Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.
Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.
Kommentare : Hochschulrechtsänderungsgesetz
Sie konnten hier bis zum 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Was sollen diese diskriminierenden Formulierungen?
Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen: Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind. Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur
Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen:
Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind.
Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und nur von Frauen gewählt werden darf (§4 Absatz 2).
Das soll Chanchengleichheit sein? Das ist hochgradig diskriminierend!
Was wählen dann Männer? Wo bleibt deren Chancengleichheit?
Wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit Migrationshintergrund?
Und wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit nichtchristlichem Glaubenshintergrund?
etc., etc.
Der §4 hat nichts mit Chancengleichheit zu tun, sondern ist diskriminierend und fast schon rassistisch!
Da war die alte Formulierung weitaus liberaler und hatte wirklich etwas mit Chanchengleichheit zu tun. Auch wenn das damals noch Gleichstellung hieß.
Merke: Nicht überall, wo Chancengleichheit drauf steht ist auch Chancengleichheit drin.
Für eine moderne Gesellschaft sind solche Gesetzesformulierungen mehr als zweifelhaft.
Bitte dringend überarbeiten!
Die Antwort auf alle Fragen: 425
425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen". Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz. Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen. Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das
425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen".
Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz.
Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen.
Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das Thema viel zu wichtig.
Senatspräsident
... kommt nicht vor, wäre aber vielleicht die Lösung. Wie bitte soll der Senat vom Rektorat Informationen "einfordern" wenn der Vorsitzende der Rektor selbst ist und dann auch mit noch 4 Stimmen des Rektorats dagegen stimmt? Übrigens, der Rektor ist mein Chef, er bestimmt über mein Gehalt und meine Verbeamtung. Ich bin doch kein Märtyrer.
... kommt nicht vor, wäre aber vielleicht die Lösung.
Wie bitte soll der Senat vom Rektorat Informationen "einfordern" wenn der Vorsitzende der Rektor selbst ist und dann auch mit noch 4 Stimmen des Rektorats dagegen stimmt?
Übrigens, der Rektor ist mein Chef, er bestimmt über mein Gehalt und meine Verbeamtung. Ich bin doch kein Märtyrer.
Fachschaftskonferenz Heidelberg hat sich positioniert - PM
Liebe Menschen, zu ihrer Kenntnis hier die Reaktion der Fachschaftskonferenz Heidelberg (unabhängige Studierendenvertretung der Universität Heidelberg) auf die Veröffentlichung des Gesetzes. Link: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/nachrichten/article/novellierung-des-landeshochschulgesetzes.html Die Fachschaftskonferenz ist völlig
Liebe Menschen,
zu ihrer Kenntnis hier die Reaktion der Fachschaftskonferenz Heidelberg (unabhängige Studierendenvertretung der Universität Heidelberg) auf die Veröffentlichung des Gesetzes.
Link: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/nachrichten/article/novellierung-des-landeshochschulgesetzes.html
Die Fachschaftskonferenz ist völlig entsetzt über den Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein "Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften". Der Entwurf widerspricht in nahezu allen Punkten den Wahlprogrammen beider Regierungsparteien und dem Koalitionsvertrag. Außerdem sollen etliche Studiengebühren eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Studiengebühren für weiterbildende Bachelorstudiengänge und Gebühren für nicht curriculare Studienangebote wie z.B. Sprach- und EDV-Kurse. Vorschläge zur Studienreform wie sie in den letzten Monaten von Studierenden oft vorgebracht wurden, werden in der Novelle ignoriert.
1. Zusatzgebühren statt Öffnung der Hochschule
"Die Möglichkeit zum Studieren soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S. 15)
"Erst sich für die Studiengebührenabschaffung feiern zu lassen um dann neue Gebühren für einzelne Veranstaltungen einzuführen, ist ein skandalöser Verrat der Regierungsparteien an ihren Prinzipien. Mit den neuen Gebühren würden vor allem die belastet, die sich am wenigsten wehren können: Studienbewerber*innen und Studierende aus dem dritten Bildungsweg," meint Sebastian Rohlederer, Außenreferent der FSK Heidelberg. Sie sind oft auf diese Kurse angewiesen, um das nachzuholen, was sie nicht mitbringen.
2. Soziale Härte durch Gebühren für Bewerbungsgespräche
"Wir wollen ... mehr Kinder aus einkommensschwächeren Familien ... an die Hochschulen bringen." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12)
"Schon heute kostet die Bewerbung an der Hochschule," erläutert Georg Wolff vom Sozialreferat der FSK. "Für Auswahlgespräche an den Hochschulen, müssen die Bewerber*innen bereits jetzt Fahrt- und Übernachtungskosten zahlen. Können ihre Eltern das nicht übernehmen, wird es schwierig, sich an vielen Hochschulen zu bewerben. Diese finanziell schwächergestellten Studierenden sollen jetzt mit Fernhaltungsgebühren extra bestraft werden." Dies würde dazu führen, dass nur noch finanziell besser gestellte Bewerber*innen sämtliche Bewerbungen vollständig verfolgen können. "Zynisch gesagt kann man den Studienbewerber*innen in Zukunft nur raten, sich gleich in den Wunschstudiengang einzuklagen, anstatt Gebühren für Bewerbungsgespräche zu bezahlen, um dann doch nicht aufgenommen zu werden", erklärt der Experte für Studienfinanzierung.
3. Gebühren auch fürs Erststudium
"Hochschulen sollen als Orte des Lebenslangen Lernens verstärkt Studierende mit Berufserfahrung oder beruflichen Abschlüssen aufnehmen. Wir werden ... Unterstützungsangebote etablieren." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.13)
Die FSK lehnt bereits jetzt Gebühren für sogenannte "weiterbildende Masterstudiengänge" ab, da diese sozial selektiv wirken. Aus dieser Perspektive sind auch Gebühren für sog. "weiterbildende Bachelor", die nun eingeführt werden können, aufs Schärfste zu verurteilen. Durch diese würden die sozial schwachen Schichten der Gesellschaft noch stärker als bisher ausgegrenzt. Doch gerade für diese Schichten sollen laut Ministerin Bauer diese Studiengänge angeboten werden. Dies ist ein diametraler Widerspruch. Das Konzept der weiterbildenden Studiengänge mit Bildungsgebühren soll nur dazu dienen, wieder allgemeine Studiengebühren in der Diskussion zu etablieren. Dies lehnen wir ab. Bildung ist ein Menschenrecht und muss auf jeden Fall kostenfrei bleiben.
4. Unternehmerische Hochschule bleibt erhalten
"Das Konzept der "Unternehmerischen Hochschule" ... hat noch nie zu den Hochschulen gepasst. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir das Landeshochschulgesetz neu ausrichten und dabei demokratische Strukturen stärken." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12)
"Die unternehmerische Hochschule wird nur dem Namen nach abgeschafft" so Stella Tafelberg vom Referat für hochschulpolitische Entwicklungen der FSK, "Eine grundlegende Demokratisierung bleibt aus." Stattdessen gibt es regelfreie Räume für die Hochschulen - sprich die Hochschulleitungen. Diese haben ohnehin viel zu viel Macht und können nun in sensiblen Bereichen ihre Regelungen auf den Weg bringen. Damit werden mit dem Versprechen der Hochschulautonomie Mindesstandards, zum Beispiel bei der Zusammensetzung von Gremien, zum Abschuss freigegeben. "Demokratie darf aber nicht zur Disposition stehen".
Was im Gegensatz zum bisherigen Gesetz nicht zur Disposition steht, sind die oben genannten Gebühren für zusätzliche Angebote. Bisher konnten die Hochschulen sie erheben. Nun werden die bisherigen Gebührensätze verdoppelt - und die Gebühren müssen erhoben werden. Entsprechende Kürzungen bei den Hochschulen werden sicher nicht ausbleiben, befürchtet die FSK.
Liebe Frauen und Menschen!
Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus VON BERNHARD LASSAHN Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum
Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus
VON BERNHARD LASSAHN
Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum Sprachfeminismus und zur Geschlechtertrennung. Sie tun so, als würden wir unsere Kreuzchen entweder auf rosafarbene oder auf hellblaue Stimmzettel machen. Alle meiden krampfhaft die Formulierung „die Wähler“, als täten sie damit etwas Gutes.
Sie tun etwas Falsches. Sie machen Deutsch zu einem kuriosen Provinzdialekt, den man nicht übersetzen kann. Versuchen wir es auf Englisch: Da würde man entweder „the voters“ sagen oder, wenn man partout die Geschlechter unterscheiden wollte, „the female and the male voters“. Das könnte ein Politiker hier auch tun. Etwa so: „Ich sehe männliche und weibliche Wähler als getrennt voneinander – und die weiblichen sind mir wichtiger.“ Wenn er es denn sagen wollte und der Meinung wäre, es sei unerlässlich, das zu betonen! Doch die feministische Sprachregelung zwingt ihn dazu, diese Botschaft – über die er sich vermutlich gar nicht im Klaren ist – bei jeder Pluralbildung unterzubringen. Gebetsmühlenartig. Und er macht es obendrein falsch: Er tut so, als wären „die männlichen Wähler“ dasselbe wie der geschlechtsneutrale Plural „die Wähler“.
Es geht hier also nicht nur um Grammatik, sondern auch um Mengenlehre. Die Frage ist: Sind Wählerinnen und Wähler zwei klar voneinander geschiedene Mengen? Natürlich nicht, die Wählerinnen bilden ziemlich exakt die Hälfte der Wähler. Mit anderen Worten: Das „und“ zwischen Wählerinnen und Wählern ist falsch. Es müsste „darunter“ oder „einschließlich“ heißen: „Liebe Wähler einschließlich der Wählerinnen“. Mit dem „und“ dazwischen verhält es sich so, als würden wir sagen: „Äpfel und Obst“. „Liebe Frauen und Menschen“. Sprachfeminismus ist Falschgeld, das man nicht in gültige Währung eintauschen kann.
Während Männer ausschließlich zu den „Wählern“ gehören, darf sich Gisela Musterfrau gleich zweimal angesprochen fühlen. Aber gehören Frauen und Männer zusammen oder nicht? Wer betont hier sexistisch – das heißt: zwanghaft trennend – das Geschlecht? Wäre es nicht besser, wenn sich die Frauen, die gesondert angesprochen werden wollen, persönlich melden? Dann könnte ein Politiker sagen: „Liebe Wähler – und liebe Frau X, die hiermit eigens auf ihr Geschlecht hinweisen will!“
Die Statistiken am Wahlabend sind korrekt bis auf die Stellen hinterm Komma, doch die Gruppenzugehörigkeit kriegen unsere Politiker, sobald Geschlecht im Spiel ist, nicht auf die Reihe. Es handelt sich um mehr als Schlamperei. Am Wahlabend wird mit dem Mantra von den „Wählerinnen und Wählern“ der Verlust der Gemeinsamkeit beschworen. Doch Demokratie braucht einen Zusammenhalt. Die Wahlsieger sollten unser aller Wohl im Sinn haben – als Gemeinschaft, die wir sind.
BERNHARD LASSAHN, 62, ist Schriftsteller (u. a. „Käpt´n Blaubär“).
Aktuelles Buch: „Frau ohne Welt“
Quelle: http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-liebe-frauen-und-menschen_aid_1101010.html
Ein innen zu wenig ?
Es müsste korrekt heißen in § 11 Abs. 5 :
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der übrigen _Beamtinnen_und_ Beamten ist die Rektorin oder der Rektor.
Bitte noch ergänzen
Danke
Heraufsetzung der Pensionierung auf 70 Jahre
Sehr geehrte Dam/Innen und Herr/Innen, hatten nicht Grüne und SPD immer gegen eine Heraufsetzung des Rentenalters argumentiert? Bei Professoren scheint es ja kein Problem mindestens bis 70 und ggf. auch bis 72 im Rollator noch in den Hörsaal zu "gehen". Hierüber findet keine Diskussion statt, das hat wohl damit zu tun, dass Hr. Kretschmann eh
Sehr geehrte Dam/Innen und Herr/Innen,
hatten nicht Grüne und SPD immer gegen eine Heraufsetzung des Rentenalters argumentiert? Bei Professoren scheint es ja kein Problem mindestens bis 70 und ggf. auch bis 72 im Rollator noch in den Hörsaal zu "gehen". Hierüber findet keine Diskussion statt, das hat wohl damit zu tun, dass Hr. Kretschmann eh wenig von Beamten hält und sie vermutlich als unterbeschäftigt betrachtet.
Motto: leichte Tätigkeit bei zu guter Bezahlung, gerne auch bis ins hohe Alter?
P.S.: Ich denke nicht dass das noch geändert wird, es kam ja ohne Beteiligng der Betroffenen zustande und wird deshalb auch ohne deren Beteiligung in Kraft gesetzt. Soweit zur Bürgerbeteiligung mal wieder ...
Mit wenig begeisterten Grüßen
Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.
Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen. 1. Relevanz der Lehrbeauftragten Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als
Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen.
1. Relevanz der Lehrbeauftragten
Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als Professoren. Lehrbeauftragte leisten einen sehr bedeutenden Beitrag zum Lehrbetrieb. Nicht selten die Hälfte des Unterrichtes, teilweise sogar mehr. Sie leisten das „Kerngeschäft“, d.h. die Lehre, während Professoren häufig einen Großteil Ihrer Zeit mit anderen Tätigkeiten belegen: Administration, Gutachten, Nebentätigkeiten etc.
2. Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrbeauftragte sind mit denen von Professorinnen und Professoren identisch, so im § 47des Gesetzentwurfes nachzulesen.
3. Die „Tagelöhner“
Lehrbeauftragte erfahren eine Einstufung die ein Kollege einmal als „wie Tagelöhner“ bezeichnet hat:
- Ein Lehrauftrag erfolgt jeweils für ein Semester und ist ohne Angabe von Gründen kündbar
- Der Lehrbeauftragte wird nur für geleistete Vorlesungsstunden bezahlt.
- Sollte er z.B. erkranken erfolgt keine Bezahlung
- Urlaub und vorlesungsfreie Zeit werden nicht vergütet
- Er wird Netto bezahlt
- Er hat lediglich den Vorteil dass die Vergütung unter dem Titel „Trainerpauschale“ bis zu 2400 € jährlich steuerfrei ist
- Es werden für ihn keine Beiträge zu den Sozialsystemen entrichtet, z.B. in die Rentenversicherung.
- Er kommt auch nicht über den Status hinaus, hat also keine Perspektive angestellt oder verbeamtet zu werden.
Den Begriff „Tagelöhner“ finde ich sehr zutreffend.
4. Der Aufwand
Lehrbeauftragte erhalten eine Unterrichtsvergütung. Bezahlt werden nur gehaltene Vorlesungsstunden. Nicht bezahlt werden:
- Unterrichtsvorbereitung und Nachbereitung
- Erstellen von Unterrichtsmaterial, Skript, etc.
- Prüfungen, Korrekturarbeiten
- Teilnahme an Besprechungen, Lehrgängen, Veranstaltungen, etc.
- Schriftwechsel, E-Mail-Verkehr, Anfertigen von Kopien, Organisatorisches
- An- und Abreisezeiten.
Der Aufwand für einen Lehrauftrag liegt aus eigener Erfahrung im eingespielten Zustand mit Faktor 2,5 über dem der bezahlten Vorlesungsstunden. Diese Zahl lässt sich auch an den Deputaten von Professoren verifizieren. Ein Deputat von 18 Deputatstunden /Woche entspricht einer 40 Stunden Woche. D.h. 40/18=2,22. Wobei Professoren nicht nur während der 30 Vorlesungswochen sondern das ganze Jahr bezahlt werden, d.h. auch während der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem können sie auf die Unterstützung z.B. von Assistenten zurückgreifen.
5. Entlohnung
Lehrbeauftragte werden an Hochschulen in Baden-Württemberg mit 35 €/Stunde vergütet. Diese Vergütung ist solange Steuerfrei, wie die Trainerpauschale von 2400 €/Jahr nicht überschritten wird. Dies geschieht sobald der Lehrauftrag mehr als 2 Semesterwochenstunden (SWS) hat.
Beispielrechnung für einen Lehrauftrag mit 4 SWS über 1 Jahr:
Lehrauftrag 4 SWS
Vergütete Stunden 4x2x15 120 Std.
Unterrichtsvergütung Brutto 120x35 4200 €
Trainerpauschale 2400 €
Zu versteuern 1800 €
Einkommenssteuer 40% Spitzensteuersatz 0,4x1800 720 €
Netto 4200-720 € 3480 €
Aufwand in Stunden Faktor 2,5 2,5 x120 400 Std.
Stundenlohn 3480/400 11,60 €/Std
Aus Überzeugung habe ich versucht einige Freunde und Kollegen dazu zu bewegen, einen Lehrauftrag zu übernehmen. Bei einigen ist es mir gelungen, Sie sind aber nach kurzer Zeit wieder abgesprungen, weil die Relation zwischen Aufwand und Vergütung einfach nicht stimmt. Andere haben – nachdem Sie von der Vergütung hörten -gleich mit einem müden Lächeln dankend abgelehnt.
6. Kurz gefasst
Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.
An diesem Missstand sollte das neue Hochschulrecht was ändern. Es handelt sich ja immerhin um die Gruppe, die teilweise den Löwenanteil des Lehrbetriebs an Hochschulen sicherstellt.
7. Lösungsansätze/Empfehlungen
Folgende Lösungsansätze möchte ich zur Aufnahme in das neue Gesetz (bzw. falls formal erforderlich an anderer Stelle) empfehlen:
A) Dort, wo Lehrbeauftragte faktisch dauerhaft Lehraufgaben wahrnehmen, sollten nach z.B. einer angemessenen Probezeit reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
B) Nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte sollten eine angemessene Bezahlung erhalten, die Vor- und Nachbereitungszeiten einschließt. Vorgeschlagen wird daher die Anhebung der Unterrichtsvergütung auf das Niveau der Stundensätze von hauptamtlichen Dozenten/Professoren mit vergleichbaren Lehrtätigkeiten. So sollte ein Lehrbeauftragter mit der geforderten Qualifikation einer W2-Professur mit ca. 90-100 €/Vorlesungsstunde vergütet werden.
C) Die Beteiligung der Hochschulen an den Sozialversicherungsbeiträgen, z.B. Rentenversicherung.
D) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
zu den Kommentaren 14 und 18: wofür Geld da ist
Liebe Frauen und Frauinnen, liebe Herren und Herrinnen, hier wird wieder einmal auf beste Weise gezeigt, wofür in diesem Land Geld da ist: - Geld gibt es für neue Ministerien, deren Sinn sich nicht wirklich erschließt - Geld gibt es für die Schaffung neuer und gutbezahlter Positionen für Spitzenpolitiker/-innen mit dem richtigen Parteibuch.
Liebe Frauen und Frauinnen,
liebe Herren und Herrinnen,
hier wird wieder einmal auf beste Weise gezeigt, wofür in diesem Land Geld da ist:
- Geld gibt es für neue Ministerien, deren Sinn sich nicht wirklich erschließt
- Geld gibt es für die Schaffung neuer und gutbezahlter Positionen für Spitzenpolitiker/-innen mit dem richtigen Parteibuch. Selbstverständlich mit lebenslangen Pensionsansprüchen.
- Geld gibt es für den Umbau eines gut funktionierenden Schulsystems in ein nicht mehr gut funktionierendes. Aus Gerechtigkeitsgründen zu den anderen Bundesländern muss dieses Land im Pisa-Vergleich endlich mal auf die hinteren Ränge.
- Geld gibt es für einen Nationalpark, den eigentlich keiner haben will. Dafür hat man sich dann in seiner Großmannssucht (pardon, natürlich: ihrer Großfraussucht) durchgesetzt und konnte es mal allen so richtig zeigen.
- Geld gibt es für das Abfassen sexistischer Gesetzesvorlagen. Endlich kann man 50% der Bevölkerung aktiv ausgrenzen.
Tja, und dann?
Ja dann ist plötzlich das ganze schöne Geld weg und es gibt keines mehr!
- Kein Geld gibt es für Lehrerstellen. Im Gegenteil: Da wird fleißig gestrichen. Das Volk verblödet ja eh zusehends. Dann braucht es auch keine Lehrer/-innen mehr.
- Kein Geld gibt es für die Polizei. Verbrechern/-innen wird einfach verboten, Verbrechen zu begehen. Dazu wird ein verschärftes und natürlich komplett neu gestyltes sexistisch verfasstes Strafgesetzbuch verfasst. Das reicht dann aus, um die Verbrechensrate auf Null zu senken.
- Kein Geld gibt es für den Zugang zu Hochschulen für einkommensschwache Familien. Was interessiert ein Koalitionsvertrag? Es ist einfach leider kein Geld mehr da.
- Kein Geld gibt es für Lehrbeauftragte/-innen. Warum auch? Wer in diesem Land etwas leistet, gehört bestraft. Nur demjenigen, der nichts leisten will muss unter die Arme gegriffen werden. Aber die Lehrbeauftragten/-innen leisten ja etwas. Da könnte man maximal über eine Lehrbeauftragten-Sondersteuer nachdenken, damit diesen lehrenden Besserverdienern/-innen endlich mal gezeigt wird wie es ist, unterhalb der Armutsgrenze zu leben.
Wo führt das noch hin?