Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare
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Notzeit und Freizeitdruck
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe es nicht, warum man in Notzeiten (die bekanntlich von der Unteren Jagdbehörde festgelegt werden) nicht gefüttert werden soll?
In vielen Gebieten leidet unser Wild durch den starken Freizeitdruck gerade im Winter erheblich Hunger.
Ist denn alles was die Jäger in den letzten Jahren gemacht haben so falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Kirrungen
Der Erfolg von Kirrungen hängt im Wesentlichen von ihrer dauerhaften und regelmäßigen Beschickung ab. Zeitliche Unterbrechungen wirken sich negativ auf deren Frequentierung aus. Außerdem wird sich das Schwarzwild in diesen Zeiten nicht im Wald halten lassen. Die Schäden im Feld würden zwangsläufig zunehmen.
Fütterung
Was unterscheidet den Vogel oder Igel von einem Reh? Warum wird auf der einen Seite die Fütterung einiger Wildtiere gefördert, auf der anderen Seite anderen Wildtieren die nötige Nahrung vorenthalten? Ist das ethisch/moralisch Vertretbar? Ist Tierschutz teilbar?
Abschuss von Hunden und Katzen
Ich freue mich sehr, wenn es künftig NICHT mehr möglich ist, dass Jäger Hunde und Katzen (geliebte Haustiere, oder ebenso schlimm: heimatlose domestizierte Tiere) nach Gutdünken erschießen. Dies ist ein absolut wichtiger Schritt und längst überfällig für eine moderne Gesellschaft mit Tierschutzgesetzen.
Ich hätte auch nichts gegen eine friedliche Koexistenz mit kompetenten Wildmanagern einzuwenden. Leider erlebe ich in der Praxis als Hundebesitzer, Jäger und Förster eher als selbsternannte Reviercowboys, die sich darin gefallen vor allem Hundebesitzer anzupöbeln. Auch hier gibt es selbstverständlich Ausnahmen.
Im Hinblick auf Katzen muss noch Folgendes gesagt sein: Eine Überpopulation von Katzen lässt sich nur durch Kastrationsprogramme lösen. Des weiteren ist der Hauptgrund für Artenverarmung bei Vögeln (wie auch bei anderen Wildtieren) vor allem die intensive Landwirtschaft mit den Folgen einer ausgeräumten Landschaft.
Mein Wunsch wäre zudem die Liste der "jagdbaren Tiere" kritisch zu prüfen. Ich sehe keinen Grund beispielsweise Füchse oder Dachse zu bejagen (die Tollwut ist ja durch Impfprogamme kein Thema mehr) und meines Wissens verzehrt niemand deren Fleisch.
§31 (1) 4. Bleifreie Munition
Der Deutsche Jagdrechtstag 2013 stellt zum Thema Bleifreie Munition fest:
II. Bleifreie Munition
1. Der Deutsche Jagdrechtstag hält eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Jagdmunition für geboten. Jede Regelung ist primär an der tierschutzgerechten Tötungswirkung sowie den sicherheitsbelangen und der Lebensmittelsicherheit auszurichten.
2. Die Berufsgenossenschaft wird aufgefordert, die Unfallverhütungsvorschriften anhand der neuen Erkenntnisse zum unkalkulierbaren Abprallverhalten von Büchsenmunition zu überprüfen.
Die auf dem Markt vorhandene Jagdbüchsenmunition erfüllt die Anforderungen, die an Jagdbüchsenmunition zu stellen sind, derzeit nicht. Es gibt Munition, die nachweislich nicht tierschutzgerecht tötet. Auch das Abprallverhalten bleifreier Munition steht in der Diskussion. Es ist unklar, welche Munition konkret verboten sein soll. Die Formulierung "deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets eine nachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung haben kann,"ist nicht praktikabel. Das in dem Verbot steckende Risiko kann nicht dem einzelnen Jäger aufgebürdet werden. Jäger, die in verschiedenen Bundesländern jagen, sollten sich auf eine bundeseinheitliche Regelung verlassen können.
Diese Regelung ist daher ersatzlos zu streichen.
Fütterungsverbot
Das geplante Fütterungsverbot ist mir unverständlich. Bei einer weitgehend unverändert natürlichen Umgebung ohne die Störungen der Zivilisation könnte dem noch zugestimmt werden unter der Voraussetzung dass das Fütterungsverbot für alle wildlebenden Tiere gilt. Warum wird eine Ausnahme für Rotwild gemacht? (Natürlich sehe ich die Notwendigkeit dazu) Rehwild hat in seinem jeweiligen Lebensraum unterschiedlichste Bedingungen. Auf der Alb 600-900 m Höhe können Winter so hart sein dass Rehwild verhungert oder sich durch den Winter quält. Der Druck durch die vielen Naturnutzer nimmt darauf keine Rücksicht. In jedem einiger maßen begehbaren Revier sind im Winter nach längerer Zeit ohne Schneefall keine 200 m² ohne Ski oder Gehspuren. Neuerdings vermehrt auch im Winter Mountainbiker quer durch den Wald. Die reich gegliederten Feld-Wald Strukturen werden durch die moderne Landwirtschaft aufgehoben da die klein flächige Bewirtschaftung abnimmt und große "moderne" Flächen zur besseren Bewirtschaftung entstehen.
Ein modernes Jagdgesetz muss auch auf diese Bedingungen Rücksicht nehmen.
Der Mehrbedarf an Energie muss zu gefüttert werden um Schäden am Wald zu vermeiden. Natürlich kann diese Fütterung nicht beliebig und grenzenlos sein. Bestimmte Regeln dazu gelten ja bereits.
§ 31 Sachliche Verbote
Die in § 31 enthaltenen Verbote sind, vorsichtig formuliert, häufig verunglückt.
Beispiele:
Abs.1 Ziff.1: Diese Regelung soll wohl nur für Jäger gelten, nicht für Treiber. Die se Ziffer unterscheidet ja zwischen "teilnehmen" und "schießen". Ein Schießnachweis für einen Einzel-Schuß auf einen sitzenden oder gar verletzten Vogel (Ringeltaube, Rabenkrähe oder Elster) ist überzogen.
Ziff. 15: Die bisherige Regelung im BJagdG §19 Abs.1, Nr.10 ist ausreichend und sollte übernommen werden. Die Neuregelung ist nicht praxisgerecht. Bei vielen Revieren oder Revierteilen ist der Abstand von Reviergrenze zu Reviergrenze weniger als 500 Meter. Muß künftig der Rewviernachbar gefragt werden, ob und wo er eine Fütterung betreibt?
Schutz von Hauskatzen und Hunden
Die Wege, auf denen viele Jäger die Legitimation für ihre teils nicht zeitgemäßen Praktiken aufrechterhalten, sind äußerst fragwürdig, wenn die Taktik darin besteht , Schauermärchen über Tiere zu verbreiten, die der Natur nicht zuträglich seien, weil sie Raubtiere sind.
Ich möchte nun gerne mit dem einen oder anderen Mythos über das Verhalten von Katzen aufräumen (über Hunde weiß ich zugegebenermaßen nicht so viel):
- Die jährliche Beute von Katzen und von Jägern steht in keinem Verhältnis zueinander. Je nach Katze kann der Umfang der Beute auch mal größer ausfallen, dennoch ist es selbst da eine maßlose Übertreibung, wenn man von Massenmord (!) spricht. Es versteht sich von selbst, dass Katzen nicht mit Schusswaffen, Treibjagd und Totschlagfallen konkurrieren können.
- Ein großer Teil der erbeuteten Tiere bei Katzen besteht aus Mäusen - und nicht aus Vögeln, Eichhörnchen oder sogar Hasen! Vor allem ausgewachsene Hasen sind für Katzen eine eher untypische Beute. Meine Katze ist vor diesen Tieren sogar weggerannt.
- Eine Katze jagt auch nicht rund um die Uhr, weshalb es u.a. schwachsinnig ist, jede Katze, die sich mehr als 200-300 m (je nach Bundesland) von einer besiedelten Fläche entfernt , automatisch als wildernd zu deklarieren, selbst wenn diese bloß vor sich hin döst.
- Das Revier einer Katze überschreitet die gesetzlichen Vorgaben um ein Vielfaches. Jetzt soll mir doch bitte einer sagen, wie ich meinen Katzen erklären soll, dass sie sich nicht mehr als 200 m vom Haus entfernen dürfen, wenn sie vom ortsansässigen "Ordnungshüter" verschont bleiben "wollen"! Daher befürworte ich eine Ausweitung der geschützten Zone für Katzen.
- Das Töten meiner Haustiere durch einen Jäger sehe ich als einen dreisten Eingriff in mein Besitzrecht, um mich hier mal in Juristendeutsch auszudrücken. Katzen und Hunde sind nicht irgendwelche „Viecher“ (so wenig, wie auch die übrigen Tiere), sondern vollwertige Familienmitglieder und Freunde! Katzen sind sehr wohl soziale und intelligente Tiere, die sowohl zu ihren Artgenossen als auch zu ihren Menschen eine innige Freundschaft pflegen können.
Immer wieder versuchen gewisse Jäger, ihre Zuhörer emotional anzusprechen, indem sie ihnen herzzerreißende Geschichten über Katzen, die Nester ausrauben und Hunde, die Rehe beißen, erzählen. Es sei ja sowas von verantwortungs- und herzlos, solch traurigen Spektakeln tatenlos zuzusehen. Deshalb, so diese Jagdbefürworter, sei das Töten von offiziell 280 000 Katzen pro Jahr (Dunkelziffer viel höher) gerechtfertigt. Man sollte bedenken, dass diese "Tierfreunde" selbst massenweise Vögel töten. Und ein paar bissige Hunde, bei denen es sich oft um ausgesetzte Tiere handelt, die man auch einfangen und ins Tierheim bringen könnte, sind sicherlich ein geringeres Übel als die Treibjagd, bei der das Wild auf grausame Art und Weise zur Strecke gebracht wird, von anderen grausamen Jagdmethoden ganz zu schweigen. Genau diese Jäger machen viel Aufhebens um ein paar von Hunden verletzte Rehe, während sie selbst alleine in Baden-Württemberg jährlich ca. 150 000 Rehe erschießen. Das ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten.