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Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

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Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : Hochschulrechtsänderungsgesetz

Sie konnten hier bis zum 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

23. Kommentar von :Ohne Name
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16. Kommentar von :Ohne Name

Ein innen zu wenig ?

Es müsste korrekt heißen in § 11 Abs. 5 :

Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der übrigen _Beamtinnen_und_ Beamten ist die Rektorin oder der Rektor.

Bitte noch ergänzen
Danke

30. Kommentar von :Ohne Name

Gleichstellung im neuen LHG

Folgende Punkte erscheinen dringend änderungsbedürftig, wenn die Gleichstellungsarbeit tatsächlich gestärkt werden soll: Der Begriff „Beauftragte für Chancengleichheit“ ist in Ba-Wü mit Nicht-Wissenschaftlerinnen assoziiert. Die Zusammenlegung der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen widerspricht

Folgende Punkte erscheinen dringend änderungsbedürftig, wenn die Gleichstellungsarbeit tatsächlich gestärkt werden soll:
Der Begriff „Beauftragte für Chancengleichheit“ ist in Ba-Wü mit Nicht-Wissenschaftlerinnen assoziiert. Die Zusammenlegung der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen widerspricht allen bisherigen Erfahrungen (s.a. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten LakoG), da sich Nicht-Wissenschaftlerinnen in Kommissionen und Ausschüssen zu wissenschaftlichen Themen nur schwer durchsetzen können. Dies gilt insbesondere, da die Beauftragte nun Zugang zu allen Gremien und Kommissionen haben soll und teilweise sogar stimmberechtigt wird.
Zudem fehlt eine Verankerung von Fakultätsgleichstellungsbeauftragten, denn allein kann niemand all diesen Kommissionssitzungen beiwohnen. Hier besteht die Schwierigkeit, engagierte Stellvertreterinnen besonders aus höheren Funktionen für die Mitarbeit zu gewinnen. Überaus hilfreich wären dazu in den Fakultäten gewählte (und nicht vom Senat abgenickte) Fakultätsbeauftragte zur Wahrnehmung der Rechte in Stellvertretung, Berufungskommissionen, Fakultätsrat usw. Die Fakultätsbeauftragten sollten ebenfalls freigestellt werden können.
Da es nicht so viele Frauen gibt, die mit der Hochschularbeit intensiv vertraut sind, können die wenigen eine Mitarbeit (im Hochschulrat, als fachkundige oder Gleichstellungsfrauen) kaum ablehnen. Diese Regelungen fordern die wenigen Frauen so sehr, dass sie kaum inhaltlich und forschungsmäßig mit den Männern mithalten können oder eben deutlich übermäßigen Einsatz zeigen müssen. Dies hemmt vor allem Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Fächern und Frauen mit Familie! Quoten oder Mindestzahlen gehen hier zu Lasten derer, die man fördern möchte und müssen abgeschafft oder kompensiert werden.

36. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung HAW-Professoren an Promotionen; Sollen und Können ist kein Werden

Ein Ziel des LHG-Entwurfs soll die stärkere Beteiligung der HAW-Professoren an Promotionsverfahren sein. Doch in §38 (4) und (6) wimmelt es von können, sollen (und wünschen?). Ob daraus ein Werden wird, scheint mir doch sehr fraglich. Insofern, ein Gesetz dessen Absicht zu verhalten ist und am Standesdenken und Dünkel der Unis scheiten wird.

Ein Ziel des LHG-Entwurfs soll die stärkere Beteiligung der HAW-Professoren an Promotionsverfahren
sein. Doch in §38 (4) und (6) wimmelt es von können, sollen (und wünschen?). Ob daraus ein Werden wird, scheint mir doch sehr fraglich. Insofern, ein Gesetz dessen Absicht zu verhalten ist und am Standesdenken und Dünkel der Unis scheiten wird.

Während ich als HAW-Professor keineswegs für ein allgemeines HAW-Promotionsrecht plädiere, so wäre mir als Forschendem an einer fairen (!) Beteiligungschance gelegen, die nicht vom Gutdünken der Unis abhängt und daher auch nicht zustande kommen wird. Denn welche Anreize haben die Uni-Kollegen mit dieser aus ihrer Sicht "schmuddeligen und etwas peinlichen" weiter entfernten "Verwandtschaft" zu kooperieren geschweige denn sie auch noch in den Kreis der Promotionsbetreuer aufzunehmen? Antwort: keine! Im Gegenteil das gefährdet nur ihren Status, untergräbt ihren Dünkel und würde "Nicht-Forschende" an Unis aufdecken.

Es kommt an den Unis nur darauf an, hineinzukommen, nicht permanent Forschungsleistung zu erbringen. So habe ich bereits erheblich mehr geforscht und publiziert als mein "lieber" Doktorvater, der ab und zu ein Lehrbüchlein schreibt. Er darf aber Menschen promovieren, obwohl er selbst nicht forscht und daher auch gar nicht wissen kann, was Forschung heute heisst.

Der Standesdünkel ist das Problem, nicht eine angebliche mangelnde Qualität der HAW-Professoren. Diese Qualität kann über peer-reviewed Veröffentlichungen dokumentiert werden. Die Habilitation ist bereits heute an Unis keine Eingangsvoraussetzung mehr.

Wenn Kooperation muss das durch die Uni-Leitung den Uni-Fakultäten vorgeschrieben werden. "Freiwillig" werden Uni-Fakultäten das nicht tun. Oder man geht den Weg wie in Schleswig-Holstein, wobei man da auch mal sehen muss, ob das durch die Unis nicht ausgehebelt wird.

Ob ich das noch vor meinem 70. Lebensjahr erlebe? Aber ich habe ja noch 20 Jahre vor mir....

34. Kommentar von :Ohne Name

Promotion an HAW? - besser in Schleswig-Holstein (Sachen, Hamburg)

Die Stellung der ehem. FHs ist hier noch nicht diskutiert worden. Nun als HAW bezeichnet haben sie quasi ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht vorhandene Promotionsrecht. Es geht dabei nicht um Standesdünkeln sondern um handfeste Fakten: - Es gibt Bereiche an HAWs die forschungsstärker sind als an mancher Universität - Universitäten müssen

Die Stellung der ehem. FHs ist hier noch nicht diskutiert worden. Nun als HAW bezeichnet haben sie quasi ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht vorhandene Promotionsrecht.
Es geht dabei nicht um Standesdünkeln sondern um handfeste Fakten:

- Es gibt Bereiche an HAWs die forschungsstärker sind als an mancher Universität
- Universitäten müssen sich bei Promotionen keiner institutionellen Überprüfung stellen
- Gut würe eine externe Überprüfung, die sich HAWs stellen müssen, aber auch Universitäten

Häufig wird behauptet, FHs könnten es nicht, dem ist gegenzuhalten:

- Die Drittmittelquote hängt von den personellen Ressourcen ab, an FHs machen dies die Prof. selbst.
An Universitäten erarbeiten die Doktoranden die Anträge und arbeiten sie ab.

- Uni.-Profs haben demnach nur 9 SWS Lehrdeputat und können sich auf Doktoranden stützen,
FH-Profs haben das doppelte Lehrdeputat und keine vergleichbare Unterstützung.
Klar das das so aussieht wie es sich derzeit darstellt.

- Die Personalsuche im wissenschaftlichen Bereich ist natürlich einfacher,
wenn parallel eine Promotion angeboten werden kann.

- Kooperative Promotionen funktionieren nicht so wie gewünscht.
Das Verfahren ist ein fauler Kompromiss mit den Unis um als HAW überhaupt weiter zu kommen.

- Dem Wechsel eines FH-Masterabsolventen zur Promotion an eine Uni werden Steine in den Weg gelegt.
Hier ein Beispiel:
An unserer FH gibt es ein Master-Doppelabschluss mit einer engl. Uni. Mit dem FH-Zeugniss sollten
noch mehrere zusätzliche Prüfungen abgelegt werden. Der Student hat sich ein zweites mal beworben,
diesmal mit dem englischen Zeugnis. Er ist ohne weitere Prüfung angenommen worden.

Schleswig-Holsteingeht da gerade (nach Hamburg und Sachsen) einen guten Schritt weiter.
http://www.studis-online.de/HoPo/art-1587-fh-doktor.php

Also, bitte die Chance hier nicht vertun!

35. Kommentar von :Ohne Name

NRW geht weiter: "Mehr Transparenz und weniger Einfluss durch die Wirtschaft"

Die rot-grüne Lanmdesregierung in NRW hat ähnliche Ziele wie die hiesige. Letztlich habe ich aber das Gefühl, dass in Düsseldorf die Angelegenheit wesentlich konsequenter angegangen wird als in Stuttgart. Wenn eine Abkehr von der Unternehmerischen Hochschule gewünscht wird, dann bitte auch richtig.

Die rot-grüne Lanmdesregierung in NRW hat ähnliche Ziele wie die hiesige. Letztlich habe ich aber das Gefühl, dass in Düsseldorf die Angelegenheit wesentlich konsequenter angegangen wird als in Stuttgart.
Wenn eine Abkehr von der Unternehmerischen Hochschule gewünscht wird, dann bitte auch richtig.

http://www.deutschlandfunk.de/mehr-transparenz-und-weniger-einfluss-durch-die-wirtschaft.680.de.html?dram:article_id=268921

31. Kommentar von :Ohne Name

Vermachtet lebbare Strukturen

.... es ist nach wie vor denkbar und möglich, .... dass die Führungskräfte als primi inter pares aus den eigenen Reihen gewonnen werden, .... dass die Führungskräfte von oben aufoktroyiert werden, .... dass die Führungskräfte von oben wieder abgesetzt werden, .... dass Entscheidungen in Konsenskultur getroffen werden, .... dass Entscheidungen

.... es ist nach wie vor denkbar und möglich,
.... dass die Führungskräfte als primi inter pares aus den eigenen Reihen gewonnen werden,
.... dass die Führungskräfte von oben aufoktroyiert werden,
.... dass die Führungskräfte von oben wieder abgesetzt werden,
.... dass Entscheidungen in Konsenskultur getroffen werden,
.... dass Entscheidungen in demokratischer Kultur mehrheitlich in Gremien getroffen werden,
.... dass Entscheidungen von oben aufoktroyiert und nur mitgeteilt werden,
.... dass sach- und ergebnisorientierte Menschen Führungspositionen anstreben,
.... dass machtorientierte Menschen Führungspositionen anstreben,
.... dass Führungspositionen bekleidet werden können, wenn zusätzliche privatwirtschaftliche
Interessen im Dunstkreis der Uni existieren.....

Verehrte Gesetzesnovellierer: Wenn auch Sie alle diese Möglichkeiten und deren kombinatorisch mögliche Zusammenstellungen in Ihrem Gesetzentwurf erkennen:
Wollen Sie alles das wirklich wahr werden lassen? Wo ist dann die Abkehr von der unternehmerischen Hochschule? Regt sich vielleicht bei Ihnen schon beim Begriff "Führungskraft" ein leiser Zweifel? Wenn, dann bitte noch einmal nachdenken, ob Macht und Ohnmacht, die schlimmstenfalls möglich sind, wirklich ein Szenario für in demokratischen Werten verankerte und aus Steuergeldern finanzierte Bildung junger Menschen sein kann.

18. Kommentar von :Ohne Name

Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.

Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen. 1. Relevanz der Lehrbeauftragten Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als


Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen.
1. Relevanz der Lehrbeauftragten
Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als Professoren. Lehrbeauftragte leisten einen sehr bedeutenden Beitrag zum Lehrbetrieb. Nicht selten die Hälfte des Unterrichtes, teilweise sogar mehr. Sie leisten das „Kerngeschäft“, d.h. die Lehre, während Professoren häufig einen Großteil Ihrer Zeit mit anderen Tätigkeiten belegen: Administration, Gutachten, Nebentätigkeiten etc.

2. Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrbeauftragte sind mit denen von Professorinnen und Professoren identisch, so im § 47des Gesetzentwurfes nachzulesen.

3. Die „Tagelöhner“
Lehrbeauftragte erfahren eine Einstufung die ein Kollege einmal als „wie Tagelöhner“ bezeichnet hat:
- Ein Lehrauftrag erfolgt jeweils für ein Semester und ist ohne Angabe von Gründen kündbar
- Der Lehrbeauftragte wird nur für geleistete Vorlesungsstunden bezahlt.
- Sollte er z.B. erkranken erfolgt keine Bezahlung
- Urlaub und vorlesungsfreie Zeit werden nicht vergütet
- Er wird Netto bezahlt
- Er hat lediglich den Vorteil dass die Vergütung unter dem Titel „Trainerpauschale“ bis zu 2400 € jährlich steuerfrei ist
- Es werden für ihn keine Beiträge zu den Sozialsystemen entrichtet, z.B. in die Rentenversicherung.
- Er kommt auch nicht über den Status hinaus, hat also keine Perspektive angestellt oder verbeamtet zu werden.
Den Begriff „Tagelöhner“ finde ich sehr zutreffend.
4. Der Aufwand
Lehrbeauftragte erhalten eine Unterrichtsvergütung. Bezahlt werden nur gehaltene Vorlesungsstunden. Nicht bezahlt werden:
- Unterrichtsvorbereitung und Nachbereitung
- Erstellen von Unterrichtsmaterial, Skript, etc.
- Prüfungen, Korrekturarbeiten
- Teilnahme an Besprechungen, Lehrgängen, Veranstaltungen, etc.
- Schriftwechsel, E-Mail-Verkehr, Anfertigen von Kopien, Organisatorisches
- An- und Abreisezeiten.
Der Aufwand für einen Lehrauftrag liegt aus eigener Erfahrung im eingespielten Zustand mit Faktor 2,5 über dem der bezahlten Vorlesungsstunden. Diese Zahl lässt sich auch an den Deputaten von Professoren verifizieren. Ein Deputat von 18 Deputatstunden /Woche entspricht einer 40 Stunden Woche. D.h. 40/18=2,22. Wobei Professoren nicht nur während der 30 Vorlesungswochen sondern das ganze Jahr bezahlt werden, d.h. auch während der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem können sie auf die Unterstützung z.B. von Assistenten zurückgreifen.
5. Entlohnung
Lehrbeauftragte werden an Hochschulen in Baden-Württemberg mit 35 €/Stunde vergütet. Diese Vergütung ist solange Steuerfrei, wie die Trainerpauschale von 2400 €/Jahr nicht überschritten wird. Dies geschieht sobald der Lehrauftrag mehr als 2 Semesterwochenstunden (SWS) hat.
Beispielrechnung für einen Lehrauftrag mit 4 SWS über 1 Jahr:

Lehrauftrag 4 SWS
Vergütete Stunden 4x2x15 120 Std.
Unterrichtsvergütung Brutto 120x35 4200 €
Trainerpauschale 2400 €
Zu versteuern 1800 €
Einkommenssteuer 40% Spitzensteuersatz 0,4x1800 720 €
Netto 4200-720 € 3480 €
Aufwand in Stunden Faktor 2,5 2,5 x120 400 Std.
Stundenlohn 3480/400 11,60 €/Std

Aus Überzeugung habe ich versucht einige Freunde und Kollegen dazu zu bewegen, einen Lehrauftrag zu übernehmen. Bei einigen ist es mir gelungen, Sie sind aber nach kurzer Zeit wieder abgesprungen, weil die Relation zwischen Aufwand und Vergütung einfach nicht stimmt. Andere haben – nachdem Sie von der Vergütung hörten -gleich mit einem müden Lächeln dankend abgelehnt.

6. Kurz gefasst
Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.
An diesem Missstand sollte das neue Hochschulrecht was ändern. Es handelt sich ja immerhin um die Gruppe, die teilweise den Löwenanteil des Lehrbetriebs an Hochschulen sicherstellt.
7. Lösungsansätze/Empfehlungen
Folgende Lösungsansätze möchte ich zur Aufnahme in das neue Gesetz (bzw. falls formal erforderlich an anderer Stelle) empfehlen:
A) Dort, wo Lehrbeauftragte faktisch dauerhaft Lehraufgaben wahrnehmen, sollten nach z.B. einer angemessenen Probezeit reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
B) Nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte sollten eine angemessene Bezahlung erhalten, die Vor- und Nachbereitungszeiten einschließt. Vorgeschlagen wird daher die Anhebung der Unterrichtsvergütung auf das Niveau der Stundensätze von hauptamtlichen Dozenten/Professoren mit vergleichbaren Lehrtätigkeiten. So sollte ein Lehrbeauftragter mit der geforderten Qualifikation einer W2-Professur mit ca. 90-100 €/Vorlesungsstunde vergütet werden.
C) Die Beteiligung der Hochschulen an den Sozialversicherungsbeiträgen, z.B. Rentenversicherung.
D) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

29. Kommentar von :Ohne Name

Männerquote in Hamburg

... mal beim anderen Ministerien geschaut?

http://www.abendblatt.de/hamburg/article121785986/Wissenschaftsbehoerde-plant-Maennerquote-fuer-Professoren.html

28. Kommentar von :Ohne Name

Bitte noch etwas überdenken

Sehr geehrte Landesregierung, vielleicht sollten Sie noch etwas warten mit der Inkraftsetzung dieses LHG Entwurfs. Es sind noch zu viele offen Punkte darin um es als "großen Wurf" zu bezeichnen: - Die Loslösung vom Konzept der "unternehmerischen Hochschule" ist noch nicht gelungen. - Der Senat trifft angesichts des übermächtigen Mitglieds

Sehr geehrte Landesregierung,
vielleicht sollten Sie noch etwas warten mit der Inkraftsetzung dieses LHG Entwurfs. Es sind noch zu viele offen Punkte darin um es als "großen Wurf" zu bezeichnen:

- Die Loslösung vom Konzept der "unternehmerischen Hochschule" ist noch nicht gelungen.
- Der Senat trifft angesichts des übermächtigen Mitglieds Rektorat kaum demokratische Grundsätze
- Der Chancengleichheitsbeauftragte ist eher eine Frauenbeauftragte
- Der Job eines Dekans ist noch weniger attraktiv geworden, Sie werden kaum mehr einen finden,
der es macht
- Der Hochschulrat ist nichts Halbes und nichts Ganzes, ein Diskussionsclub, der sich wenige male im
Jahr trifft, dafür aber viel Macht hat.

Die Sache haben Sie gut angefangen mit der Beteiligung vieler unterschiedlicher Gruppen. Jetzt im Abschluss zu schwächeln wäre nicht gut im Sinne der Sache. Lassen Sie sich noch Zeit zum Nachdenken.