt die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien als erfüllt, wenn der Wärmebedarf zu 10 % mit Bioöl gedeckt wird. Für diese kurzfristig kostengünstige Option haben sich  etwa 3 % der Eigentümer entschieden.

Nach Auffassung der Landesregierung soll künftig auf den Einsatz von Bioöl bei der Wärmeerzeugung möglichst verzichtet werden. Die Ersparnis von Treibhausgasen wird beim Einsatz von Bioöl als zu gering angesehen. Außerdem sollen Konkurrenzen mit der Nahrungsmittelproduktion, aber auch mit anderen Handlungsfeldern (Güterverkehr, Luftverkehr) begrenzt werden, in denen wenige technische Alternativen zur Verfügung stehen.

Die Erfüllungsoption „Bioöl“ soll deshalb künftig entfallen. Wer sich bisher für Bioöl entschieden hat, kann die gesetzlichen Anforderungen auch weiterhin auf diese Art erfüllen.

Originaltext von Eckpunkt 5

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