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Eckpunkt 1: Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachungen im Vollzug

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Durch die Gesetzesnovelle soll das im Jahr 2007 beschlossene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg an die Bundesgesetzgebung angepasst werden – insbesondere an das 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes. Während das Bundesgesetz die Wärmenutzung in Neubauten regelt, gilt das Landesgesetz für die Bestandsgebäude.

Ziel der Landesregierung  ist es, den Vollzug für alle Betroffenen einfacher zu gestalten. Mit der Novelle sollen daher auch das Gesetz verständlicher und Fristen für die Vorlage von Nachweisen soweit als möglich vereinheitlicht werden. Außerdem soll die Einführung von elektronischen Nachweisformularen erleichtert werden.

Wenn Sie selbst Verbesserungsvorschläge für einen effizienteren und bürgerfreundlichen Vollzug einbringen möchten, nutzen Sie doch bitte das angefügte Kommentarfeld.

Originaltext von Eckpunkt 1

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