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Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz

Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums

Vom 27. Oktober bis 28. November 2013 konnten Sie auf dem Beteiligungsportal zum Anhörungsentwurf der Landesregierung Stellung nehmen.

Insgesamt sind während der sechs Wochen, in denen das Forum des Beteiligungsportals geöffnet war, 57 Beiträge eingegangen. Sie enthielten vor allem Stellungnahmen

  • zu den Leitungsstrukturen an den Hochschulen
  • zu Fragen der Chancengleichheit
  • zu Personal und wissenschaftlichem Nachwuchs
  • zu den demokratischen Strukturen der Hochschulen
  • zur Transparenz
  • zur Berufsanerkennung
  • zu den Gebühren im Rahmen des Hochschulzugangs und Hochschulsports

Einen breiten Raum nahm zudem die Diskussion über die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache im Gesetzestext ein.

Umgang mit den Ergebnissen von Anhörung und Online-Beteiligung

Auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung, in die auch Anregungen aus der Online-Beteiligung eingeflossen sind, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf erstellt, der am 4. Februar 2014 vom Ministerrat beschlossen und in den Landtag eingebracht wurde.

Teil des Einbringungsentwurfs ist eine ausführliche Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse. Der Entwurf steht auf den Webseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Download bereit.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen am Gesetzestext aufgeführt, die auch auf Anmerkungen aus dem Beteiligungsportal zurückzuführen sind.

Gleichstellung

Die im Zuge der Novelle des Landeshochschulgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungsarbeit wie beispielsweise die Einführung von Gleichstellungsplänen und das neu eingeführte Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen wurden in der öffentlichen Anhörung weitgehend begrüßt.

Auf dem Beteiligungsportal wurde jedoch, wie auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung, die ursprünglich vorgesehene Zusammenlegung der Ämter Gleichstellungsbeauftragten (wissenschaftliches Personal) und Chancengleichheitsbeauftragten (nicht-wissenschaftliches Personal) kritisiert. Diese Zusammenlegung wird daher zu Gunsten der bisher schon im Landeshochschulgesetz vorgesehenen Trennung der Ämter aufgegeben. Die Hochschulen erhalten jedoch die neue Option, durch Regelung in der Grundordnung beide Ämter zusammenzulegen, wenn dies vor Ort sinnvoll erscheint.

Amtszeiten

Auf dem Beteiligungsportal wurde angeregt, künftig die Amtszeiten von Mitgliedern von Fakultätsräten und Studienkommissionen in der Grundordnung der Hochschulen zu regeln. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde in diesem Zusammenhang von verschiedener Seite zudem vorgeschlagen, für die Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des hohen Anteils an befristeten Beschäftigungsverhältnissen kürzere Amtszeiten vorzusehen.

Diesen Vorschlägen wird im neuen Gesetzentwurf teilweise entsprochen. Das Problem der hohen Personalfluktuation, insbesondere bei den Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird gesehen. Da eine gesetzliche Regelung kürzerer Amtszeiten für diese Gruppe jedoch ein problematisches Signal im Hinblick auf das Ziel einer Reduzierung befristeter Beschäftigungsverhältnisse wäre, wird künftig die Möglichkeit einer abweichenden Regelung bezüglich der Amtszeiten in der Grundordnung eröffnet.

Orientierungsprüfungen

Sowohl auf dem Beteiligungsportal, als auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde die verpflichtende Orientierungsprüfung am Anfang des Studiums und das damit verbundene Beratungsgespräch kritisiert.

Diese Kritik wird aufgegriffen. Um den Prüfungsdruck zu reduzieren werden die Zwischenprüfungen gestrichen. Die Orientierungsprüfung muss künftig nicht mehr obligatorisch von den Hochschulen durchgeführt werden. Stattdessen wird das von der Landesregierung verfolgte Ziel, eine Verbesserung der Studieneingangsphase zu erreichen, durch eine andere Maßgabe zum Ausdruck gebracht. Danach haben die Hochschulen geeignete Maßnahmen zur Unterstützung des Studienerfolgs gerade in der Studieneingangsphase zu ergreifen.

Gebühren

Auf dem Beteiligungsportal kritisch kommentiert wurde die im Anhörungsentwurf vorgesehene kostendeckende Gebührenpflicht für Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche im Rahmen von Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren. Auch gegen die damit verbundene Anhebung der Gebührenobergrenze wurden Bedenken hervorgebracht.

Diesen Einwänden wird teilweise entsprochen. Die Gebührenpflicht für Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche wird zurückgenommen. Hochschulen können also, wie bisher schon, Gebühren erheben, müssen dies aber nicht. Festgehalten wird jedoch an der Anhebung der Gebührengrenze. Sie ist sachlich geboten und führt zu einem Gebührenrahmen, der sich auf dem Niveau in anderen Ländern bewegt.

Zugang zur Promotion

Begrüßt wurden auf dem Portal die Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Dabei wurde jedoch in zwei Beiträgen bemängelt, dass trotz bestehender Kooperationen heute kein diskriminierungsfreier Zugang für Studierende der Hochschulen für angewandte Wissenschaften zur Promotion bestehe.

Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird mit einer Experimentierklausel im Landeshochschulgesetz nun für die Zukunft ein weiterer Weg zur Promotion eröffnet: Das Wissenschaftsministerium kann künftig einem Zusammenschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, dessen Zweck die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Weiterentwicklung der angewandten Wissenschaften ist, nach evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien das Promotionsrecht befristet und thematisch begrenzt verleihen. Das Nähere regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung, die des Einvernehmens des Wissenschaftsausschusses des Landtags bedarf.

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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