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Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - Novelle des Landeshochschulgesetzes

Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : zu Hochschulrechtsänderungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

27. Kommentar von :Ohne Name
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26. Kommentar von :Ohne Name
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Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,

nach Abschluss der Kommentierungsphase, die am 28. November 2013 endet, werden alle eingegangenen Nutzer-Kommentare durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingehend geprüft und ausgewertet. Anschließend wird eine Stellungnahme des Ministeriums zu den eingegangenen Kommentaren hier

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,

nach Abschluss der Kommentierungsphase, die am 28. November 2013 endet, werden alle eingegangenen Nutzer-Kommentare durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingehend geprüft und ausgewertet. Anschließend wird eine Stellungnahme des Ministeriums zu den eingegangenen Kommentaren hier veröffentlicht.

Freundliche Grüße,
Ihr Redaktionsteam

25. Kommentar von :Ohne Name
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24. Kommentar von :Ohne Name
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23. Kommentar von :Ohne Name
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22. Kommentar von :Ohne Name

Verpflichtende Gebühren für Eignungsfeststellungsprüfungen

Vieles am Gesetzentwurf ist sehr zu loben, insbesondere die OA-Verüfentlichungsverpflichtung, aber der Punkt der Zwangsprüfungsgebühr für Studiengänge, die eine Eignungsfeststellungsprüfung voraussetzen, ist ein Unding. Bündnis 90/Die Grünen sind angetreten die freie Zugänglichkeit zum Studium zu garantieren. Dieses Ziel wird hier ohne Not

Vieles am Gesetzentwurf ist sehr zu loben, insbesondere die OA-Verüfentlichungsverpflichtung, aber der Punkt der Zwangsprüfungsgebühr für Studiengänge, die eine Eignungsfeststellungsprüfung voraussetzen, ist ein Unding.

Bündnis 90/Die Grünen sind angetreten die freie Zugänglichkeit zum Studium zu garantieren. Dieses Ziel wird hier ohne Not vehement verletzt. Auf de Entwertung des Abiturs, die diese Verfahren überhaupt erst nötig macht, möchte ich hier nicht eingehen; die Tatsache, dass diese Verfahren in nicht kleiner Zahl vorhanden und oft auch nötig sind ist nicht bestreitbar. Aber es ist unerträglich die Kosten für diese Prüfungen auf diejenigen abzuwälzen, die die schwächste Position haben, die zukünftigen Studierenden.
Der freie und gleiche Hochschulzugang muss ein Ziel grüner Politik bleiben und nicht durch kleinkarierte Bemühungen die Finanzierung der Hochschulen zu verbessern konterkariert werden. Im Wettbewerb um die besten Köpfe kann Baden-Württemberg durch solche Gebühren nur verlieren, denn beworben wird sich im Zweifelsfall woanders.

Es ist mir als grünem Parteimitglied unverständlich wie es zu dieser Fehlentwicklung in diesem Bereich kommen konnte.
Ich fordere Sie auf vor Verabschiedung des Gesetzes dringend nachzubessern und diese Verpflichtung zu streichen!

21. Kommentar von :Ohne Name
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19. Kommentar von :Ohne Name

zu den Kommentaren 14 und 18: wofür Geld da ist

Liebe Frauen und Frauinnen, liebe Herren und Herrinnen, hier wird wieder einmal auf beste Weise gezeigt, wofür in diesem Land Geld da ist: - Geld gibt es für neue Ministerien, deren Sinn sich nicht wirklich erschließt - Geld gibt es für die Schaffung neuer und gutbezahlter Positionen für Spitzenpolitiker/-innen mit dem richtigen Parteibuch.

Liebe Frauen und Frauinnen,
liebe Herren und Herrinnen,

hier wird wieder einmal auf beste Weise gezeigt, wofür in diesem Land Geld da ist:

- Geld gibt es für neue Ministerien, deren Sinn sich nicht wirklich erschließt
- Geld gibt es für die Schaffung neuer und gutbezahlter Positionen für Spitzenpolitiker/-innen mit dem richtigen Parteibuch. Selbstverständlich mit lebenslangen Pensionsansprüchen.
- Geld gibt es für den Umbau eines gut funktionierenden Schulsystems in ein nicht mehr gut funktionierendes. Aus Gerechtigkeitsgründen zu den anderen Bundesländern muss dieses Land im Pisa-Vergleich endlich mal auf die hinteren Ränge.
- Geld gibt es für einen Nationalpark, den eigentlich keiner haben will. Dafür hat man sich dann in seiner Großmannssucht (pardon, natürlich: ihrer Großfraussucht) durchgesetzt und konnte es mal allen so richtig zeigen.
- Geld gibt es für das Abfassen sexistischer Gesetzesvorlagen. Endlich kann man 50% der Bevölkerung aktiv ausgrenzen.

Tja, und dann?
Ja dann ist plötzlich das ganze schöne Geld weg und es gibt keines mehr!

- Kein Geld gibt es für Lehrerstellen. Im Gegenteil: Da wird fleißig gestrichen. Das Volk verblödet ja eh zusehends. Dann braucht es auch keine Lehrer/-innen mehr.
- Kein Geld gibt es für die Polizei. Verbrechern/-innen wird einfach verboten, Verbrechen zu begehen. Dazu wird ein verschärftes und natürlich komplett neu gestyltes sexistisch verfasstes Strafgesetzbuch verfasst. Das reicht dann aus, um die Verbrechensrate auf Null zu senken.
- Kein Geld gibt es für den Zugang zu Hochschulen für einkommensschwache Familien. Was interessiert ein Koalitionsvertrag? Es ist einfach leider kein Geld mehr da.
- Kein Geld gibt es für Lehrbeauftragte/-innen. Warum auch? Wer in diesem Land etwas leistet, gehört bestraft. Nur demjenigen, der nichts leisten will muss unter die Arme gegriffen werden. Aber die Lehrbeauftragten/-innen leisten ja etwas. Da könnte man maximal über eine Lehrbeauftragten-Sondersteuer nachdenken, damit diesen lehrenden Besserverdienern/-innen endlich mal gezeigt wird wie es ist, unterhalb der Armutsgrenze zu leben.

Wo führt das noch hin?

18. Kommentar von :Ohne Name

Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.

Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen. 1. Relevanz der Lehrbeauftragten Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als


Nachdem ich seit vielen Jahren selbst Lehrbeauftragter möchte ich wie folgt zu dem Hochschulrechts- Änderungsgesetz Stellung beziehen.
1. Relevanz der Lehrbeauftragten
Die Rolle von Lehrbeauftragten wird unterschätzt und wird in dem neuen Gesetzentwurf auch nicht richtig gewürdigt. An vielen Hochschulen gibt es mehr Lehrbeauftragte als Professoren. Lehrbeauftragte leisten einen sehr bedeutenden Beitrag zum Lehrbetrieb. Nicht selten die Hälfte des Unterrichtes, teilweise sogar mehr. Sie leisten das „Kerngeschäft“, d.h. die Lehre, während Professoren häufig einen Großteil Ihrer Zeit mit anderen Tätigkeiten belegen: Administration, Gutachten, Nebentätigkeiten etc.

2. Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrbeauftragte sind mit denen von Professorinnen und Professoren identisch, so im § 47des Gesetzentwurfes nachzulesen.

3. Die „Tagelöhner“
Lehrbeauftragte erfahren eine Einstufung die ein Kollege einmal als „wie Tagelöhner“ bezeichnet hat:
- Ein Lehrauftrag erfolgt jeweils für ein Semester und ist ohne Angabe von Gründen kündbar
- Der Lehrbeauftragte wird nur für geleistete Vorlesungsstunden bezahlt.
- Sollte er z.B. erkranken erfolgt keine Bezahlung
- Urlaub und vorlesungsfreie Zeit werden nicht vergütet
- Er wird Netto bezahlt
- Er hat lediglich den Vorteil dass die Vergütung unter dem Titel „Trainerpauschale“ bis zu 2400 € jährlich steuerfrei ist
- Es werden für ihn keine Beiträge zu den Sozialsystemen entrichtet, z.B. in die Rentenversicherung.
- Er kommt auch nicht über den Status hinaus, hat also keine Perspektive angestellt oder verbeamtet zu werden.
Den Begriff „Tagelöhner“ finde ich sehr zutreffend.
4. Der Aufwand
Lehrbeauftragte erhalten eine Unterrichtsvergütung. Bezahlt werden nur gehaltene Vorlesungsstunden. Nicht bezahlt werden:
- Unterrichtsvorbereitung und Nachbereitung
- Erstellen von Unterrichtsmaterial, Skript, etc.
- Prüfungen, Korrekturarbeiten
- Teilnahme an Besprechungen, Lehrgängen, Veranstaltungen, etc.
- Schriftwechsel, E-Mail-Verkehr, Anfertigen von Kopien, Organisatorisches
- An- und Abreisezeiten.
Der Aufwand für einen Lehrauftrag liegt aus eigener Erfahrung im eingespielten Zustand mit Faktor 2,5 über dem der bezahlten Vorlesungsstunden. Diese Zahl lässt sich auch an den Deputaten von Professoren verifizieren. Ein Deputat von 18 Deputatstunden /Woche entspricht einer 40 Stunden Woche. D.h. 40/18=2,22. Wobei Professoren nicht nur während der 30 Vorlesungswochen sondern das ganze Jahr bezahlt werden, d.h. auch während der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem können sie auf die Unterstützung z.B. von Assistenten zurückgreifen.
5. Entlohnung
Lehrbeauftragte werden an Hochschulen in Baden-Württemberg mit 35 €/Stunde vergütet. Diese Vergütung ist solange Steuerfrei, wie die Trainerpauschale von 2400 €/Jahr nicht überschritten wird. Dies geschieht sobald der Lehrauftrag mehr als 2 Semesterwochenstunden (SWS) hat.
Beispielrechnung für einen Lehrauftrag mit 4 SWS über 1 Jahr:

Lehrauftrag 4 SWS
Vergütete Stunden 4x2x15 120 Std.
Unterrichtsvergütung Brutto 120x35 4200 €
Trainerpauschale 2400 €
Zu versteuern 1800 €
Einkommenssteuer 40% Spitzensteuersatz 0,4x1800 720 €
Netto 4200-720 € 3480 €
Aufwand in Stunden Faktor 2,5 2,5 x120 400 Std.
Stundenlohn 3480/400 11,60 €/Std

Aus Überzeugung habe ich versucht einige Freunde und Kollegen dazu zu bewegen, einen Lehrauftrag zu übernehmen. Bei einigen ist es mir gelungen, Sie sind aber nach kurzer Zeit wieder abgesprungen, weil die Relation zwischen Aufwand und Vergütung einfach nicht stimmt. Andere haben – nachdem Sie von der Vergütung hörten -gleich mit einem müden Lächeln dankend abgelehnt.

6. Kurz gefasst
Lehrbeauftragte müssen Einstellungsvoraussetzungen wie ein Professor erfüllen, behandelt werden Sie wie Tagelöhner, entlohnt werden sie wie eine Putzfrau.
An diesem Missstand sollte das neue Hochschulrecht was ändern. Es handelt sich ja immerhin um die Gruppe, die teilweise den Löwenanteil des Lehrbetriebs an Hochschulen sicherstellt.
7. Lösungsansätze/Empfehlungen
Folgende Lösungsansätze möchte ich zur Aufnahme in das neue Gesetz (bzw. falls formal erforderlich an anderer Stelle) empfehlen:
A) Dort, wo Lehrbeauftragte faktisch dauerhaft Lehraufgaben wahrnehmen, sollten nach z.B. einer angemessenen Probezeit reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
B) Nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte sollten eine angemessene Bezahlung erhalten, die Vor- und Nachbereitungszeiten einschließt. Vorgeschlagen wird daher die Anhebung der Unterrichtsvergütung auf das Niveau der Stundensätze von hauptamtlichen Dozenten/Professoren mit vergleichbaren Lehrtätigkeiten. So sollte ein Lehrbeauftragter mit der geforderten Qualifikation einer W2-Professur mit ca. 90-100 €/Vorlesungsstunde vergütet werden.
C) Die Beteiligung der Hochschulen an den Sozialversicherungsbeiträgen, z.B. Rentenversicherung.
D) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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