Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
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Wildtiermanagement
Das Wort an sich hat noch nichts schlechtes wenn es so für sich alleine steht.Wenn man es aber mit Leben füllen will sieht es ganz anderst aus. Es kann Chancen mit sich bringen aber auch Nachteile. So wie es von Grün-Rot ausgefüllt werden soll, habe ich Zweifel an den Eingangsworten zu dieser Gesetzesvorlage und dem Begriff- "Wildtiermanagement".
Das Wort an sich hat noch nichts schlechtes wenn es so für sich alleine steht.Wenn man es aber mit Leben füllen will sieht es ganz anderst aus. Es kann Chancen mit sich bringen aber auch Nachteile. So wie es von Grün-Rot ausgefüllt werden soll, habe ich Zweifel an den Eingangsworten zu dieser Gesetzesvorlage und dem Begriff- "Wildtiermanagement". Ich frage mich warum in diesem Wildtiermanagementgesetz nicht alle Wildtiere drin sind. Gibt es verschiedenen Klassen unter den Wildtieren? Wer nimmt für sich das Recht raus Wilde Tiere in Klassen einzuteilen? Wenn man glaubwürdig ein Wildtiermanagement schaffen will so soll man es tun und alle Wildtiere darin listen Wo bleiben die Tierrechtsexperten (die die Rechte der Tiere vertreten)aus den Tierschutzverbänden die bei den Besprechungen mit am Tisch saßen? Wir haben schon in unserer menschlichen Gesellschaft Klasseneinteilungen (obwohl es nach dem Grundgesetz keine geben darf) nun fangen wir das auch bei den wildlebenden Tieren an? Was ändert sich für diese Tiere wenn sie ohne Klassenunterschied leben? Geschützt ist geschützt, zu entwickeln beutet zu entwickeln und nutzen bedeutet nutzen. Wo sind da Unterschiede? Wenn schon "Wildtiermanagement", dann aber richtig, denn halbschwanger gibt es ja auch nicht.
Jagdrecht
Herr Kretschmann hat noch vor Wochen verlauten lassen, man müsse den Bürgern nicht alles vorschreiben, der Bürger solle auch selbst entscheiden können. Bei diesem Gesetzesentwurf sieht das nun aber alles ganz anders aus. Die Jäger haben seither mit Engagement gute Arbeit geleistet und ... sie bezahlen gutes Geld dafür. Die Duldung des Überjagens
Herr Kretschmann hat noch vor Wochen verlauten lassen, man müsse den Bürgern nicht alles vorschreiben, der Bürger solle auch selbst entscheiden können. Bei diesem Gesetzesentwurf sieht das nun aber alles ganz anders aus. Die Jäger haben seither mit Engagement gute Arbeit geleistet und ... sie bezahlen gutes Geld dafür. Die Duldung des Überjagens von Hunden oder ein Fütterungsverbot ist eine Enteignung von Rechten sondergleichen. Wer die Zeche bezahlt (Pacht/Wildschaden) liebe Politiker und selbsternannte Experten, muss auch die Möglichkeit haben zu bestimmen, wie diese nach Möglichkeit so gering wie möglich gehalten werden kann. In jedem anderen Fall geht dieser Schuss nach hinten los. Waidmannsheil.
Jürgen Lehnardt
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
§ 2 Ziel des Gesetzes es fehlt bei der Zielsetzung der Hinweis auf die nachhaltige Gewinnung von hochwertigem, hygienisch einwandfreiem Wildbret. § 3 Jagdrecht und Jagdausübungsrecht Abs. 7 hier wird da Recht auf Aneignung von Wildtieren unter Verweis auf die EU Richtlinie 92/43/EWG eingeschränkt. Hier ist festzustellen, dass nur die
§ 2 Ziel des Gesetzes
es fehlt bei der Zielsetzung der Hinweis auf die nachhaltige Gewinnung von hochwertigem, hygienisch einwandfreiem Wildbret.
§ 3 Jagdrecht und Jagdausübungsrecht
Abs. 7 hier wird da Recht auf Aneignung von Wildtieren unter Verweis auf die EU Richtlinie 92/43/EWG eingeschränkt. Hier ist festzustellen, dass nur die Wildkatze und der Luchs betroffen sind. Dies ist verwirrend und die Einschränkung des Aneignungsrechtes muss einfacher dargestellt werden.
§ 4 Anzeige- und Ablieferungspflichten
Abs. 3 werden die Gemeindebehörden, Polizeidienststellen sowie die untere Jagdbehörde verpflichtet, lebende oder verendete Wildtiere direkt entgegen zu nehmen.
Wie stellt sich der Gesetzgeber die praktische Umsetzung vor??
Wie stellt sich der Gesetzgeber bei mangelnder Erreichbarkeit der jagdausübungsberechtigten Person, den Verbleib, deren Verwertung und Erlös in der Umsetzung vor.
Müssen seiten der Behörde entsprechende Einrichtungen und Personal (auch außerhalb der Dienstzeiten) vorgehalten werden?
Kann die Behörde die Aufgaben mit der derzeitigen Personalausstattung erfüllen?
§ 5 Wildtiermanagement, Jagd- und Hege
Abs 1 hier wird dargestellt, dass die Einrichtung, Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen des Wildtiermanagement öffentliche Aufgaben darstellen.
Ist hier nicht mit einem starken Aufgabenzuwachs für die Behörde zu rechnen?
Abs. 3 hier wird darauf hingewiesen, dass die Hege insbesondere dazu beiträgt, den Bestand bedrohter Wildtiere zu stabilisieren. Bei diesen Tierarten die dem Schutzmanagement unterliegen, stellt sich die Frage, welche Hegemaßnahmen sind wem durchzführen bzw. durchzusetzen?
Abs. 5 hier stellt sich die Frage nach der Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten zu einer umfangreichen Datenerhebung. Dies stellt einen erheblichen Mehraufwand für die Jagdausübungsberechtigten und letztendlich auch für die Behörde dar!
§ 7 Wildtier- und Managementsrufen
Abs. 6 werden die Jagdausübungsberechtigten dazu verpflichtet, durch Hegemaßnahmen sowie der Mitwirkung an der Erstellung und Umsetzung von Fachkonzepten zum Schutzmanagement beizutragen. Die praktische Möglichkeit zur Umsetzung sind nicht erkennbar. Für die jagdliche Umsetzung des Entwicklungsmanagement fehlen entsprechende klare Regelungen.
§ 9 Vorgaben des Artenschutzes
die in diesem Paragrafen genannten Artikel der beiden EU Richtlinien enthalten allgemeine Anforderungen und Hinweise, die in nationales Recht umzusetzen sind. Dieser § 9 kann deshalb entfallen.
Jochen Sokolowski, Dettingen unter Teck
@78 Horst
Wie viele "glückselige Bürger" kennen Sie, auf denen diese lästerhafte Beschreibung zutrifft? Sie sollten einmal außer zu Ihren Jägerkreisen, Kontakte mit Normalbürgern suchen. Es gibt auch noch andere Freizeitmöglichkeiten, als auf Wildtiere zu schießen. Ich habe schon Jagdansitze gesehen, bei denen die geleerten Bierflaschen herumlagen. Zu
Wie viele "glückselige Bürger" kennen Sie, auf denen diese lästerhafte Beschreibung zutrifft?
Sie sollten einmal außer zu Ihren Jägerkreisen, Kontakte mit Normalbürgern suchen.
Es gibt auch noch andere Freizeitmöglichkeiten, als auf Wildtiere zu schießen.
Ich habe schon Jagdansitze gesehen, bei denen die geleerten Bierflaschen herumlagen.
Zu den geretteten Tierarten von Naturschützern gehören der Fischotter, der Bieber und
der Alpensteinbock. Diese waren durch intensive Jagd vom Aussterben bedroht.
Und diese Artenschutzprogramme sind sehr kostenintensiv.
Daher ist ein modernes Wildtierschutzmanagement notwendig, um künftige Generationen
vor solchen Kosten zu bewahren.
Noch besser wäre es staatliche Wildhüter einzusetzen.
Die hätten eine bessere Ausbildung und zeigten mehr Verantwortung für die Natur.
Freizeitjäger haben nach meiner Auffassung im Wald nichts zu suchen.
Die sollen ihren beruflichen und privaten Stress nicht an der Jagdkanzel abreagieren.
Dafür gibt es Yoga, oder andere Heilmethoden.
Neues Jagdgesetz
Das neue Jagdrecht soll sich sehr stark in Richtung Naturschutz und vermeindlichen Tierschutz verschieben.! Dabei fehlt jeglicher Sachverstand. Gerade beim Tierschutz bahnt sich die größte Tierquälerei aller Zeiten an! Wildtiere sollen im Winter durch verhungern verrecken. Es soll mit zweierlei Maß gemessen werden! Wildvögel sollen aber gefüttert
Das neue Jagdrecht soll sich sehr stark in Richtung Naturschutz und vermeindlichen Tierschutz verschieben.! Dabei fehlt jeglicher Sachverstand. Gerade beim Tierschutz bahnt sich die größte Tierquälerei aller Zeiten an!
Wildtiere sollen im Winter durch verhungern verrecken. Es soll mit zweierlei Maß gemessen werden!
Wildvögel sollen aber gefüttert werden. Dies passt nicht zusammen.
Die Jagd ist immer noch die humanste Form der Landtiernutzung. Weit besser als Massentierhaltung, Schlachttiertransport und Tierversuche!
Das haben die großen selbsternannten Naturschutzorganisationen nur noch nicht gemerkt (wie z. B. NABU und BUND).
Der Jäger soll auch noch die finanziellen Folgen des neuen Gesetzes bezahlen. Soll es doch NABU und BUND tun. Diese können nur Forderungen stellen, wie das neue Jagdgesetz.
Es soll die Jagd schleichend abgeschafft werden! Die Folgen interessieren nicht; brauchen Sie doch diese nicht bezahlen.
§ 5 JWMG Wilddtiere und Managementstufen
In § 5 Abs.3 soll die Hege dazu beitragen den Bestand bedrohter Wildtierarten zu stabilisieren. Lt. Abs. 4 darf die Hege allerdings die ordnungsgemäße (?) land-, forst- und fischereiwirtschaftlich Nutzung nicht beeinträchtigen. Es macht mir den Eindruck, dass Sie die Augen vor der Tatsache verschließen, dass land- und forstwirtschaftliche
In § 5 Abs.3 soll die Hege dazu beitragen den Bestand bedrohter Wildtierarten zu stabilisieren. Lt. Abs. 4 darf die Hege allerdings die ordnungsgemäße (?) land-, forst- und fischereiwirtschaftlich Nutzung nicht beeinträchtigen.
Es macht mir den Eindruck, dass Sie die Augen vor der Tatsache verschließen, dass land- und forstwirtschaftliche Veränderungen der Biotope erst dazu geführt haben, dass bestimmte Tierarten vom Aussterben bedroht sind.
Wie bitte sollen Jäger den Bestand bedrohter Tierarten stabilisieren können, wenn land-, forst- und fischereiwirtschaftlich Nutzung im Gesetz absolute Priorität eingeräumt werden. Weder Landwirt noch Förster werden auf ihre gesetzlich verankerten Vorrechte verzichten und von ihrer betriebswirtschaftlich orientierten Nutzung Abstand nehmen. Den Jäger machen Sie mit solch einer Konstellation zu einem Bittsteller, der im Namen bedrohter Tierarten und unter der Knute Ihres neuen Gesetzes um die Gnade betteln muss, dass Landwirte, Förster und Fischer ihm Maßnahmen ermöglichen, um die Biotopvoraus-setzungen zu schaffen, die diese bedrohten Tierarten zum Überleben brauchen.
Nach § 6 haben die Grundstückseigentümer zwar „in zumutbarem Umfang“ Hegemaßnahmen zu dulden, aber nur gegen eine Entschädigung, die der Jäger bezahlen soll.
Für wie schizophren halten Sie denn die Jäger, dass sie denjenigen, die mit ihren Biotopverände-rungen die Tiere zum Aussterben bringen, etwas dafür bezahlen sollen, damit sie (=die Jäger) notdürftig einen Teil der Biotopzerstörungen wieder rückgängig machen können.
Solange der Jäger mit seinem Hegauftrag nicht gleichberechtigt neben dem im Gesetzentwurf bevorzugten Personen steht, werden Sie keinen Jäger motivieren können, sich um den Bestand bedrohter Tierarten zu kümmern.
Sie scheinen auch wildbiologische Tatsachen zu leugnen, dass bedrohte Tierarten, deren Biotope nicht grundlegend angepasst werden, von ihren Fraßfeinden vollends ausgelöscht werden.
Mit dem Hegeauftrag an die Jäger müssen Sie ihnen auch die Möglichkeit geben, die Zahl der Fraßfeinde im Zaum zu halten. Dazu gehört auch, dass mit Fallen gearbeitet werden kann und zwar nicht nur mit Lebendfallen, sondern auch mit Fallen, die töten.
Genauso muss die Baujagd ohne Einschränkungen möglich sein.
Jagdrecht ist Eigentumsrecht
Bestehendes Jagdrecht hat sich seit Jahrzehnten bewährt.Das Ausland beneidet uns über ein so geregeltes Jagdgesetz.Das neue Jagdgesetz ist keine Weiterentwicklung sondern eine Einschränkung und ein aushebel der Eigenverantwortung bis zu Verboten.
Novellierung Landesjagdgesetz
Wir benötigen ein Landesjagdgesetz, das als geeignetes Instrument den Jägern die Ausübung der Jagd ermöglicht, ohne Sie hier zu gängeln. Die Jäger als anerkannte Naturschützer setzen jährlich viel Geld ein um Natur- und Tierschutzmaßnahmen durchzuführen. Hier wird alles aus eigener Tasche gezahlt. Hier werden keine Steuergelder verschwendet. Hier
Wir benötigen ein Landesjagdgesetz, das als geeignetes Instrument den Jägern die Ausübung der Jagd ermöglicht, ohne Sie hier zu gängeln. Die Jäger als anerkannte Naturschützer setzen jährlich viel Geld ein um Natur- und Tierschutzmaßnahmen durchzuführen. Hier wird alles aus eigener Tasche gezahlt. Hier werden keine Steuergelder verschwendet. Hier gibt es auch keine Fonds auf die man zurückgreifen kann. Wieviele Natur-und Tierschützer gibt es denn, die jährlich hierfür soviel Geld ausgeben, außer dem jährlichen Mitgliedbeitrag um dann sagen zu können - ich bin Naturschützer.
Also bitte ein Jagdgesetz für die Jäger!!!
Einstufung nach Managementklassen
Es ist sicher sinnvoll, dass sich Jäger, Naturschutz und Tierschutz gemeinsam um das Wild kümmern. Besorgt bin ich aber nach meinen bisherigen Erfahrungen als Jäger, dass hier mit den geplanten Befugnissen des Naturschutzes einseitige Zielrichtungen verfolgt werden, die eher eine ideologische als eine sachdienliche Basis haben. Beispiel: Wir haben
Es ist sicher sinnvoll, dass sich Jäger, Naturschutz und Tierschutz gemeinsam um das Wild kümmern. Besorgt bin ich aber nach meinen bisherigen Erfahrungen als Jäger, dass hier mit den geplanten Befugnissen des Naturschutzes einseitige Zielrichtungen verfolgt werden, die eher eine ideologische als eine sachdienliche Basis haben.
Beispiel: Wir haben in Diskussionen mit dem Naturschutz diesen aufgefordert, mit uns gemeinsam für den Bestand des Wildhasen zu kämpfen, ohne Ergebnis, für diese wurde er erst interessant, als seine Zahlen soweit abgesunken waren, dass man fordern konnte, ihn aus der Jagd heraus zu nehmen.
Naturschutz
Ich denke mal bevor der "Naturschutz" über alles gestülpt wird und die ganzen selbsternannten sogenannten Naturschützer Gesetze diktieren und sich in der aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklung in Baden Wuerttemberg bestätigt sehen, sollten erst mal Hausaufgaben auf der eigenen Seite gemacht werden - und davon gibt es viele ! Ein
Ich denke mal bevor der "Naturschutz" über alles gestülpt wird und die ganzen selbsternannten sogenannten Naturschützer Gesetze diktieren und sich in der aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklung in Baden Wuerttemberg bestätigt sehen, sollten erst mal Hausaufgaben auf der eigenen Seite gemacht werden - und davon gibt es viele !
Ein wichtiger Punkt z.B. ist das Indische Springkraut.
Das deutsche BNatSchG enthält die Verpflichtiung "wildlebende Tiere und Pflanzen (...) in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen" (§2 Abs.1 _Nr.9) und des Weiteren die Verpflichtuing geeignete Maßnahmen zu treffen, "um die Gefahr der Verfälschung der Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedsstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren (§41).
Ebenso ist § 3 und 31 ff. für den Umgang mit Neophyten relevant im Hinblick auf die Verfahrensweise von Gewässern und Uferzonen.
Tja- sehr geehrte Damen und Herren vom MLR, Regierung, und sog. Naturschutzverbände -
da spüre ich in meiner direkten und weiteren Umgebung und in ganz Baden Württemberg gar nichts von Ihrem Engagement.
Das indische Springkraut verbreitet sich explosionsartig in unserer Landschaft und verdrängt heimische Arten.
Jedes Jahr mähe ich in meinem Privatwald das Kraut vor der Blüte, bzw. laufen wir in Ketten mit 10-15 Leuten und entfernen das Kraut - um den heimischen Pflanzen und Kräutern eine Chance zu geben.
Ich vermisse allerdings hier das Engagement der sog. Naturschutzverbände.
Da habt ihr doch richtig was zu tun für den Natur und Artenschutz - aber nichts passiert von Eurer Seite. Ebenso erhalte ich als Privatwaldbesitzer hier von Eurer Seite auch keine Unterstützung und Hilfe!
Also meine lieben Freunde des sog. Naturschutzes, bevor ihr zu viele Sprüche und Kommentare zum Jagdgesetz loslasst - macht erst mal Eure Hausaufgaben im Sinne des Naturschutzes !
Und falls Ihr nicht wisst, wie das ind. Springkraut aussieht, bzw. wo es steht - ich zeigs Euch gerne!