Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
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Jagdruhe im Monat März und April
Sehr geehrter Herr Minister, wenn eine Jagdruhe im Wald in den oben aufgeführten Monaten eingeführt werden soll, so macht dies nur Sinn, wenn zugleich auch ein Betretungsverbot für Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Geocacher und weitere eingeführt wird. Nur so haben die Wildtiere ihre "Ruhe". Allein dem Jäger die Jagd zu verbieten bringt nicht
Sehr geehrter Herr Minister,
wenn eine Jagdruhe im Wald in den oben aufgeführten Monaten eingeführt werden soll, so macht dies nur Sinn, wenn zugleich auch ein Betretungsverbot für Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Geocacher und weitere eingeführt wird. Nur so haben die Wildtiere ihre "Ruhe". Allein dem Jäger die Jagd zu verbieten bringt nicht die Ruhe, die sich die Tierschützer wünschen. Es geht diesen Leuten aus meiner Sicht nicht um die Tiere und ihre Ruhe, es geht den Leuten nur darum, den Jäger in die Suppe zu spucken und ihm die Jagd zu vermiesen. Das ganze neue Gesetzt ist von diesem Fanatismus, ideologischer Verbohrtheit und fehlender Sachkompetenz gekennzeichnet.
Meinungsfreiheit wie zu DDR-Zeiten !
Als Jagdgegner und Tierschützer müssen wie feststellen, dass unsere Meinungsfreiheit hier genauso rigoros und in der gleichen erbärmlichen Weise beschnitten wird, wie es zu DDR-Zeiten üblich war. Zitat von Markus Lüpertz im Focus 16/2014 "...Ich finde, dass wir uns im Moment sehr auf die Verhältnisse in der ehemaligen DDR zubewegen...Und es
Als Jagdgegner und Tierschützer müssen wie feststellen, dass unsere Meinungsfreiheit hier genauso rigoros und in der gleichen erbärmlichen Weise beschnitten wird, wie es zu DDR-Zeiten üblich war.
Zitat von Markus Lüpertz im Focus 16/2014 "...Ich finde, dass wir uns im Moment sehr auf die Verhältnisse in der ehemaligen DDR zubewegen...Und es werden Leute in diesem Land für ihre Äußerungen angeprangert."
Der Bochumer Theaterintendant Leander Haußmann sagte in einem Radio-Interview: " Ich konnte mir, als ich noch in der DDR lebte, nicht vorstellen, dass man im Westen auch nicht die Wahrheit sagen darf."
Da freut es uns, in einem Spiegel-Leserbrief zu lesen: " Wer auf wehrlose Tiere schießt, ist entweder geisteskrank oder hochgradig kriminell." Deshalb müssen die Jäger in allen Bereichen boykottiert werden !
Wenn dieser Artikel gelöscht werden sollte, kann sich die angeblich so rechtsstaatliche und vermeintlich demokratische Bundesrepublik Deutschland in DDR umbenennen.
Anmerkung der Redaktion
Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes – einbringen können. Dabei freuen wir uns über eine lebendige
Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,
Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes – einbringen können. Dabei freuen wir uns über eine lebendige und kontroverse Debatte. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein.
Leider lassen in der aktuellen Debatte zum neuen Jagdrecht immer mehr Kommentare eben diese Fairness und Sachorientierung vermissen. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird, sind einige Kommentare in Form und Inhalt respektlos und unfair gegenüber anderen Personen oder Personengruppen. Zudem fehlt vielfach der klare inhaltliche Bezug zum vorliegenden Gesetzentwurf. Für eine solche Form der Debatte ist das Beteiligungsportal der Landesregierung jedoch der falsche Ort.
Deshalb fordern wir Sie als Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals auf, in Ihren Kommentaren fair und respektvoll mit anderen Personen und Meinungen umzugehen – gerade auch dann, wenn man eine bestimmte Sicht nicht teilt oder sie gar strikt ablehnt. Nur so ist eine konstruktive und fruchtbare Diskussion möglich.
Bitte halten Sie sich an die Netiquette, damit alle Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer konstruktiven Debatte profitieren können. Kommentare, die gegen die Netiquette verstoßen, löschen wir.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Gesamtes Gesetz
Man darf gespannt sein, wie diese Anhörung ausgeht. Wer liest denn die vielen, vielen Einträge und verarbeitet oder berücksichtigt gar diese? Viele Beiträge habe ich gelesen und für interessant gefunden, davon auch einige von Befürwortern des Gesetzes. Es ödet einem aber an, wenn Beiträge nur aus Querbezug mit mehrfachem Hin und Her zwischen den
Man darf gespannt sein, wie diese Anhörung ausgeht. Wer liest denn die vielen, vielen Einträge und verarbeitet oder berücksichtigt gar diese? Viele Beiträge habe ich gelesen und für interessant gefunden, davon auch einige von Befürwortern des Gesetzes. Es ödet einem aber an, wenn Beiträge nur aus Querbezug mit mehrfachem Hin und Her zwischen den Autoren bestehen und auf das Gesetz gar nicht eingehen, sondern nur auf einen anderen Beitrag. Derartige Beiträge sollte man gänzlich ausschließen.
Wenn dann am 15.Mai die Anhörung stattgefunden hat, darf man gespannt sein, was davon in den 2.Entwurf einfließt damit das Gesetz „modern“ wird. Meines Erachtens ist das Gesetz voller Widersprüche und fehlender Sachkompetenz:
-Die „ Aspekte des Tierschutzes sollen stärker einbezogen werden“ indem man das Wild in Notzeiten „natürlich“ verhungern lässt um die Überpopulation einzudämmen, statt sie jagdlich zu ernten; allein dies wäre natürlich!
-Juristischen Personen wird aus Gewissens- und ethischen Gründen ohne Einfriedung ein Ausscheiden aus der Jagdbaren Fläche eingeräumt. Mit welcher Absicht wohl? Wo ist denn das Gewissen bei Juristischen Personen angesiedelt? Nach der Definition der Fiktionstheorie „sind Juristische Personen lediglich ein gedachtes Etwas, das nicht handeln kann“. Wie gibt eine juristische Person eine Versicherung an Eidesstatt ab um ihre ethischen Bedenken glaubhaft zu machen?
-Wildschadenersatz ist aus ethischen Gründen total zu verweigern, wenn dem Zahlungsverpflichteten wirksame Minderungsmöglichkeiten verboten werden. Jede Haftpflichtversicherung verweigert Schadenersatz, wenn vom Versicherten nicht alles getan wird um den Schaden zu mindern. Verstoß gegen Treu und Glauben.
-Abschnitt 6, §49, Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen.
Dieser Paragraph verdient den Namen nicht. Um dem Inhalt gerecht zu werden müsste er lauten: „Schutz der streunenden Haustiere“. Welcher „Tierideologe“ hat denn diesen Unsinn zu Papier gebracht? Anwendbar ist der Inhalt nie, weil die Begegnung mit wildernden Haustieren stets eine Zufallsbegegnung ist und sich nicht regelmäßig, weder am gleichen Ort noch zum gleichen Zeitpunkt, wiederholt um zwischenzeitlich eine Genehmigung, vermutlich gegen Gebühr und mit Wartezeit, einzuholen. Der Verfasser des Textes will eigentlich sagen: wildernde Hunde und streunende Katzen dürfen die Freiheit, die ihnen ihr Besitzer gewährt ohne Rücksicht auf Wildtiere ganzjährig ungestraft ausleben! Dieser Egoismus ist nicht zu überbieten! Dieser Tierschutz ist das Allerletzte!
-Die Abschaffung des behördlichen Abschussplans wird als Vereinfachung gefeiert, statt dessen wird in den §§ 34, 35 und 43 u.a. ein Wust von Verwaltungsvorschriften, Gängeleien, Gremien, Beiräten und Beratern (Besserwisser) eingeführt.
-Neue Personalstellen in den Landratsämtern werden geschaffen, obwohl die Regierung permanent bei jeder Gelegenheit den überbordenden Staatshaushalt anprangert. Das verträgt sich nicht mit der Absicht zu sparen!
Machen Sie ein Ideologie freies Gesetz, das nach einem Regierungswechsel Bestand hat und nicht rückverwandelt werden muss. Die Jagd ist, ebenso wie die Schulpolitik, zu schade, um zum Spielball der Parteien zu werden.
WOL
§2 Ziele des Gesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, " ... Dieses Gesetz trägt dazu bei, 5. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch Wildtiere zu vermeiden, ..." Wenn die in Baden-Württemberg in 2013 gezählten ca. 6.000 Kormorane täglich 0,5 kg Fisch fressen, dann sind das 3 t täglich. Darüber hinaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
" ... Dieses Gesetz trägt dazu bei,
5. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch Wildtiere zu vermeiden, ..."
Wenn die in Baden-Württemberg in 2013 gezählten ca. 6.000 Kormorane täglich 0,5 kg Fisch fressen, dann sind das 3 t täglich. Darüber hinaus entkommt eine Vielzahl von Fischen den Fangversuchen mit teilweisen erheblichen körperlichen Schäden, die spätere eine Nutzung als Lebensmittel einschränken.
Bisher gibt es die KorVO vom 20. Juli 2010, die die Bejagung der Kormorane in Baden-Württemberg regelt. Wer dem Kormoran dem Schutmanagement unterstellt, der entzieht der Teichwirtschaft und den Berufsfischern die Existenzgrundlage und schadet den Fischereivereinen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen die Nutzung der gepachteten Gewässer finanzieren.
Die Eingruppierung des Rebhuhns in das Schutzmanagement und des Fasans in das Entwicklungsmanagement entzieht den Jagdgebrauchshundevereinen bei enger Auslegung des Gesetzes (§3 (5) Jagd = Aufsuchen, Nachstellen) die Grundlage zur Ausbildung und Prüfung der Hunde und bedeutet für die Rassen der Vorstehhunde das Ende der Jagdhundezucht in Baden Württemberg.
In den Zuchtvereinen werden bei der Verbandsjugendprüfung (VJP), Herbstzuchtprüfung (HZP) und der Vollgebrauchsprüfung (VGP) das Vorstehen der Hunde an diesen Wildarten (Rebhuhn, Fasan) als Voraussetzung für die Zucht geprüft. Durch das Finden und Vorstehen des Wildes durch den Hund wird das Rebhuhn und der Fasan nicht beeinträchtigt, gesundes Wild flieht unversehrt.
Prüfungen in natürlichen Revieren sind dann nicht mehr möglich, die Züchter müssen in die benachbarten Bundesländer reisen. Hier sind Ausnahmen zu schaffen..
Sicher sind die Bestände des Rebhuhns und des Fasans in den letzten Jahre deutlich zurück gegangen. Aber die Jäger haben in Eigenverantwortung die Bejagung dieser Arten eingeschränkt und beide Arten durch aktive Hegemaßnahmen gefördert. Eine Eingruppierung beiser arten in das Schutzmanagement ist daher nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
C. Reents
Jagdliche Einrichtungen
Die übernommene bisherige Formulierung: ".....die Eigentümerin oder der Eigentümer ist zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet, wenn ihm die Duldung der Anlage zugemutet werden kann und er eine angemessene Entschädigung erhält." wäre aus meiner Sicht zu prüfen. Ich will keinen Ansitz oder Hochsitz auf meinen Weideflächen mit Tierbesatz
Die übernommene bisherige Formulierung:
".....die Eigentümerin oder der Eigentümer ist zur Erteilung
der Genehmigung verpflichtet, wenn ihm die Duldung der Anlage zugemutet werden
kann und er eine angemessene Entschädigung erhält."
wäre aus meiner Sicht zu prüfen.
Ich will keinen Ansitz oder Hochsitz auf meinen Weideflächen mit Tierbesatz haben. Ein Jagdausübungsberichtiger hat aus meiner Sicht kein Recht, zwischen Weidetieren der Jagd nachzugehen. Beunruhigung und Gefährdung der Weidetiere kann niemals ausgeschlossen werden. Hier wäre die Position der Grundstückseigentümer zu stärken. Wer entscheidet denn, was zumutbar ist? Die untere Jagdbehörde oder untere Veterinärbehörde (Tierschutz), die Kommune als Verpächter?
Es geht um die Zumutbarkeit für die Weidetiere und nicht darum, ob man bei der maschinellen Bearbeitung der Fläche einem Hindernis ausweichen muss.
Begriffsbestimmungen
Als Grundstückseigentümer wünsche ich eine Klarstellung in der Abgrenzung der Rechte eines Eigentümers und eines Jagdpächters (Jagdgenossenschaft) und denen der Wildtiere. Gerade im Zusammenhang dieser Novellierung liest man in der Presse Texte wie "Jäger werden in ihren Eigentumsrechten an Wildtieren beschnitten". Jäger haben doch nur ein
Als Grundstückseigentümer wünsche ich eine Klarstellung in der Abgrenzung der Rechte eines Eigentümers und eines Jagdpächters (Jagdgenossenschaft) und denen der Wildtiere.
Gerade im Zusammenhang dieser Novellierung liest man in der Presse Texte wie "Jäger werden in ihren Eigentumsrechten an Wildtieren beschnitten".
Jäger haben doch nur ein Aneignungsrecht und kein Eigentumsrecht an Wildtieren - oder?
Wiederholt hat der hiesige Jagdsausübungsberechtige mir als Eigentümer unterstellt, ich würde ihn bei der Jagd stören, wenn ich abends (nach meiner hauptberuflichen Tätigkeit) meine Flurstücke aufsuche, um z.B. nach meinen Tieren, Obstbäumen oder Reifezustand der Kulturen zu sehen. Es kann doch nicht sein, dass ein Jagdpächter meine Rechte als Eigentümer bemessen will.
Alex P. aus H.
Es ist vollkommen ok das es eine Änderung am Jagdgesetz geben muss, die Zeiten haben sich geändert und heute ist vieles anders als früher. Es wird immer von nachhaltigkeit, artenvielfalt und ähnlichem geredet, davon ist aber die Ansicht und vorgehensweise vieler Förster und Forstverwaltungen weit davon entfernt, denn hier ist es oft so das nur ein
Es ist vollkommen ok das es eine Änderung am Jagdgesetz geben muss, die Zeiten haben sich geändert und heute ist vieles anders als früher.
Es wird immer von nachhaltigkeit, artenvielfalt und ähnlichem geredet, davon ist aber die Ansicht und vorgehensweise vieler Förster und Forstverwaltungen weit davon entfernt, denn hier ist es oft so das nur ein totes Reh ein gutes Reh ist. Hier werden viele Schalenwildarten als Schädling angesehen und zum teil auch so bejagt bzw bekämpft. Da brauchen wir keine Managementstufen. es wird sehr wenig gepflegt,erhalten oder gar verbessert es wird eher immer mehr eingeängt.
Wild hat auch eine Daseinsberechtigung und das ist auch gut so.
Wer eine Befriedung seines Grundstückes haben möchte, soll das bekommen. Er hat dann aber auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder ähnlicher jagdverbundener Vorgaben bzw Leistungen, er ist dann selbst der Herr und muss sich um alles anfallende kümmern, und gegebenenfals benötigte jagdliche Leistungen bezahlen wenn sie doch von Nöten sind.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das Tierarten die jetzt nicht dem Nutzungsmanagement unterliegen jemals dort wieder platz finden oder aufgenommen werden auser sie werden in irgend welchen Fällen zur Plage, dann sollen es die Jäger mit ihren Waffen wieder richten.
Neues Jagdgesetz
Sehr geehrter Herr Kretschmann, Sehr geehrter Herr Bonde, ich bin Jäger und fand Sie bisher trotzdem gut. Ihre Politik des "Gehörtwerdens" hat mir gefallen. Spätestens seit dem Nationalpark wurde ich eines besseren belehrt. Das neue geplante Jagdgesetz bestätigt dies. - Allein im Vorfeld die Zusammensetzung und die Stimmgewichtung. Da bekommen
Sehr geehrter Herr Kretschmann, Sehr geehrter Herr Bonde, ich bin Jäger und fand Sie bisher trotzdem gut. Ihre Politik des "Gehörtwerdens" hat mir gefallen. Spätestens seit dem Nationalpark wurde ich eines besseren belehrt. Das neue geplante Jagdgesetz bestätigt dies.
- Allein im Vorfeld die Zusammensetzung und die Stimmgewichtung. Da bekommen Organisationen Stimmrecht mit ca. 300 Mitgliedern, ist das repräsentativ für ein ausgewogenes Meinungsbild? Der ganze Ablauf des Entwurfes, waren Sie mal mit Hegeringen draußen vor Ort? Zusammen mit Jägern und Landwirten eine Flurbesichtigung gemacht? Anstatt sich von allen Organisationen nur deren Argumente anzuhören. Ich hätte hier mehr Eigeninitiative von Ihnen erwartet. Wir bestimmen doch auch nicht im Tierschutzgesetz mit, wie viel ein Tierheim an Platz vorhalten muss etc.. oder ob das nächtliche Füttern von verwilderten Hauskatzen Sinn macht? Haben Sie hier jemals eine Einmischung erlebt? Das Jagdgesetz darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden, weil hier einfach das Wissen der Praxis fehlt.
- Lassen Sie dem jeweiligen Pächter seinen gesetzlichen Rahmen wie bisher, nur er kennt den Sachverhalt seines Revieres. Der Wildtiermanager (alleine das Wort ..) kann auf keinen Fall alle örtlichen GEgebenheiten kennen und kostet zudem noch Geld. Sie schwächen somit die Jäger und deren Handhabe und das der MANAGER das Besser kann und weiß, bezweifle ich schon sehr. Und wer kontrolliert diesen Menschen denn? Welche Qualifikation hat er? Regelt er dann auch die Schadensfälle? Sie entziehen die Eigenverantwortung. Ob das was bringt? Ja und was soll es denn bringen? Diesen Sachverhalt habe ich auch noch nicht richtig verstanden. Das wird im Gesetzentwurf auch nicht beschrieben. Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Landwirten, teilweise zäunen Sie ihre riesigen Maisschläge selber, weil sie sagen, sie können mir das nicht alles alleine zumuten. So funktioniert das Zusammenspiel - aber auch nur so macht es für mich Sinn weiter zu machen.
- Hier werden Fütterungsverstöße etc. angeprangert. Hierfür gibt es bereits klare gesetzliche Vorgaben. Man kann und sollte solch ein Vergehen zur Anzeige bringen und dann wird demjenigen das untersagt, ggf. mit Folgen - und das ist auch richtig so. Wir distanzieren uns ebenfalls von einigen schwarzen Schafen. Wildtierfütterung in Maßen und nur in Notzeiten sollte bestehen bleiben, da es sich hier um ein Lebewesen UND ein hochwertiges Wildbrett handelt.
- Erstaunlicherweise mache ich viele Projekte mit dem Nabu vor Ort. Sprechen Sie mal mit den Ortsgruppen, Sie werden überrascht sein, wie viel mehr die Personen Ahnung von der Jagd haben als ihre Spitzenvertreter. Selbst diese schütteln stellenweise den Kopf. Ich bin überall gerne gesehen und habe ein gutes Verhältnis zur Bevölkerung. In den Ferien ist mein Ferienprogramm immer ausgebucht, ich wurde noch nie beschimpft etc. Selbstverständlich habe ich auch noch nie ein Haustier erlegt.
- Schonzeiten: Es ist alles geregelt, was es zu regeln gibt. Auch hier gilt - Sachverstand vor Idealismus. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Jedes Revier hat einen anderen Sachverhalt. Das Ruhe ARgument wurde hier schon oft angesprochen, auch für mich ist der "Besucherdruck" deutlich im Revier zu spüren. Der Wald wird immer mehr für Erholung heimgesucht (was ja auch gut ist, bitte nicht falsch verstehen), aber hierfür dem Jäger die Schuld zu geben, ist einfach nicht richtig. Wenn ich bei Mond sitze, staune ich wie viel Rehe ich sehe. In den üblichen Dämmerungszeiten ist das so gut wie unmöglich.
- Ich möchte Sie freundlich auffordern, das ganze Gesetz und deren Beteiligungsverfahren noch einmal zu überdenken. Es gibt für jeden Bereich Fachleute, das gilt auch für die Jagd. Und gerade in 2014 brauchen wir eine moderne, funktionieren Jagd, da uns die Energiewende mit ihren Maisschlägen auch einiges abverlangt. Gerade dann muss Sachkenntnis im Vordergrund stehen.
und bitte vergessen Sie nicht: Wildbret ist das ÖKO-Flesch - ohne Medikamente, ohne Streß, ohne Leid - so ein Fleisch bekommen Sie vom Jäger, der sein Handwerk versteht.
und die Schwarzen Schafe müssen wir gemeinsam ausrotten...aber das geht auch ohne neues LJG
mit freundlichen Grüßen MM
Anmerkung der Redaktion
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung
Sehr geehrte/r MM,
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.
Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.
Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Argumente der Jagdgegner
Eigentlich dachte ich, daß man sich hier Fachlich über das neue Jagdgesetz in BW unterhalten kann und evtl. auch seine eigenen Erfahrungen mit einbringen. Leider habe ich den Eindruck, daß diese Möglichkeit von einigen zur Propaganda genutzt wird. Hier wird z.B. behauptet Jäger würden Jährlich 400.000 Katzen und 65.000 Hunde erschießen.
Eigentlich dachte ich, daß man sich hier Fachlich über das neue Jagdgesetz in BW
unterhalten kann und evtl. auch seine eigenen Erfahrungen mit einbringen.
Leider habe ich den Eindruck, daß diese Möglichkeit von einigen zur Propaganda genutzt wird.
Hier wird z.B. behauptet Jäger würden Jährlich 400.000 Katzen und 65.000 Hunde erschießen.
Dies würde bedeuten, daß Täglich 1096 Katzen und 178 Hunde erschossen werden.
Heist wiederum pro Stunde 45 Katzen und 7 Hunde.
Wenn man bedenkt, daß wahrscheinlich 98% der Jägerschaft Berufstätig sind, frage ich mich wie diese Zahlen zustande kommen.
Vor allem wäre es unmöglich dieses in der heutigen Zeit zu vertuschen, außer alle Besitzer von erschossenen Katzen und Hunden hätten keine Möglichkeit diese Taten dann Publik zu machen.
Ebenso werden hier Zitate von Personen wie Theodor Heuss einfach aus dem Kontext gerissen oder sogar Zitate wie "Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit." untergeschoben die nachweislich gar nicht von Ihm sind.
Doch das beste ist immer noch die Behauptung, daß das Jagdgesetz ein Nazigesetz ist, was so nicht stimmt, da es noch in der Weimarer Republick erlassen wurde.
Im Gegenzug scheinen die wenigsten zu wissen, dass die Vorläufer des Tierschutzgesetzes aus Propagandischen Gründen aus der NS-Zeit stammen.
Eigentlich ging ich bis jetzt davon aus, daß man sich informiert befor mann solche Texte vom Stapel lässt.
Zum Schluss noch als Anmerkung für die Hobby-Tierschützer (weil eine anerkannte Ausbildung gibt es meines Wissenstandes nicht) sehe ich die Jagd nicht als Hobby sondern als Aufgabe.
zu 51 Jan
also entweder ihr Jagdschein ist schon 30 Jahre her, dann kann ich das verstehen, damals war der Inhalt noch ein wenig anderes gefächtert, oder Sie sind kein Jäger. Bitte lesen Sie hier die Beiträge der Jungjäger, die heute die Prüfung in Waldbiologie und ähnliches ablegen müssen, oder lesen Sie die Prüfungsinhalte auf entsprechenden Seiten nach.
also entweder ihr Jagdschein ist schon 30 Jahre her, dann kann ich das verstehen, damals war der Inhalt noch ein wenig anderes gefächtert, oder Sie sind kein Jäger. Bitte lesen Sie hier die Beiträge der Jungjäger, die heute die Prüfung in Waldbiologie und ähnliches ablegen müssen, oder lesen Sie die Prüfungsinhalte auf entsprechenden Seiten nach. Schade, dass Sie nicht auf dem aktuellen Stand sind. Gerade wir Jäger müssen aktuell bleiben, dazu lernen und mit gutem Vorbild und Verhalten voran gehen.