Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
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„Allgemeine Bestimmungen”
Ein Jagdgesetz das seit Jahren funktioniert muss nicht geändert werden, nur weil man meint es sei nicht mehr Zeitgemäss.
Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen getrennt bleiben
Das Jagdrecht darf dem Naturschutzrecht nicht unterstellt werden. Sie müssen auf gleichem Level nebeneinander liegen. Wer außer den örtlichen Jägern soll entscheiden können ob z.B. eine ausreichende Feldhasenpopulation vorhanden ist oder nicht. Die Jäger in den einzelnen Revieren kennen die örtlichen Gegebenheiten besser als jeder Außenstehende und
Das Jagdrecht darf dem Naturschutzrecht nicht unterstellt werden. Sie müssen auf gleichem Level nebeneinander liegen. Wer außer den örtlichen Jägern soll entscheiden können ob z.B. eine ausreichende Feldhasenpopulation vorhanden ist oder nicht. Die Jäger in den einzelnen Revieren kennen die örtlichen Gegebenheiten besser als jeder Außenstehende und jeder Naturschützer ohne den örtlichen Bezug und vermutlich oftmals ohne das notwendige Fachwissen.
Bürger gegen Jagdgesetznovelle
Sehr geehrte Landesregierung, Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde, für uns als nichtjagende Bürger ist es unverständlich, dass das bisher bestens funktionierende Landesjagdgesetz in ein nicht durchdachtes Tier- und Wildtiermanagementgesetz mit vielen unsachlichen und irrsinnigen Argumenten umgewandelt wird. Ein Wildtiermanager
Sehr geehrte Landesregierung,
Ministerpräsident Kretschmann
und Minister Bonde,
für uns als nichtjagende Bürger ist es unverständlich, dass das bisher bestens funktionierende Landesjagdgesetz in ein nicht durchdachtes Tier- und Wildtiermanagementgesetz mit vielen unsachlichen und irrsinnigen Argumenten umgewandelt wird. Ein Wildtiermanager soll den Jäger bevormunden! Wie soll das funktionieren? Der Jäger nimmt richtig viel Geld in die Hand, um die hohe Pacht, Wildtiermaßnahmen zur Arterhaltung , Hege und Pflege, Zäunungen, Wildschaden, anlegen von Wildäckern u.v.m. aus eigener Tasche zu bezahlen. Von der Anschaffung geeigneter Fahrzeuge und Ausrüstung ganz zu schweigen. Diese finanziellen Leistungen zu erbringen ist der Natur- und Tierschutz gar nicht imstande, vom ehrenamtlichen und zeitlichen Aufwand gar nicht zu reden. Hat der Jäger die teure, zeitaufwendige und umfassende Jägerausbildung (grünes Abitur) abgelegt, um sich bevormunden zu lassen. Wir raten den Herren Ministern, die Jägerprüfung abzulegen, um überhaupt eine Ahnung von der Jagd zu erhalten. Aus diesem Grund fordern wir, entgegen dem Referentenentwurf zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, dass sich Natur- und Tierschutz bezüglich der Jagdgesetzgebung vor allem an den Fachkenntnissen der Jägerschaft zu orientieren haben. Laien, Tier- und Naturschützer sind weder qualifiziert, noch haben sie irgendwelche praxisbezogene Erfahrung zum Thema Jagd. Und was ist, wenn die gegängelten Jäger ganz aussteigen? Die Gemeinden haben keine Pachteinnahmen mehr und die Jagdausübung muss trotzdem gewährleistet werden (Wildseuchen, Wildschaden, Zäunung, Fallwild etc.), d.h. hohe Kosten fallen an. Soll jetzt der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden? Man kann sich auf die nächste Steuererhöhung einstellen.
Die Rehwildfütterung soll ganz eingestellt werden. Dabei wird ausschließlich guter Apfeltrester ausgelegt, welcher viele Vitamine beinhaltet. Bei einem starken Winter bleiben ohne Fütterung viele Rehe auf der Strecke. Aber vielleicht denken sich die Gesetztreiber: lieber elendiglich verhungern, dann tot ein sammeln und wegwerfen als bei Bedarf erlegen und das gute Wildbret verwerten. So sieht also grüne Nachhaltigkeit aus? Die Minister sollten auch an die Verbraucher denken, die beim Jäger ein frisches Wildbret kaufen, da sie wissen, dass sich das Wild nur von natürlichem Futter ernährt und keine medizinischen Zusätze erhält.
Die Wildschweinjagd soll 2 Monate, trotz hoher Wildbestände und der Bedrohung der afrikanischen Schweinepest, ruhen. Über das ganze Jagdjahr wird von den Jägern verlangt, mehr Wildschweine zu erlegen, da diese sich rasch vermehren und großen Schaden anrichten (muss wieder vom Jäger übernommen werden). Lt. Erhebungen werden in den zur Ruhe festgelegten Monaten 20% des gesamten Jahresabschusses erzielt. Ist das nicht ein Irrwitz!
Deshalb plädieren wir als Nichtjäger, Verbraucher und besorgte Bürger das bisherige Jagdgesetz nicht gänzlich zu ersetzen sondern praxisgerecht weiterzuschreiben. Ansonsten wissen wir, wo wir unser Kreuzchen auf dem Wahlschein zu machen haben.
Mit freundlichen Grüßen
eine Bürgerinitiative aus Baden-Württemberg
Diktat des Naturschutzes
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir nicht erklärbar wie dieser Gesetzentwurf überhaupt so weit kommen konnte. 1. Managementklassen: Wer ist denn ständig unterwegs in Wald und Flur? Wie soll eine außenstehende Behörde denn erkennen was gerade bejagbar ist? Warum erhält hier der Naturschutz eine gleichwertige Mitsprache? Wo ist der
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir nicht erklärbar wie dieser Gesetzentwurf überhaupt so weit kommen konnte.
1. Managementklassen:
Wer ist denn ständig unterwegs in Wald und Flur? Wie soll eine außenstehende Behörde denn erkennen was gerade bejagbar ist? Warum erhält hier der Naturschutz eine gleichwertige Mitsprache?
Wo ist der Anreiz für Jäger SchutzMANAGMENT = HEGE! zu betreiben wenn nicht absehbar ist das man bsp. jemals wieder einen Hasen, ein Rebhuhn oder einen Auerhahn erlegen darf? Wir als Jäger investieren stunden an Arbeit um dann eigenverantwortlich ein zwei Hasen zu schießen. Das sollte doch in cer Verantwortung einzelner sein. Wir hegen und haben schon ein großes Eigeninteresse, dass bestimmte Arten "hochkommen". Dies stellt außerdem einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar.
2 Ruhephase:
Gerade in den vorgeschlagenen Monaten erfolgt ein Großteil des Schwarzwildabschußes. Wer dies verbietet sollte auch den Wildschaden tragen, da gerade hier z.B. Mais ausgebracht wird. Ich begrüße eine Ruhephase für das Wild absolut. Dann aber für alle Fußgägner, Jogger, Hundeführer, Radfahrer usw. Dann bin ich sofort dabei.
3. Bürokratieabbau:
Wie viele Stellen sind denn zusätzlich geplant? Ich erkenne nur Umständliche Verfahren und zusätzlichen Bürokratischen Aufwand.
4. Reviere:
So werden Reviere nicht mehr verpachtbar. Wenn wir nicht ein zwei Hasen im Jahr schiessen dürfen können Sie sich für unser Revier jemand neues suchen bzw. wann wird mir denn dann etwas gezahlt wenn keiner mehr jagen will? Ich sehe hier nur die Handschrift des Naturschutzes. Wir Jäger sind in der Woche mehrere Stunden draußen und können am besten einschätzen was zu tun ist. Jemand der lediglich einen Mitgliedsausweis hat und im Jahr einmal Brutkästen aufhängt kann uns Jägern doch keine Vorschriften machen.
5. Sprache:
Wir haben eine schützenswerte Tradition. Warum sind in dem gesetzt so viele Anglizismen enthalten. Was sollen worte wie Management und Wildmanager? Das ist unnötig und vernachlässigt unsere schützenswerte Tradition.
Wir Jäger sind nicht mehr bereit nur die Arbeit zu übernehmen und uns von anderen ständig Vorschriften machen zu lassen. WIR sind Jagd!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bruckner
Managementgruppen/z.B. Feldhase u.a.
Man sieht hier deutlich, dass dem neuen Jagdgesetz nicht daran gelegen ist unterschiedliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es wird lieber verallgemeinert, Bürokratie aufgebaut, der Jäger entmündigt und ggf. lieber gleich verboten. Ein Beispiel ist der Feldhase. Bei uns im Revier "stimmt" der Lebensraum noch. D.h. es gibt auf den Feldern
Man sieht hier deutlich, dass dem neuen Jagdgesetz nicht daran gelegen ist unterschiedliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es wird lieber verallgemeinert, Bürokratie aufgebaut, der Jäger entmündigt und ggf. lieber gleich verboten.
Ein Beispiel ist der Feldhase. Bei uns im Revier "stimmt" der Lebensraum noch. D.h. es gibt auf den Feldern Hecken, bzw. kleinere Waldstücke und entsprechende Nahrung. Eine Treibjagd wird keine durchgeführt. Deshalb spricht nichts dagegen, im Jahr 3 oder 4 "Kochhasen" zu schießen. Ich denke, dass der Jäger sein Revier kennt uns selbstständig entscheiden kann, ob eine Jagd und Abschuss vertretbar ist, oder nicht.
Noch ein weiteres Beispiel: Nachdem das Auerwild vor vielen Jahren stark zurück ging meinte man, es mit einer ganzjährigen Schonzeit "retten" zu können. Mein Vater (76 Jahre) kann sich an unserem Wohnort (Calw) noch an Auerwild erinnern (vor ca. 40-50 Jahren). Heute ist es dort verschwunden. Aber warum? Geschossen hatte man doch keines mehr?
Fazit:
Anscheinend ist die Politik und der sogenannte Naturschutz immer noch der Meinung mit Verboten oder Gängelungen der Jäger bedrohten Wildarten zu helfen. Offensichtlich wird nicht erkannt, dass es der Lebensraum ist, der verbessert werden muss.
Novellierung des Jagdgesetzes
Sehr geehrter Herr Bonde, es ist ja nett, dass sie sich um die Akzeptanz der Jäger in der Öffentlichkeit Sorgen machen, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier in Oberschwaben und sicher auch anderswo keine Probleme damit haben. Sicher hätten sie auch noch andere Probleme zu lösen! Ich, als Jagdpächter und Jagdgenosse, kann überhaupt nicht
Sehr geehrter Herr Bonde,
es ist ja nett, dass sie sich um die Akzeptanz der Jäger in der Öffentlichkeit Sorgen machen, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier in Oberschwaben und sicher auch anderswo keine Probleme damit haben. Sicher hätten sie auch noch andere Probleme zu lösen!
Ich, als Jagdpächter und Jagdgenosse, kann überhaupt nicht verstehen dass das Jagdrecht zum Teil dem Naturschutzrecht unterstellt werden soll und an uns Jägern und Grundstücksbesitzern vorbei argumentiert wird. In Ihrem Film erwähnen Sie unter anderem die zweimonatige Jagdruhe. Ich fände das wunderbar, wenn es parallel dazu ein Leinengebot für Hunde und ein Wegegebot für Spaziergänger in diesem Zeitraum geben würde. Und nicht nur ein ideologisch angefärbtes Betretungsverbot für Jäger.
In unserer Familie waren alle Jäger; Vater, Großvater,... und die Baujagd wurde von allen intensiv betrieben und ich kann Ihnen versichern, ein gut am Fuchs ausgebildeter Hund hat mit dem Dachs keine Probleme. Ähnlich verhält es sich mit der Fallenjagd. EIne vorschriftsmäßig gestellte Falle beim Marder schließt Fehlfänge (Verletzungen) aus.
Mit den Managementklassen der Tierarten ist der Bürokratie Tür und Tor geöffnet. Es kann ja wohl nicht sein, dass sich der Höckerschwan im Nutzungsmanagement und der Kormoran sich im Schutzmanagement wiederfindet. Ebenso frage ich mich z.B. beim Feldhasen (Schaden in Obstanlagen) wie wir da zu einer eingeschränkten Jagd mit Genehmigung kommen sollen.
Insgesamt finde ich die Novelle überhaupt nicht praxistauglich und von der Aussage unseres Ministerpräsidenten über mehr Mitverantwortung der Bürger weit entfernt.
Hier wird doch uns Jägern ein grüner Gängel vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Alfred Kehrle
neues Landesjagdgesetz
Frank Wagner, Forstamtmann i. R. Hohenwiesenstr. 25 72459 Albstadt Sehr geehrte Damen u. Herren, der Name für das neue Jagdgesetz spricht ganz für sich. Wer dachte, dass ich noch einmal Manager werden würden.. Wer hat sich wohl nur diesen Namen ausgedacht? Bis jetzt ist die Jägerschaft eigentlich ganz ordentlich mit der Fortverwaltung
Frank Wagner, Forstamtmann i. R.
Hohenwiesenstr. 25
72459 Albstadt
Sehr geehrte Damen u. Herren,
der Name für das neue Jagdgesetz spricht ganz für sich. Wer dachte, dass ich noch einmal Manager werden würden.. Wer hat sich wohl nur diesen Namen ausgedacht? Bis jetzt ist die Jägerschaft eigentlich ganz ordentlich mit der Fortverwaltung zurecht gekommen. Wir konnten das Rehwild-Problem gemeinsam lösen.
Wir brauchten eigentlich keinen vorgesetzten Naturschützer, uns hat die untere Jagdbehörde und der Naturschutzbeauftragte beim Landratsamt gereicht. Bei Schwierigkeiten konnte fast alles in Begängen (Verbiss) erledigt werden. Das wir mit dem Rehwild, Abschussplänen, Abschusslisten und Verbissgutachten so gut zurecht kamen, ist nicht Ihrer grünen Politik zu verdanken, sondern der Jägerschaft und Forstverwaltung in Zusammenarbeit mit den jetzigen Behörden.
Was ist denn die Aufgabe des neuen Beauftragten beim Landratsamt? Steht da die Arbeitsplatzbeschreibung schon? Mein Vorschlag: er könnte doch kreisweit das Unfallwild wegräumen, natürlich kostenlos und die Bescheinigungen für die Versicherungen erstellen. Die Polizei hätte dann nur einen nächtlichen Ansprechpartner, es wäre doch viel einfacher.
Außerdem könnte er die Füchse in den Privatgrundstücken kostenlos abholen und entsorgen, die zur Zeit an Staupe verenden.
Die Fütterungen und Kirrungen könnte er auch gleich mit kontrollieren. Ach so, wir füttern doch nicht mehr...
Bedenken Sie mein kleines Revier in Albstadt-Burgfelden, was Herr Kretschmann sicher kennt, liegt größtenteils über 900m. Bringen Sie doch wenigstens eine Höhenzahl, z. B. über 700m darf gefüttert werden, ein.
Was hier in Albstadt-Burgfelden im Laufe der Zeit an Freizeitaktivitäten dazu gekommen ist, wissen Sie sicher selbst. Am schwierigsten sind die Mountainbiker. Die 2m Regelung für Wege darf auf keinen Fall fallen. Ich weiß als Forstmann, wovon ich rede. Es wurden hier Radstrecken auf den Albvereinsweg Nr. 1 gelegt.
Welcher Jäger möchte schon einen Hund erschießen! Ich habe immer gute Hunde mit Prüfungen gehabt, doch es kann auch dennoch zu Komplikationen kommen. Daher brauchen wir ein Anleingebot im Wald, dann brauchen wir auch keine Regelung, um Hunde zu erschießen. Wer möchte freiwillig einen zum Abschuss genehmigten Hund erschießen, im Beisein von Herrchen oder Frauchen???
Wieso wollen Sie alles reglementieren? Bei uns hier in Albstadt gibt es kaum Hasen und Rebhühner. In den letzten 30 Jahren habe ich keinen Hasen geschossen, sondern mich gefreut, wenn ich einen auf den Ansitz gesehen habe. Deshalb müsste es ja in Burgfelden von Hasen wimmeln. Die Jäger sind doch ausgebildete Fachleute für die Jagd, da brauchen wir doch nicht noch einen Freizeitnaturschützer ohne Prüfung.
Wenn Sie schon die Schutzzeiten ändern wollen, dann gehört auch ein Wegegebot und Anleinpflicht für Hunde dazu.
Ohne Not wollen Sie unser bewährtes Jagdgesetz abschaffen und haben sich einen gewaltigen Widerstand aufgeladen. Die Jäger und Landwirte haben Sie jedenfalls nicht auf Ihrer Seite. Die Rathäuser und Grundbesitzer nur teilweise. Die Lehrer, mit denen ich manchmal Führungen im Walde mache, auch nicht mehr. Es wird wohl eng werden das nächste Mal.
Ich bitte Sie, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten und die Jägerschaft mitzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Wagner
Praktiker mit 32 Jahren Diensterfahrung im Forstamt Albstadt
Neues Jagdgesetz der Grünen Landesregierung
Beim Lesen dieses neuen Entwurfes, kommt mir die Galle hoch. Jagdrecht soll tierschutzkonformer werden! Das Gegenteil ist aber leider der Fall. Verlangt doch dieser neue Gesetzesentwurf das Rehwild in der Notzeit absichtlich verhungern soll, da die Wildfütterung verboten wird. Wildvögel und Eichhörnchen sollen aber gefüttert werden. Außerdem
Beim Lesen dieses neuen Entwurfes, kommt mir die Galle hoch.
Jagdrecht soll tierschutzkonformer werden! Das Gegenteil ist aber leider der Fall.
Verlangt doch dieser neue Gesetzesentwurf das Rehwild in der Notzeit absichtlich
verhungern soll, da die Wildfütterung verboten wird. Wildvögel und Eichhörnchen sollen
aber gefüttert werden. Außerdem dürfen sonstige Wildtiere von wildernden Hunden straffrei
gerissen werden. Ich habe jüngst drei Fälle per Foto dokumentiert. Diese Bilder waren so
blutig, dass die Zeitung diese Fotos dem Leser nicht zumuten konnte. Ganze Tiergattungen werden in Zukunft in der Existenz bedroht, weil deren tierische Jäger mit einem völlig sonderbaren
Schutz geschont werden sollen. Wildtiere haben auch ein Recht auf Leben.
Das Ganze lässt nur den Schluss zu; Jagd soll schleichend abgeschafft werden.
Dabei ist die Jagd in der jetzigen Form, die humanste Form der Landtiernutzung, weit besser als
Massentierhaltung, auch gibt es dabei keine Schlachttiertransporte.
Jagd ist Handwerk und Naturschutz in einem . Und die Jäger verstehen Ihre Arbeit!
Im alten Gesetz ist alles ausreichend geregelt. Es bedarf keiner Neuerung!
Die Zehn Gebote müssen ja auch nicht neu erfunden werden.
Kein Druck durch Lobbyisten!!
Das Jagdgesetz bedarf einer dringenden Novellierung: 1. Ist es für Tierarten unsäglich, an 365 Tagen im Jahr (selbst mit Nachwuchs) zu wissen, daß hinter jedem Baum einer mit Knarre steht und es auf ihr Leben abgesehen hat. Beutegreifer sind irgendwann satt. Die Jägerschaft ist es nicht. 2. Der Jagdverband darf nicht zur 4. Macht im Staate
Das Jagdgesetz bedarf einer dringenden Novellierung:
1. Ist es für Tierarten unsäglich, an 365 Tagen im Jahr (selbst mit Nachwuchs) zu wissen, daß hinter jedem Baum einer mit Knarre steht und es auf ihr Leben abgesehen hat. Beutegreifer sind irgendwann satt. Die Jägerschaft ist es nicht.
2. Der Jagdverband darf nicht zur 4. Macht im Staate werden. Es kann nicht angehen, daß sich ein Großteil der Bevölkerung von einer Minderheit in einer dermaßenen Weise unterdrücken und beschimpfen läßt, weil Pfründe wegfallen.
3. Wer Totschlagfallen befürwortet, dem gehört meiner Meinung nach alles abgenommen, mit dem er auch nur geringsten Schaden anrichten kann, denn der ist gefährlich, auch für Waldspaziergänger.
4. Katzen und Hunde abzuschießen, ist wohl der Volkssport der Jäger geworden, wenn man die Zahlen betrachtet. Natürlich haben laut Jäger alle gewildert - ist nur leider nicht nachzuweisen, deswegen ist der Jäger im Recht. So eine Lücke im Gesetz darf es nicht mehr geben!
Beispiel: An einer Kleingartenanlage, über 200 m vom Ort entfernt, schießt der ortsansässige Jäger eine Katzenkolonie nach und nach ab, obwohl kastriert, gefüttert und nit Streunerhütten gebunden. Und nach seinen Aussagen wird er weitermachen, weil sie Vögel fangen. Wo ist da die Rechtsprechung???
5. Der Tier- und Naturschutz war tatsächlich dem Jagdrecht immer untergeordnet. Vielleicht wegen der ungleichen Verteilung des Vermögens und der Beziehungen - das ist aber Spekulation, wenn auch eine logische Erklärung für mich. Wir leben im Jahr 2014 und haben gefälligst nachhaltigen Tier- und Naturschutz zu betreiben. Es gibt übrigens noch viele andere weitaus interessantere Hobbies als Tiere abschießen. Man kann sich als Privatmensch viel effektiver am Naturschutz beteiligen als auf die Jagd zu gehen.
Es kann nicht sein, daß sich eine vom Volk gewählte Regierung von Lobbyisten unter Druck setzen läßt (ja, mit was eigentlich??) und deswegen die dringend notwendigen Neuerungen über Bord wirft.
Daß die Schonzeit von 3 auf 2 Montate reduziert wurde, ist wohl der Jäger- und Landwirtslobby zu verdanken. Die Regierenden dürfen aber nicht vergessen, von wem sie bezahlt werden und wessen Geld sie verbraten.
Ich erwarte eine Regierung mit Rückgrat, die sich den Beschimpfungen der Jäger entgegenstellt und sich nicht Lobbyismus nachsagen läßt.
Übrigens zahle ich liebend gerne für die Schäden der Landwirte (obwohl der massive Maisanbau für mich auch eine kurzsichtige Vorgehensweise und auf Dauer für das Land nicht zu verkraftende Anbauweise ist).
Wir geben so viel Geld für Schund aus, da kann man getrost umschichten.
Feldhase, Fütterung, Jagdschutz
Dieser Gesetzentwurf stärkt uns Jäger nicht, es schränkt uns ein. Konnten wir bisher selbst entscheiden ob unser Revier das Erlegen eines Feldhasen verträgt, wird dies nun für uns geregelt. Das Selbe gilt für die Fütterung des Wildes in Notzeiten, auch dies wird zunächst generell verboten. Die Entscheidung ob eine Notzeit vorliegt wird uns
Dieser Gesetzentwurf stärkt uns Jäger nicht, es schränkt uns ein. Konnten wir bisher selbst entscheiden ob unser Revier das Erlegen eines Feldhasen verträgt, wird dies nun für uns geregelt. Das Selbe gilt für die Fütterung des Wildes in Notzeiten, auch dies wird zunächst generell verboten. Die Entscheidung ob eine Notzeit vorliegt wird uns abgenommen. Für den Schutz des Wildes gegen verwilderte und meist herrenlose Hauskatzen benötigten wir eine schriftliche Genehmigung.
Wo bleibt denn bei diesem Gesetzentwurf die vielbeschworene Aufwertung der Jagd in Baden Württemberg? Ich möchte behaupten die Landesregierung hat dieses Ziel komplett verfehlt.