Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

131. Kommentar von :Ohne Name

§ 8

von gescholl@t-online.de Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ", Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der Durchführung Ihrer

von gescholl@t-online.de

Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik
definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ",
Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der
Durchführung Ihrer Drückjagden an keine, noch so geringen Regeln hält, in ein Gremium zur Erstellung
eines neuen LJG berufen werden. Wer es einmal selbst erlebt und, so wie ich, gesehen hat, muß sich ernsthaft fragen was diese Art von " Weidgerechtigkeit " soll, zumal dort auch Leute mit Kindern anwesend waren. Aus diesem Grund, lieber ÖJV-Vorsitzender, halten Sie sich besser aus der Diskussion
heraus!

132. Kommentar von :Ohne Name

§ 8

von gescholl@t-online.de Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ", Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der Durchführung Ihrer

von gescholl@t-online.de

Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik
definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ",
Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der
Durchführung Ihrer Drückjagden an keine, noch so geringen Regeln hält, in ein Gremium zur Erstellung
eines neuen LJG berufen werden. Wer es einmal selbst erlebt und, so wie ich, gesehen hat, muß sich ernsthaft fragen was diese Art von " Weidgerechtigkeit " soll, zumal dort auch Leute mit Kindern anwesend waren. Aus diesem Grund, lieber ÖJV-Vorsitzender, halten Sie sich besser aus der Diskussion
heraus!

133. Kommentar von :Ohne Name

Waidgerechtigkeit

@Gerhard Sch. Sehr geehrter Herr Gerhard Scholl, Ich verstehe sehr gut, was sie meinen, und ich gebe ihnen da vollkommen Recht, nur, bitte, werfen sie den Vorsitzenden des ÖJV und allgemein den ÖJV nicht in einen Topf mit allen anderen Jägern ! Der ´´Ökologische Jagdverband´´ vertritt kaum mehr als 300 ``Jäger´´ in BW, meist sind dies

@Gerhard Sch.
Sehr geehrter Herr Gerhard Scholl,

Ich verstehe sehr gut, was sie meinen, und ich gebe ihnen da vollkommen Recht, nur, bitte, werfen sie den Vorsitzenden des ÖJV und allgemein den ÖJV nicht in einen Topf mit allen anderen Jägern !
Der ´´Ökologische Jagdverband´´ vertritt kaum mehr als 300 ``Jäger´´ in BW, meist sind dies Forstleute im weitesten Sinne.
Und, mit Sicherheit gibt es auch unter diesen anständige Jäger.
Nur, dem ÖJV geht es nicht in erster Linie um die Ökologie, sondern die Ökonomie, nämlich ganz einfach, das pflanzenfressende Schalenwild wie Reh - und Rotwild zu dezimieren. Manchem Mitglied ist da auch jedes Mittel gerade recht !
Nun ist es sicher legitim, wenn ein Grundbesitzerder von seinem von seinem Grund und Boden - hier meist dem Wald - leben muß, darauf achten will, daß ihm - salopp ausgedrückt - nicht die ganze Verjüngung weggefressen wird.
Nur, der Zweck heiligt eben nicht die Mittel ! Und dann sollte man wenigstens so ehrlich sein, dies auch zu bekennen !
Liest man das Vereinsmagazin des ÖJV, wird dort nur gebetsmühlenhaft immer und immer wieder betont, daß es in deutschen Revieren viel zuviel Rehwild und Rotwild gibt, Schuld sind natürlich die ``Privatjäger`` gegen die auch kräftig gehetzt wird - der Deutsche Wald deswegen kurz vor dem Untergang stünde, und nur sie alleine in der Lage wären, alles besser zu machen. Man meint gerade, einen persönlichen Haß gegen diese Tiere zu spüren.
Um nicht falsch verstanden zu werden: ich will hier absolut NICHT unnatürlich überhöhten Wildbeständen das Wort reden, nur, und da fängt es doch schon an, was ist eigentlich ´´natürlich``??
Jagd nur noch als Schädlingsbekämpfung auf Reh - Rot - und neuerdings auch Schwarzwild ohne Gnade !
Für alles andere selbstverständlich Jagdruhe.
Herr Scholl, ich weiß wovon ich rede, ich kenne den ÖJV - Vorsitzenden sehr gut persönlich, und, glauben sie mir, seine handwerklichen Fähigkeiten auf der Jagd halten sich in sehr engen Grenzen, von der Einstellung zum Geschöpf Schalenwild mal ganz zu schweigen !
Dieser Mann würde nie und nimmer jagen - er selbst jagt ja auch nicht viel, er läßt andere machen - wenn er es nicht dienstlich müßte !
Daß so jemand dann bei einer Novellierung eines Jagdgesetzes mitreden darf, ist schon eine Sache für sich...
Cernunnus

134. Kommentar von :Ohne Name

Jagdzeit auf Schwarzwild u.a.

Den Fuchs im Frühjahr schonen, kein Thema, noch nie gewesen. Aber Schwarzwild, welches eigentlich dezimiert werden soll und muss ? Das kann kein Jäger und schon gar kein für Schäden zahlender Jäger nachvollziehen. Wir dürfen dann dort schießen, wo die Wildschweine nicht sind und dort wo sie sind, nämlich im Wald, dürfen wir nicht. Übrigens, welche

Den Fuchs im Frühjahr schonen, kein Thema, noch nie gewesen. Aber Schwarzwild, welches eigentlich dezimiert werden soll und muss ? Das kann kein Jäger und schon gar kein für Schäden zahlender Jäger nachvollziehen. Wir dürfen dann dort schießen, wo die Wildschweine nicht sind und dort wo sie sind, nämlich im Wald, dürfen wir nicht. Übrigens, welche Missverständnisse wird es hier geben. Z. B. der Hochsitz steht am Waldrand, also meist im Wald, die Sau steht im Feld und flüchtet nach dem Schuss in den Wald und wird dort geborgen. Spuren am nächsten Tag und der Ärger und die Anzeige des Jägers ist gewiss. Aber das nur am Rande. Bei 70.000 Sauen pro Jahr in Baden-Württemberg werden ca. 5.000 im angegebenen Zeitraum nicht mehr geschossen. Bei den Populationsraten kann sich das jeder ausrechnen (300 - 400 %), welches Nachwuchspotential wird hier geschont, aber wenn der Jäger zu 80 % den Wildschaden bezahlt, ist das ja kein Problem. .
Wer Katzen und wildernde Hunde schont, hat von klagenden Rehen noch nichts gehört, Junghasen, Jungfasanen die fehlen. Was ist mit den Singvögeln, den Bodenbrütern? Wer schützt die?
Fütterungsverbot: Ich habe in dem Revier in dem ich mitjage schon ewig nicht mehr füttern müssen, wenn, dann kirren wir und bejagen damit unsere Wildschweine. Aber, wenn Notzeiten eintreten, muss ich dann wirklich den Gang zur Behörde antreten? Wo traut man dem Jäger, den man so schätzt etwas zu? Genauso die Tatsache den Hasen von der Behörde nach Antrag zum Abschuss freizugeben? Wo ist da die Eigenverantwortung der Jäger? Die Jäger wissen, wann Wild zu schonen ist und rotten nicht aus.
Der Jäger erhält durch diese Novelle keine Wertschätzung und wird im Vertrauen in der Bevölkerung herabgestuft, was nach den aktuellen Umfragen nicht so ist. Wir sind in ca. 80-90 % der Bevölkerung anerkannt. Dies kommt durch die Novelle nicht zum Ausdruck.

135. Kommentar von :Ohne Name

§5

Die Regelung betreffend des "Wildtiermanagements" sind ersatzlos zu streichen. Die hier genannten Aufgaben sind für die Praxis vollkommen überflüssig und begründen lediglich einen zukünftigen Planstellenaufbau auf Steuerzahlerkosten sowie eine zusätzliche Bürokratisierung. Dies ist konsequent abzulehnen. Hegeaufgaben können auch zukünftig wie in

Die Regelung betreffend des "Wildtiermanagements" sind ersatzlos zu streichen. Die hier genannten Aufgaben sind für die Praxis vollkommen überflüssig und begründen lediglich einen zukünftigen Planstellenaufbau auf Steuerzahlerkosten sowie eine zusätzliche Bürokratisierung. Dies ist konsequent abzulehnen. Hegeaufgaben können auch zukünftig wie in der Vergangenheit bei unveränderter Rechtslage durch die Jagdausübung hervorragend ohne jegliche amtliche EInmischung wahrgenommen werden. Ggf. sind weitere bedrohte Wildartem dem Jagdrecht (und damit der Hege durch den Jagdausübungsberechtigten) zu unterstellen und dem Jagdausübungsberechtigten zusätzliche rechtliche und finanzielle Möglichkeiten diese Auftrag auszuführen zur Verfügung zu stellen. Damit wäre die Aufgabe u.a. bedrohte Wildtierarten in ihrem Bestand zu sichern ohne auf Steuerzahlerkosten zusätzliche Planstellen in unkontrollierbaren Ämtern zu schaffen.

136. Kommentar von :Ohne Name

Zur Gesetzesvorlage

Als Jäger und Jagdpächter kann ich über so eine Gesetzesvorlage nur den Kopf schütteln. Zu einigen Punkten möchte ich mich kurz äußern: Bleifreie Büchsenmunition? Warum nicht! Aber Einführung erst dann, wenn die Tötungswirkung so gut ist wie bei bleihaltiger Munition. Dies ist erwiesenermaßen zum Großteil noch nicht der Fall. Des weiteren ist

Als Jäger und Jagdpächter kann ich über so eine Gesetzesvorlage nur den Kopf schütteln.
Zu einigen Punkten möchte ich mich kurz äußern:

Bleifreie Büchsenmunition? Warum nicht! Aber Einführung erst dann, wenn die Tötungswirkung so gut ist wie bei bleihaltiger Munition. Dies ist erwiesenermaßen zum Großteil noch nicht der Fall. Des weiteren ist das Abprallverhalten noch genauer zu analysieren, schlechter als bei bleihaltiger Munition darf es auf keinen Fall sein (Sicherheit).

Schonzeit für Überläufer? Wenn ich sie sicher bejagen kann, ist sie ein Wahnsinn. Wo bleibt da die Wildschadenverhütung? Wenn Herr Minister Bonde anführt, dass seine Forstbeamten zu der Zeit nur 3-4% der Frischlinge und Überläufer schießen, dann sollte er dafür Sorge tragen, dass seine Beamten während der kalten Jahreszeit Jan., Feb., März öfters nachts am Ansitz verbringen, als auf der warmen Ofenbank. Wir bei uns im Revier schießen gut 25-30% der Überläufer in dieser Jahreszeit.

Wenn Wildruhe von Januar bis März gefordert wird, muss es auch Beschränkungen für alle Spaziergänger, Geocacher, Mountainbiker, Skilangläufer und Jogger geben.

Füttung im Winter verhindert Verbiß, egal ob viel oder wenig Schalenwild vorhanden ist. Wir Menschen haben dafür gesorgt, dass das Nahrungsangebot für das Wild schlechter geworden ist (Monokultur in Wald und Flur).

Haben verwilderte Katzen und wildernde Hunde mehr Rechte als freilebendes Wild und Vögel? Wo ist da der Tierschutz?
An das Thema Saufang in Baden-Baden darf ich gar nicht denken. In diesem Fall ist der Tierschutz gleich null.

137. Kommentar von :Ohne Name

Wo liegt der Sinn der Jagd?

Manche Natur- oder Tierschützer vergessen all zu oft, dass der Mensch auch Teil dieser Natur ist. Auch wir müssen unseren täglichen Nahrungsbedarf decken, da unterscheiden wir uns nicht von anderen Lebewesen auf dieser Erde. Dazu pirschen heute die allermeisten Menschen täglich um die Fleischregale der Supermärkte. Über die Herkunft oder

Manche Natur- oder Tierschützer vergessen all zu oft, dass der Mensch auch Teil dieser Natur ist. Auch wir müssen unseren täglichen Nahrungsbedarf decken, da unterscheiden wir uns nicht von anderen Lebewesen auf dieser Erde.
Dazu pirschen heute die allermeisten Menschen täglich um die Fleischregale der Supermärkte. Über die Herkunft oder Produktionswege der dort angebotenen Produkte machen sich nur wenige Gedanken hauptsche günstig. Das es heute aber noch Menschen gibt die zumindest einen Teil des täglichen Bedarfs direkt aus der Natur entnehmen, können sich fiele nicht mehr vorstellen. Für manche ist diese Vorstellung sogar abartig!
Für mich der mit der Landwirtschaft aufgewachsen ist, ist dies ganz normal. Ich gehe mit guten Gewissen und mit Freude zur Jagd. Wir Menschen sind nun mal Lebewesen die einen Teil ihrer Ernährung mit Fleisch decken. Hätte die Natur die Ernährung von uns Menschen auf eine andere Art regeln wollen, so währen wir womöglich mit einem Schnabel ausgestattet oder hätten Mägen wie ein Wiederkäuer.
Da dies nun mal nicht zu ändern ist, bin ich sehr froh nicht auf Massentierhaltung angewiesen zu sein. Alleine dies ist für mich Grund genug zur Jagd zu gehen.

138. Kommentar von :Ohne Name
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139. Kommentar von :Ohne Name

Wahre Ziele des Gesetzgebers

Das Mantra der grün-roten Landesregierung lautet doch, dass das bestehende Jagdgesetz im Kern 20 Jahre alt sei und reformiert werden müsse, weil sich "die gesellschaftlichen, ökologischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren grundlegend geändert hätten". Ganz abgesehen davon, dass dieses Postulat einfach nur behauptet wird

Das Mantra der grün-roten Landesregierung lautet doch, dass das bestehende Jagdgesetz im Kern 20 Jahre alt sei und reformiert werden müsse, weil sich "die gesellschaftlichen, ökologischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren grundlegend geändert hätten".
Ganz abgesehen davon, dass dieses Postulat einfach nur behauptet wird und demgemäß bis heute jeglicher Nachweis für die so beschriebene Notwendigkeit, ein bewährtes Gesetz von 1996 grundlegend zu ändern, fehlt, wird diese Behauptung durch das ständige Wiederholen auch nicht wahr.

Gerne wird dabei von der grün-roten Landesregierung zur Begründung der Notwendigkeit dann auch noch auf den „Tierschutz im Verfassungsrang“ abgehoben – als ob die Jägerschaft mit ihrer seit Jahrzehnten erprobten Waidgerechtigkeit den Tierschutz seither in die Tonne gehauen hätte! Gerade diese Gegenüberstellung: da Tierschutz (= gut) – dort Jäger (= schlecht) ist besonders perfide und nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass für jedes Stück Fleisch oder Wurst ein Nutz- oder Wildtier sterben muss, einfach falsch. Diese Schwarz-/Weißmalerei kann ich nur von demjenigen akzeptieren, der kein Fleisch oder Fleischprodukte isst – allen anderen muss klar sein, dass der Jäger das Wildtier in seiner gewohnten Umgebung schnell und ohne unnötiges Leiden tötet und verwertet. Das ist Waidgerechtigkeit und entspricht anerkanntermaßen dem Tierschutzrecht. Da ich aber glaube, dass die weitaus überwiegende Zahl der Baden-Württemberger Fleisch oder Fleischprodukte isst und sich dessen Herkunft durchaus bewusst sind, ist die Behauptung "mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz" einfach gelogen. Die "mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz" mag allenfalls in manchen grünen Zirkeln gegeben sein, aber dort tut man sich sowieso schon etwas schwer mit logischen Zusammenhängen und konsequentem Handeln.

In diesem Zusammenhang wird auch gerne übersehen, dass das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) im Gegensatz zu dem Staatsziel "Tierschutz" (Art. 20a GG) ein höherrangiges Grundrecht ist. Von daher brauchte man also auch kein neues Jagdgesetz.

Wenn dann weiter und in den letzten Tagen verstärkt darauf abgestellt wird, dass neue Gesetz würde das Verbot des unkontrollierten Abschießens streunender Hunde und Katzen vorsehen, dann ist das schon der Gipfel der Unverschämtheit – als ob wir Jäger unkontrolliert streunende Hunde und Katzen abschießen würden! Hier würde ein Blick in das bestehende Jagdrecht (§ 29 Abs. 2, 3 LJagdG) genügen und der Herr Ministerpräsident und sein Minister Bonde wären eines Besseren belehrt: streunende Hunde wie auch Katzen sind aufgrund sehr hoher gesetzlicher Hürden seit 1996 praktisch nicht „einfach abzuschießen“. Wenn mit dieser Aussage jedoch für das neue Gesetz geworben wird, dann ist bewiesen, dass es den grünen Protagonisten ausschließlich um Stimmungsmache und Verdummung geht.

Die Liste der Gemeinheiten des neuen Gesetzes ließe sich beliebig fortführen, sprengt jedoch jeglichen Rahmen. Der Landesjagdverband wird ebenso wie die anderen betroffenen Verbände zu den Einzelpositionen Stellung nehmen.

Dass der Landesjagdverband mit seinen rund 30.000 Mitgliedern anfänglich konstruktiv mitgearbeitet hat lag daran, dass man ihm Glauben machte, die fachliche Mitarbeit würde angemessen in das neue Gesetz einfliesen. Wenn der Landesjagdverband dann jedoch feststellen muss, dass er tatsächlich veräppelt wird und all die kleinen, oft nur wenige hundert Mitglieder starken, jedoch „grün getünchten“ Tier- oder Naturschutzverbände das gleiche Gewicht haben, dann ist die Reißleine zu ziehen. Jegliches Vertrauen in die vollmundigen Bekundungen ist dann verspielt.

Letztlich zeigt das neue Wildtiermanagementgesetz an vielen Stellen, dass der Jäger entmündigt werden soll mit dem offenkundigen grünen Ziel, möglichst vielen die Jagdleidenschaft zu verleiden. Je weniger sich dann noch der Gängelei des Gesetzes unterwerfen und die Jagd ausüben, desto weniger Widerstand ist beim Anziehen der im neuen Gesetz mit den Ermächtigungen bereits angelegten Daumenschrauben zu erwarten. Am Schluß steht die Beerdigung der 1848 mühsam erkämpften Jagdrechte.

Dass dann auch nebenbei das Bedürfnis für den Waffenbesitz entfällt, ist ein willkommener Nebeneffekt.

Alles in Allem ist das Wildtiermanagementgesetz als Ausdruck grüner Doktrin, Überheblichkeit und Besserwisserei abzulehnen - wir haben bereits ein geeignetes Jagdgesetz.

Und die Sozialdemokraten täten gut daran sich zu besinnen und dem Spuk ein Ende zu bereiten.

Peter Schnirzer, Altbach

140. Kommentar von :Ohne Name
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